Tag-Archiv für 'spd'

NRW-Wahl: Über Größenwahn und Illusionen

Die Frankfurter Rundschau berichtet:

„Die Spitzenkandidatin der Linken in Nordrhein-Westfalen, Bärbel Beuermann, hat dagegen für ein rot-rot-grünes Bündnis geworben. Ob es dazu komme, liege aber nicht an ihrer Partei, sondern an der SPD und den Grünen, sagte Beuermann am Montag im ARD- ‚Morgenmagazin‘. ‚Unsere Tür ist offen für die Parteien, die mit uns einen ganz klaren Politikwechsel voranbringen wollen. Wir werden sehen, wer durch diese Tür tritt.‘
Nach Aussage ihres Bundesvorsitzenden Oskar Lafontaine wird sich die Linke in Nordrhein-Westfalen nicht auf eine Tolerierung einer rot-grünen Minderheitsregierung einlassen. Für Gespräche darüber gebe es ‚keine seriöse Grundlage‘, sagte er am Montag vor einer Sitzung des Parteivorstandes in Berlin.“

einen ganz klaren Politikwechsel“ – das zeugt entweder von Größenwahn oder von Illusionen.

► Das zeugt von Größenwahn, falls dahinter die Vermutung steht, eine 5,6 Prozent-Partei (noch dazu ohne begleitende massive außerparlamentarische Mobilisierung) könne zwei Parteien (SPD und Grünen), die zusammen ungefähr neunmal so stark sind, in entscheidenden Fragen ihren Willen aufzwingen.

► Oder es zeugt von Illusionen, falls dahinter die Vermutung steht, SPD und Grünen seien ohnehin für einen „einen ganz klaren Politikwechsel“ und dieser müßte ihnen also gar nicht erst aufgezwungen werden. – (Und was ist eigentlich mit den WählerInnen von SPD und Grünen? Falls die denn wenigstens für „einen ganz klaren Politikwechsel“ wären, warum haben die dann die Parteien gewählt, die sie gewählt haben?!)

‚Unseriös‘ ist nicht (nur) eine Tolerierung (das kommt darauf an, welche Form von Tolerierung gemeint ist1), sondern den Eindruck zu erwecken, in Gesprächen mit SPD und Grünen könne überhaupt „ein ganz klare[r] Politikwechsel“ auch nur ernsthaft zu Debatte stehen.

  1. Gegen eine Tolerierung, die auf einem inhaltlich ausgehandelten Vertrag beruht, spricht das Gleiche, wie gegen eine Koalition: Die Linkspartei müßte das, was alles andere als „ein ganz klare[r] Politikwechsel“ sein wird, als solchen oder zumindest als ‚guten Kompromiß‘ loben und sich gebotene Kritik an einem etwaigen Verhandlungsergebnis versagen müssen. Etwas anderes wäre es, wenn die Linkspartei ohne Schnüren eines inhaltlichen Gesamtpaketes, das die Linkspartei dann insgesamt verteidigen müßte, Rot-Grün in jedem Einzelfall gegen etwaige noch schlimmere Alternativen von CDU und FDP stützen würde – aber sich die volle Freiheit der Kritik am üblen Charakter auch des kleineren Übels wahren würde.
    Falsch ist nicht, das kleinere Übel gegen das größere Übel zu stützen, sondern das kleinere Übel als das Gute auszugeben. [zurück]
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Einig, stark und – breit?

- noch zwei Facebook-posts zum Institut Solidarische Moderne -

In Antwort auf meinen gestrigen post (s. den dortigen Nachtrag) schrieb ein Diskutant u.a.:

Sorry, aber ich finde das hier die reinste Kataastrophe gleich wieder anzufangen mit irgendwelchen Kritiken an … Mehr anzeigen irgendwas. Statt irgendwelche Begriffe in irgend eine Ecke zu stellen, sie wären 50er Jahre oder ähnliches, halte ich es für demokratisch, wenn Ihr zuerst über alles offen und ehrlich diskutiert und nicht gleich am Anfang zu kritisieren anfangt und das hervorhebt, was Euch mißfällt.

