Archiv der Kategorie 'Wissenschaftstheorie'

Noch ein Nachtrag @ Guttenberg: Bildungsaristokratismus und Klassenkampf

Eine verlogene Debatte – Anja Krüger und Pascal Beucker im ak-Interview mit Ingo Stützle:

http://www.akweb.de/ak_s/ak559/10.htm via http://www.stuetzle.in-berlin.de/2011/04/eine-verlogene-debatte-die-guttenberg-affare-hat-den-leistungsmythos-gestarkt/
(ak – analyse & kritik – zeitung für linke Debatte und Praxis –

„In der öffentlichen Diskussion hat die Bildungsaristokratie hart darum gefochten, ihre Privilegien und ihr Sozialprestige zu verteidigen.“

„Die weit verbreitete Auffassung, von Politikern ohnehin nur belogen zu werden, wirkt entpolitisierend und macht empfänglich für autoritäre Lösungen. […] Das TINA-Prinzip [also die Behauptung keine Alternativen gebe] dient als Pseudolegitimation unsozialer Politik gegen einen großen Teil der eigenen Wählerschaft. Dabei ist es brandgefährlich, denn es macht Demokratie überflüssig. Schließlich bliebe keine Wahl: Es würde eine Regierung aus Technokraten und Fachleuten reichen, die exekutiert, was notwendig ist. Demokratie lebt hingegen davon, über Alternativen diskutieren und entscheiden zu können. Und es gab und gibt immer Alternativen – in der Bildungs-, wie auch gerade in der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Und gegenüber Kriegseinsätzen allemal.“

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Anmerkung:

„Auf keinem Fall darf der Marxismus die (der Großbourgeoisie und der Sozialdemokratie gemeinsame) Position einnehmen und die ökonomischen und politischen Probleme in Begriffen der ‚Rationalität‘ und der ‚Irrationalität‘, in Begriffen der logischen Wahl zwischen rationalen ‚Modellen‘ der Gesellschaft statt in Begriffen des Klassenkampfs formulieren.“

(Étienne Balibar, Marxismus, Rationalismus, Irrationalismus und Soziale Krise und Ideologische Krise, in: alternative, H. 116, Okt. 1977, 225 – 232 und H. 118, Feb. 1978, 18 – 23 [22] (frz. Erstveröff.: La Nouvelle Critique Nr. 99, Dez. 1976).

Nachtrag @ Guttenberg – FAZ: Unkritische Gutachter werden wahrscheinlich geschont

„Aufschlussreich bleibt, inwiefern die Kommission die Mitverantwortung von Guttenbergs Doktorvater Peter Häberle bedenkt, der schließlich der Universität Bayreuth angehört. Die Dienstaufsicht im beamtenrechtlichen Sinne besitzt sie zwar nicht, aber sie könnte die offenkundigen Versäumnisse benennen. Wissenschaftsrechtler rechnen allerdings damit, dass es dazu kaum kommen dürfte. In den meisten Fällen werden die beteiligten Professoren aus naheliegenden Gründen geschont.“

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E227BC962619E44A297070EF30304A0D8~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Gegen Bildungselitismus, für POLITISCHE Kritik an Guttenberg und für SELBSTkritik des Wissenschaftsbetriebs

Übersicht über meine Texte der letzten Tage und einige ‚passende‘, ältere Texte

Gliederung:

I. Hauptext
II. Zum politischen Kontext
III. Zur wissenschaftlichen Seite des Problems
IV. Zur strafrechtlichen Seite des Problems
V. Kleinere Neben-Texte
VI. Ältere Texte (mehr…)

Moral, Politik und Wissenschaft

- aus einer Facebook-Diskussion -

zu http://www.fr-online.de/politik/-wichtig-fuer-die-moral-/-/1472596/7508972/-/index.html (Interview mit dem „Moral-Experte[n] Richard David Precht“)

Theorie Als Praxis: Wo liegt denn nun das Argument in diesem Text?