Einerseits:

halte ich es für demokratisch, wenn Ihr zuerst über alles offen und ehrlich diskutiert

und andererseits:

reinste Kataastrophe gleich wieder anzufangen mit irgendwelchen Kritiken an irgendwas

Ist das nicht ein kleiner Widerspruch: „offen und ehrlich“ über „alles … diskutier[en]“ – aber bitte nicht zu kritisch…????

Aus der darauf folgenden Antwort des Mit-Diskutanten zitierte ich wie folgt:

ansprechen was wichtig ist ohne zu kritisieren …. Damit erreicht man dass alle Meinungen gehört werden und nicht eine Diskussion anfängt bevor überhaupt alle wichtigen Punkte genannt sind.

und antwortete darauf so:

Nun ja, der Gründungsaufruf ist auch nicht nur eine Themenliste, über die fernerhin diskutiert werden soll – was ich in soweit auch völlig okay finde.
Wer/welche Position bezieht, sollte allerdings auch Kritik ertragen.

Andererseits sei auch völlig zugestanden, daß kein Projekt beliebig offen sein kann, sondern vielmehr auch Grenzen ziehen muß.
Wenn der Gründungsaufruf kein Angebot zur Diskussion, das auch kritisiert werden kann, sein soll, sondern die definitive Grundlage, AUF DER fernerhin diskutiert werden soll – jedenfalls innerhalb des Instituts und der Web-Präsens des Instituts –, dann sollte auch das einfach klar gesagt werden.
Das fände ich methodisch völlig legitim, wenn auch inhaltlich nicht überzeugend. Aber klar, das kann so gemacht werden.

+++

Aber noch einmal grundsätzlich:

Dieses Lamento über die Diskussion über Begriffe, die Angst vor dem „Zerreden“ (Gerold Gerber; auch Du: „Wenn man sich aber schon beim Bauen des Kellers in Diskussionen verliert, kann man es gleich sein lassen.“), der Appell, das Gemeinsame in den Vordergrund und die Kritik zurückzustellen (oder zumindest leise zu formulieren) -

bei dem Ganzen schwinkt auch noch mit: die Probleme drängen; wir müssen endlich handeln; die Praxis ist wichtiger als die Theorie; gegen den gemeinsamen Gegner (den Neoliberalismus) müssen wir um JEDEN Preis zusammenhalten – ---

solche Einheitsappelle gibt’s nun in jeder der existierenden, als ‚links‘ klassifizierten Parteien (von MLPD bis SPD) und auch in linksradikalen Autonomen Vollversammlungen (und mit anderem Gegner in anderen Parteien ganz entsprechend) zu Genüge. Dafür braucht es kein Institut, keinen Think Tank.

Und wieviele Fehler hat die Linke dadurch gemacht – und sogar unnütze Tote produziert –, daß Kritik mit derartigen Appellen zur Gemeinsamkeit, zur ‚Konstruktivität‘, abgebürstet wurde und KritikerInnen sich dem vielfach – murrend oder schweigend – gebeugt haben? Wievieiel Fehler wurden gemacht, wieviele falsche Wege wurden gegangen, weil einige Haudegen zur ‚Praxis‘ drängten, ohne vorher eine genaue Diskussion über das richtige Ziele, über die Lage und geeignete Strategie zuzulassen?
Das ist doch ein fatales Muster, das sich durch so ziemlich jede der linken Fraktionen durchzieht.

Für die politische Praxis ist das – mittel- und langfristig – verheerend. Für die theoretische Arbeit eines Instituts wäre das suiziadal.

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Tagesspiegel veröffentlicht ein Papier aus der SPD-Führung

Der Tagesspiegel veröffentlicht ein – anscheinend schon vor der Wahl geschriebenes1 – Papier das in der engeren SPD-Führung kursiere. Geschrieben wurde es dort anscheinend nicht; und es scheint von einer Einzelperson zu sein (an einer Stelle heißt es „m.E.“ = „meines Erachtens“).
Neben zumindest für mich neuem Klatsch (Platzeck trat damals gar nicht aus gesundheitlichen, sondern aus politischen Gründen zurück), enthält der Text einige durchaus interessante Überlegungen, die deutlich machen, worin eine SPD-Kurskorrektur maximal bestehen wird und welche strategischen Optionen in SPD zur Zeit diskutiert werden. Die Grenzen jener etwaigen Kurskorrektur werden auch daran deutlich, daß mit Steinmeier (immerhin Schröders Kanzleramtsminister) als Fraktionschef anscheinend niemand in der SPD Probleme hat, während die Verantwortung auf Müntefering abgeschoben wird, der aus Altersgründen ohnehin früher oder später abtreten würde.
Am Ende des Papiers wird eine Vereinigung von SPD und Linkspartei ins Gespräch gebracht.2

Hier ein paar Zitate: (mehr…)

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Fünf Anmerkungen zum Wahlergebnis

Der folgende Text als .pdf-Datei.

Das Wahlergebnis steht fest: Die von ARD, ZDF und RTL beauftragten Instituten sind sich bei minimalen Abweichungen voneinander sowie der ersten Hochrechnungen von den 18 h-Prognosen einig: Union und FDP bekommen 48 oder mehr Prozent; SPD, Grüne und Linke bekommen ca. 46 Prozent (eher weniger als mehr). Der Anteil der sonstigen ist folglich hoch; die ARD nennt für die Piratenpartei einen Anteil von ca. 2 Prozent. Wird davon ausgegangen, daß die Piraten in etwa zu gleichen Teilen bei FDP- und Grünen-Sympathisanten sowie Nicht-Wählern (die -innen dürften von deutlich geringerer Bedeutung sein) gefischt haben, hätte wohl auch deren Nicht-Kandidatur den schwarz-gelben Erfolg nicht verhindert.
Im einzelnen läßt sich folgendes sagen:

1.a) Die SPD hat eindeutig auf das falsche Pferd und die falsche Strategie gesetzt. Sie wird im Moment bei um die 23 Prozent eingeschätzt. In der letzten ARD-Umfrage vor dem Beck-Rücktritt lag die SPD bei 26 % und Schwarz-Gelb hatte keine (relative) Mehrheit vor rot-grün-rot. (1) Beim ZDF lag die SPD bei 25 %; Schwarz-Gelb hatte schon damals eine Mehrheit. (2) Auch Allensbach (für die FAZ) kam für die SPD noch auf über 25 %; die Lager-Mehrheitsverhältnisse sind in der Graphik schlecht zu erkennen (in etwa Patt). (3)
Allein Forsa (dessen Chef gegen Beck Politik machte) gab für RTL und Stern vor dem Beck-Rücktritt einen SPD-Wert von 20 % (Juli 08: 22; im Wechselmonat Sept.: 24) an; Schwarz-Gelb hatte eine Mehrheit. (4)
Steinmeier hat weitere Verluste der SPD – und zwar vermutlich in erster Linie an die Nicht-WählerInnen nicht verhindern können. (5) Ein SPD-Kanzlerkandidat der nicht Regierungsmitglied ist, hätte die SPD-StammwählerInnen wahrscheinlich etwas besser mobilisieren können.
Und: Sicherlich war Hessen schlecht eingefädelt worden. Aber wenn es mit stärkeren bundespolitischer Unterstützung gelungen wäre, die hessischen AbweichlerInnen – bspw. durch personelle Zugeständnisse – zu integrieren, hätte die SPD sogar das Risiko eines rot-rot-grünen Lagerwahlkampfes eingehen können. Zumindest für die SPD hätte das auch nicht viel schlechter ausgehen können als jetzt (etwaige Verluste nach rechts hätten wahrscheinliche Gewinne von links gegenüber gestanden). Vielleicht wäre über eine erfolgreiche Regierungsbildung in Hessen (keine Neuwahlen), eine anschließende erfolgreiche Mobilisierung des rot-rot-grünen Lagers in Bayern (endlich CSU-Mehrheit kippen) gelungen, die knappen Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung zu kippen und auf einem solchen Erfolg wiederum zur EU-Wahl besser zu mobilisieren und dies bis zur Bundestagswahl zu ziehen.
b) Noch dramatisch sind die Verluste der SPD im Vergleich zur Bundestagswahl 2005: 34,2 – 11,1 = 23,2 % (lt. ARD und ZDF). Das ist ein Verlust von fast einem Drittel; in Stimmen gerechnet (wegen der stark gesunkenen Wahlbeteilung) noch mehr. Schröder wäre derjenige gewesen, der nach dem das Rennen zwischen Union und SPD 2005 überraschend knapp ausgegangen war, den Tiger eines rot-rot-grünen Bündnisses hätte reiten können – und zwar ohne wesentliche Abstriche an seinem neoliberalen Kurs machen zu müssen.
Die Linken links von der Sozialdemokratie können sich unter diesem Gesichtspunkt über die Entwicklung seit 2005 nur freuen. Es wurden ein paar Jahre gewonnen, in der Diskussionen ohne den Druck einer bundesweiten Regierungsbeteiligung der Linkspartei geführt werden können – genutzt wurde diese Situation bisher kaum.