„Es gibt ausgesprochene und manchmal unausgesprochene Anstandsregeln der Politik, die man unter anderem daran ablesen kann, aus welchen Gründen in Deutschland Minister zurücktreten mussten. Ich denke an Jürgen Möllemann, der wegen eines Empfehlungsschreibens für Plastikchips in Einkaufswagen zurückgetreten war. Und wenn jetzt ein viel gravierenderer Verstoß gegen die guten Sitten und das Recht nicht geahndet wird, dann verschiebt sich die Grenze dessen, was man für NORMAL hält. Kanzlerin Merkels Hinweis, sie habe keinen wissenschaftlichen Assistenten eingestellt, bedeutet also, sie beurteilt NICHT MEHR DIE GANZE PERSON, sondern nur noch eine Einzelqualifikation. Das aber öffnet der Unmoral Tür und Tor. Angela Merkel hat damit den Versuch unternommen, eine moralische Grenze deutlich zu verschieben. Und es ist gut, dass das nicht ungeahndet geblieben ist.“

-- Ist „normal“ ein Argument? Ist das, was normal ist, auch das Gute?

-- Ist „Moral“ und „Unmoral“ etwas Eindeutiges.? Nein, Precht müßte überhaupt erst einmal seinen Verständnis von Moral und Unmoral explizieren und begründen – und dann könnte diskutiert werden, wie gemessen daran der Fall Guttenberg zu beurteilen ist.

-- Recht hat Precht aber mit: „Sie hat dem Druck der öffentlichen Meinung nachgegeben, insbesondere dem Druck, der von der Intelligenz kam, aus den Universitäten und der Wissenschaft.“ – Aber das ist genau das Problem an der ganzen der Geschichte, ein akademischer Abschluß ist KEIN politisches Argument:
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2011/03/03/weil-lesen-bilden-kann/
und
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2011/03/01/nach-dem-abgang-des-symptoms-eine-offenherzige-antwort-an-30-000-dt-akademikerinnen/

Theorie Als Praxis: ‎“Was spricht eigentlich gegen Moral, ethische Begriffe, Humanität usw.?“

http://theoriealspraxis.blogsport.de/1991/12/01/sozialistischer-humanismus-autonomer-humanismus-oder-gar-kein-humanismus/

userin 1, die FR-Interview verlinkte: sorry, aber eure Fragen sind teilweise einfach dumm, indem sie versuchen zu negieren, dass es so etwas wie gesellschaftlichen Konsens gibt. Was als „normal“ erachtet wird, verschiebt sich innerhalb einer Gesellschaft auf der Zeitschiene – trotzdem gibt es immer einen Konsens darüber, welches Spektrum gerade als normal betrachtet wird. Durch besonders gravierende Ereignisse (oder erfolgreiche Tabubrüche) kann „normal“ auch mal schneller als im Lauf der Zeit verschoben werden – was dem Zusammenleben der Gesellschaft nicht unbedingt hilft, trotzdem manchmal wichtig sein kann. Ihr wollt aber jetzt nicht behaupten, dass die Aufnahme von Betrügen, Täuschen und Lügen ins „Normale“ wichtig wäre?

Theorie Als Praxis: Nein, letzteres selbstverständlich nicht.
Aber:
-- Es muß doch mal gefragt werden, ob Guttenbergs Politik oder vielmehr – wie viele zu meinen scheinen – seine Abschreiberei bei seiner Diss. politisch kritisierenswerter ist.
-- Und eine autoritäre Berufung auf inhaltlich nicht ausgewiesene Normalität oder Moral wird doch als METHODE nicht deshalb richtig, weil sie in einem Einzelfall angewendet wird, wo es vielleicht durchaus möglich wäre, Argumente zu nennen. – Nur macht das Precht nicht. Precht stellt sich als Moral-EXPERTE hin und behauptet irgendetwas, sei unmoralisch.
-- Die Methode, Behauptungen als selbstverständlich oder unter Verweis auf Experten-Status der Diskussion zu entziehen, muß doch unabhängig davon kritisiert werden, ob einem/r Guttenberg nun sympathisch ist oder nicht / politisch nahesteht oder nicht.

user 2: Natürlich ist ein akademischer Titel kein politisches Argument. Von den Kritikern kann auch keiner etwas dagegen haben, wenn ein Mitglied der Regierung kein Akademiker ist. Diesen Zusammenhang haben auch nicht die Kritiker, sondern Frau Merkel und der Boulevard hervorgebracht.
Dies war auch nie der Punkt der Kritik. Guttenberg hat fortgesetzt gelogen, betrogen, Informationen zurückgehalten, falsch informiert und stets andere geopfert, wenn der Druck auf ihn – aufgrund eigener politischer Fehlleistungen – zu groß wurde. Für einen Minister, einen Adeligen zumal, dürfen keine anderen Maßstäbe gelten, als für jeden anderen sonst auch.