2. Nicht nur in Anbetracht der Programmatik der Linkspartei, auch im langfristigen historischen Vergleich besteht – auch abgesehen von dem ohnehin zu erwartenden schwarz-gelben Wahlerfolg – kein Grund zu Euphorie. So gut wie das Wahlergebnis der Linkspartei (auch und gerade im Vergleich zu den EU-Parlamentswahlen) ist: Gegenüber 1998 ist das rot-rot-grüne Lager massiv eingebrochen und dessen rot-grüner Teil massiv nach rechts gewandert.
Und SPD und Linkspartei zusammen sind schwächer als die SPD von 1961 bis 2002 allein; nur geringfügig stärker als die SPD 2005; in etwa genauso stark wie SPD und KPD 1949 zusammen. Nur 1953 und 1957 fielen die Ergebnisse von SPD + KPD bzw. SPD noch (geringfügig) schlechter aus.
Damit ist auch klar, es wird kein Zurück zum Fordismus der Nachkriegszeit geben (die Sozialausschüsse der Union sind ja von der Krise der Sozialdemokratie ebenfalls mitbetroffen). Es mag zwar rot-rot-grüne Landesregierungen und irgendwann auch eine solche Bundesregierung geben. Ein Zurück zum Fordismus werden solche Regierungen – von den internationalen Bedingungen ganz abgesehen – nicht bewerkstelligen. Da stehen die Grünen teils aus guten, teils aus schlechten Gründen dagegen. Und rot-rote Regierungen werden Landesspezifika bleiben.

3. Aber auch abgesehen von – auch nur reformistischen – gesellschaftsgestalterischen Ansprüche dürfte der Erfolg der Linkspartei (in ihrer bisherigen Form als v.a. neo-sozialdemokratisches Projekt) mit den heutigen Wahlen seinen Höhenpunkt erreicht haben. Auch rein wahlpolitisch und parteiegoistisch betrachtet läßt sich – gegen die SPD in der Opposition – ein weiterer Ausbau der Linkspartei wahrscheinlich nicht dadurch die Gewinnung enttäuschter SPD-lerInnen für die Linkspartei als wahrer Sozialdemokratie erreichen (und der Weg zurück zur ostdeutschen Regionalpartei ist ohnehin versperrt).
Will sich die Linkspartei nicht als 5 bis etwas über 10 Prozent-Partei einrichten, steht damit die Debatte über eine politische Konzeption, die dem 21. Jahrhundert angemessen ist, an. Optimismus ist bzgl. eines Willens relevanter Teile der Linkspartei zu einer solchen Debatte m.E. nicht angebracht.

4. Die Linken links von Linkspartei schließlich können sich auf die massiv gesunkene Wahlbeteiligung von 78 auf 71 % (lt. ARD) nichts einbilden. Wer/welche meint, daß die Leute nicht zur Wahl gegangen seien, weil ihnen die Linkspartei nicht links genug sei, dürfte falsch liegen. Wenn es ein solches Potential links von der Linkspartei als Realität schon gäbe, müßte es sich das in irgendeiner Weise außer dem Nichtwählen zeigen: Sei es in Form von spontanen Protest, in AktivistInnen-Zuwachs der linken Kleinorgansationen oder der autonomen Szene – oder eben doch im Wählen (von MLPD, DKP oder PSG). Aber nichts davon.

5. Damit stehen jetzt zwei Fragen an:

a) Wie kann ein erfolgreicher Abwehrkampf gegen die zu erwartende verstärkte Abwälzung der Krisenlasten und der Kosten des Staatsinterventionismus der bisherigen Großen Koalition auf Lohnabhängigen entstehen und geführt werden? Wie neulich schon gesagt: Abwarten und Beobachten dürfte diesbzgl. auf alle Fälle zu wenig sein. Was notwendig ist, ist vielmehr eine Debatte, was denn Forderungen und Aktionsformen sein könnten, die die – sicherlich in Teilen der Bevölkerung als Potential vorhandene – Unzufriedenheit in Aktivität mit linker politischer Orientierung umsetzt.

b) Wenn obigen These, daß der Weg Zurück zum Fordismus versperrt ist, zutreffend ist, stellt sich auch hier die Frage nach einer politischen Konzeption, die dem 21. Jahrhundert angemessen ist, denn reine Abwehrkämpfe dürften wenig erfolgversprechend sein. Damit stellen sich dann zwei weitere Frage:
aa) nach eine Kapitalismus-Kritik, die wirklich treffend ist und die (auch in der ökonomischen Krise oder endlich) das Verhältnis von Kapitalismus sowie rassistischer und sexistischer Herrschaft und Ausbeutung sowie die ökologischen Probleme nicht vergißt.
bb) Nach den organisatorischen Formen, die zur Bearbeitung dieser Fragen erforderlich sind.
Ohne zu behaupten, darauf eine Antwort parat zu haben, erlaube ich mir zu beiden Punkten noch einmal auf einige meiner jüngeren Texte zu verweisen. (6)

PS.:
Weitere Stimmen zum Wahlausgang der meta-blog zusammengestellt:
http://meta.blogsport.de/2009/09/27/blogsport-zur-wahl/.
(mehr…)

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(Was) wählen?

Die Frage scheint diesmal so müßig, wie seit 20 Jahren nicht mehr, zu sein – wenn nicht sogar so, wie seit dem KPD-Verbot.

Übersicht über den folgenden Text:

I. Ein Blick zurück

1. Als Wahlen spannend waren
2. Die ‚Rückkehr‘ der späten 50er und frühen 60er Jahre war nicht von Dauer

II. Der Stand der Dinge

III. Was die anderen sagen – kritisch kommentiert
1. Ofenschlot contra Dath
2. Bundeswahlstreik: Masse statt Klasse
3. Mannheim: „Klassenkampf statt Wahlkampf“?
4. Angel of Neukoelln: Für Grundrechte, gegen Lohndumping und Sozialabbau – und gegen deutsche Kriegseinsätze
5. Mädchenmannschaft: Elections are a gender issue!
6. Diverse zu den Irrwegen der Piratenpartei
7. Avanti: „Unsere Wahl heißt Widerstand“
8. VSP: Bitte noch mehr Weichspüler
9. Von den Ex-TrotzkistInnen zu den Ex-MaoistInnen (analyse & kritik)…
10. …zu Ex-blogsport-lerInnen (Kritische Schriften)
11. Mnementh & TSP: Die Tücken des Wahlrechts
12. Wahlprüfsteine und andere Wahlhilfen
13. Gewerkschaftlich organisierte SPD-Mitglieder sagen: SPD-Führung stürzen ist dringlicher als SPD wählen
14. Alternativen zur Linkspartei?
a) DKP – ohne Aussicht auf wahrnehmbaren Erfolg
b) PSG – unter irreführender Flagge
c) MLPD: Stalins „echten Sozialismus“ wählen
d) Nicht auf dem Stimmzettel: Frauenparteien
15. Was die von mir regelmäßig gelesenen Blätter „Arbeiterstimme“ (Nürnberg) und „Arbeiterpolitik“ (Hamburg) sagen

IV. Eigene Stellungnahme

(mehr…)

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Das historische Dokument: Als SPD-Strukturen noch eine Kriminelle Vereinigung waren

[Korrigiert und ergänzt am 23.12.2009]

Aus Anlaß des für morgen erwarteten Endes der Beweisaufnahme im Prozeß gegen drei Angeklagte, die vor dem Berliner Kammergericht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der als Kriminelle Vereinigung klassifizierten militanten gruppe beschuldigt werden, dokumentiere ich hier ein Urteil des Reichsgerichts des Deutschen Reiches vom 2. Januar 1885.

Mit dem Urteil wurde die Revision von SPD-Funktionären gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Breslau wegen Teilname an einer Kriminellen Verbindung verworfen. Daß es heutezutage „Vereinigung“ heißt, stellt eine rein sprachliche Modernisierung dar; der Begriff „Vereinigung“ wird heute vom Bundesgerichtshof haargenau so definiert, wie „Verbindung“ durch das Reichsgericht. Auch ansonsten hat sich seitdem nicht viel am § 129 Strafgesetzbuch geändert.1
Daß die Verfolgung von Strukturen innerhalb der SPD als Kriminelle Verbindung (auch die Figur einer Kriminellen oder Terroristischen Vereinigung innerhalb einer Partei ist also keine Erfindung erst der Prozesse der 1990er Jahre gegen die PKK) später eingestellt wurde, hat nichts mit einer Änderung des § 129 StGB zu tun, sondern nur damit, daß die Sozialistengesetze aufgehoben wurden.

Das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“, so der offizielle Titel, kombinierte exekutivisches Verbot nebst Vollstreckung mit einer Strafandrohung:

§. 1.
[1] Vereine, welche durch sozialdemokratische, sozialistische und kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken, sind zu verbieten.
[2] Dasselbe gilt von Vereinen, in welchen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdenden Weise zu Tage treten.
[3] Den Vereinen stehen gleich Verbindungen jeder Art.

§. 7.
[1] Auf Grund des Verbots sind die Vereinskasse, sowie alle für Zwecke des Vereins bestimmten Gegenstände durch die Behörde in Beschlag zu nehmen.

§. 9.
[1] Versammlungen, in denen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen zu Tage treten, sind aufzulösen.
[2] Versammlungen, von denen durch Thatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, daß sie zur Förderung der im ersten Absatze bezeichneten Bestrebungen bestimmt sind, sind zu verbieten.
[3] Den Versammlungen werden öffentliche Festlichkeiten und Aufzüge gleichgestellt.

§. 11.
[1] Druckschriften, in welchen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdende Weise zu Tage treten, sind zu verbieten.
[2] Bei periodischen Druckschriften kann das Verbot sich auch auf das fernere Erscheinen erstrecken, sobald auf Grund dieses Gesetzes das Verbot einer einzelnen Nummer erfolgt.

§. 14.
[1] Auf Grund des Verbots sind die von demselben betroffenen Druckschriften da, wo sie sich zum Zwecke der Verbreitung vorfinden, in Beschlag zu nehmen. Die Beschlagnahme kann sich auf die zur Vervielfältigung dienenden Platten und Formen erstrecken; bei Druckschriften im engeren Sinne hat auf Antrag des Betheiligten statt Beschlagnahme des Satzes das Ablegen des letzteren zu geschehen. Die in Beschlag genommenen Druckschriften, Platten und Formen sind, nachdem das Verbot endgültig geworden ist, unbrauchbar zu machen.

§. 17.
[1] Wer an einem verbotenen Vereine (§. 6) als Mitglied sich betheiligt, oder eine Tätigkeit im Interesse eines solchen Vereins ausübt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. Eine gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher an einer verbotenen Versammlung (§. 9) sich betheiligt, oder welcher nach polizeilicher Auflösung einer Versammlung (§. 9) sich nicht sofort entfernt.
[2] Gegen diejenigen, welche sich an dem Vereine oder an der Versammlung als Vorsteher, Leiter, Ordner, Agenten, Redner oder Kassirer betheiligen, oder welche zu der Versammlung auffordern, ist auf Gefängniß von Einem Monat bis zu Einem Jahre zu erkennen.

§. 19.
Wer eine verbotene Druckschrift (§§. 11, 12), oder wer eine von der vorläufigen Beschlagnahme betroffene Druckschrift (§. 15) verbreitet, fortsetzt oder wieder abdruckt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

In dem hier dokumentierten Urteil hatte die Anwendung des § 129 StGB – im Vergleich mit § 19 Sozialistengesetz – zwei Effekte:

1. § 129 StGB wirkte starfverschärfend (keine Geldstrafe, sondern in jedem Fall Gefängnis). Grundlage dafür war, daß das Verbreiten der verbotenen Druckschrift nicht nur individuell (wie im Falle des § 19 Sozialistengesetz), sondern im Rahmen einer „Verbindung“ bzw. Vereinigung erfolgte.
(Ähnlich wäre es im Falle eines Schuldspruchs wegen Mitgliedschaft im Berliner mg-Prozeß: Bestraft würde nicht nur wegen versuchter Brandstiftung mit Strafminderungsmöglichkeit nach § 23 II StGB, sondern wegen vollendeter Mitgliedschaft – ohne eine solche Minderungsmöglichkeit.)

Und 2. wurde die Strafbarkeit vorverlagert: Nicht nur, wer/welche selbst die Druckschrift verbreitete, wurde bestraft. Vielmehr wurden all diejenige bestraft, die „an einer Verbindung, zu deren Zwecken oder Beschäftigungen“ wiederum die Verbreitung verbotener Druckschriften gehörte, teilnahmen – egal, worin genau die Teilnahme an der Verbindung bestand (und so ist es noch heute bei den Organisationsdelikten der §§ 129 – 129b StGB).

VorNach dem hier dokumentierten Urteil gab es bereitsein ähnliches Verfahren, in dem das Reichsgericht auch schonkonkret nahelegte, daß

++ es innerhalb der SPD eine „unerlaubte Verbindung“ (= Kongreß [= Parteitag? Vorstandssitzung?] in Kopenhagen = Kreis, der „die Partei führt“)

++ zum Zwecke der Verbreitung der illegalisierten Parteizeitung „Sozialdemokrat“ gab

(Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen. Bd. 13, 273-285 [278-279, 281, 285]; falls ich meine Kopie wiederfinde, gibt es dieses Dokument auch noch [ist nun wiedergefunden und steht hier zu Verfügung]).

Das Reichsgericht hat mit dieser Entscheidung das freisprechende Urteil der Vorinstanz (Landgericht Chemnitz) – auf Revision der Staatsanwaltschaft – aufgehoben, ohne selbst verurteilen zu können. Die Sache wanderte dann zum Landgericht Freiberg, das zu einem Schuldspruch kam (http://www.zeno.org/Kulturgeschichte/M/Blos,+Wilhelm+Joseph/Denkw%C3%BCrdigkeiten+eines+Sozialdemokraten/2.+Band/Der+Kopenhagener+Kongre%C3%9F)
Vgl. auch
http://library.fes.de/fulltext/bibliothek/00146035.htm#E10E12, Abschnitt III.5.4.;
http://library.fes.de/fulltext/bibliothek/00146037.htm#E10E14, Abschnitt 3.7.2.,
wo der Freiberger Prozeß aber als „Geheimbundprozess“ bezeichnet wird (das wäre dann aber der § 128 [nicht: 129] StGB gewesen).

Eine nunmehrige Revision der Angeklagten – zuständig war wiederum das Reichsgericht – blieb (wie nach der vorhergehenden RG-Entscheidung zu erwarten war) erfolglos (ebd.).

Anzumerken bleibt noch dreierlei:

1. Die Praxis der mg besteht allerdings nicht im verbreiten illegalisierter Druckschriften, sondern fällt bekanntlich etwas handgreilich aus. Dies ändert aber nichts an der Problematik des § 129 StGB als Organisationsdelikt.2

2. Daß die Angeklagten tatsächlich mg-Mitglieder sind (bzw. bis zu ihrer Festnahme waren) ist ziemlich unwahrscheinlich.

3.a) Heute gibt es im Strafgesetzbuch im Dritten Titel (Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) des ersten Abschnittes Vorschriften, die dem Sozialistengesetz ähnlich sind. Wenn diese heute nicht auf die SPD angewendet werden, so liegt dies nicht daran, daß die Gesetzgebung liberaler geworden wäre, sondern daran, daß sich die Programmatik der SPD verändert hat. (In der Weimarer Republik wurde der § 129 StGB dann zweitweilig gegen die KPD und in den 50er und 60er Jahren gegen Vorfeldorganisationen der KPD angewendet.)

b) Der heutige § 129 StGB findet im übrigen gemäß der Bestimmung in Nr. 3 seines zweiten Absatzes keine Anwendung auf Vereinigungen, die darauf gerichtet sind Straftaten im Sinne der §§ 84 – 87 des genannten StGB-Titels (Verstoß gegen ein Parteien- oder Vereinigungsverbot, Verbreiten von Propagandamitteln einer verbotenen Partei oder Vereinigung; Agententätigkeit zu Sabotagezwecken) zu begehen.
Sehr wohl findet auch der heutige § 129 StGB Anwendung auf Vereinigungen, deren Tätigkeit bloß darauf gerichtet ist, propagandistisch, verfassungsfeindlich auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane einzuwirken; den Bundespräsidenten, den Staat, seine Symbole und/oder Verfassungsorganen zu verunglimpfen (§§ 89, 90 – 90b StGB).
In diesen Fällen ‚rettet‘ die Angeklagten allenfalls noch Nr. 2 von Absatz 2 des § 129 StGB vor einer Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer Kriminellen Vereinigung (es sei denn, es würde sich endlich die Einsicht3 durchsetzen, daß Äußerungsdelikte gegen Art. 5 I, II GG verstoßen, sofern es sich nicht um den „Schutze der Jugend“ oder die persönliche Ehre, sondern um politische Stellungnahmen – und seien es sie falsch oder polemisch – handelt): „Absatz 1 ist nicht anzuwenden, […] 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck [der Vereinigung] oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist […].“

  1. S. http://interkomm.so36.net/archiv/2008-08-30/nse.pdf, S. 8 f. [zurück]
  2. Ebd., 11: „Die – eben dargestellte – grundsätzliche Problematik von Vereinigungsdeliten, d.h. vorliegend: des § 129 StGB selbst, schon die Beteiligung an der Vereinigung und nicht erst die Beteiligung an konkreten Straftaten unter Strafe zu stellen, bleibt dennoch bestehen.“ [zurück]
  3. Abschnitt „Was ist nun aber eigentlich mit der Meinungsäußerungsfreiheit?“ [zurück]
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