Theorie Als Praxis: Ja, aber es sagt doch etwas über die ent-politisierende Wirkung derartiger personalisierender Skandal-Diskussionen aus, wenn nicht die Regierung wegen ihrer hoch offiziellen und allgemein bekannten Kriegs- und sonstigen Politik gestürzt wird, wenn Guttenberg nicht einmal wegen seiner Informationspolitik zu Kundus usw., sondern wegen dieser akademischen Angelegenheit gestürzt wird.
Und:
Die (wissenschaftlichen) Maßstäben sind ja im allgemeinen gar nicht so streng (was selbstverständlich kritisierenswert ist), wie jetzt im Fall von Guttenberg getan wird.
DIESE tatsächliche Doppelmoral (und vielleicht auch jene Verschiebung – aber das wohl weniger) bringt den Boulevard so gegen die Guttenberg-KritikerInnen auf.
Siehe auch noch:
„Und jetzt bitte eine offizielle Entschuldigung an die Welt der Wissenschaft, Frau Merkel!“,
Abschnitt „Gegen Bildungselitismus, für politische Kritik an Guttenberg und für Selbstkritik des Wissenschaftsbetriebs“:
http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Forum:Und_jetzt_bitte_eine_offizielle_Entschuldigung_an_die_Welt_der_Wissenschaft,_Frau_Merkel!#Gegen_Bildungselitismus.2C_f.C3.BCr_politische_Kritik_an_Guttenberg_und_f.C3.BCr_Selbstkritik_des_Wissenschaftsbetriebs

userin 3: ‎@Theorie: die gefälschte Doktorarbeit war keine Lappalie und auch keine Nebensache. Außerdem warte ich immer noch auf eine Aufarbeitung der Kundus und Gorch-Fock Affäre! Hier ging es nämlich um militärische Fehlentscheidungen die Menschenleben forderten! Guttenberg hat es immer wieder geschafft sich aus den Affären heraus zu ziehen indem er sie auf die lange Bank schob. Im geheimen dachte er, dass die Leute es mit der Zeit vergessen werden! Auch er wollte dem Volk ein „Dummheits-Koeffizient“ zuschreiben. Mit seiner geklauten bzw. gekauften Dr. Arbeit war dann aber Schluss!
vor 6 Stunden · Gefällt mir · 2 Personen

user 4: Was ist Moral? Gesellschaftlicher Konsens oder aber eine tief im Menschlichen verwurzelte Größe, deren Wert, Relevanz und Haltbarkeit zwar nicht wirklich zur Disposition stehen, sehr wohl aber durch die täglichen Ereignisse, den sogenannten Zeitgeist oder durch methodische Unterwanderung ausgehöhlt und abgeschliffen werden, um nachträglich in apologistischer Absicht in ihrer atrophierten Form zum Konsens stilisiert zu werden?

Theorie Als Praxis:„die gefälschte Doktorarbeit war keine Lappalie und auch keine Nebensache.“
Ja, wissenschaftlich war es kein Lappalie – verglichen mit der in fast aller Offenherzigkeit vertretenen offiziellen Regierungspolitik schon.

„Außerdem WARTE ich immer noch auf eine Aufarbeitung der Kundus und Gorch-Fock Affäre!“
Diese Themen dürften allerdings FAKTISCH mit dem Rücktritt Guttenbergs entweder endgültig vom Tisch sein oder aber – mit derselben zynischen Logik, mit der der Westen mit Militärdiktatoren wie Pinochet abrechnet, NACHDEM sie ihre pro-westliche Schuldigkeit getan haben – erfolgen, was auch nicht besser wäre.

„Guttenberg hat es immer wieder geschafft sich aus den Affären heraus zu ziehen indem er sie auf die lange Bank schob.“
Aber wie gesagt: Zum Rücktritt führte nicht die politische Kritik an seiner Politik, sondern Kritik auf einem Nebenkriegsschauplatz.

„Auch er wollte dem Volk ein ‚Dummheits-Koeffizient‘ zuschreiben. Mit seiner geklauten bzw. gekauften Dr. Arbeit war dann aber Schluss!“
Nur ist es tendenziell das gemeine Volk, das zu Guttenberg hält, während es die sich selbst so bezeichnende „Bildungselite“* ist, die Guttenbergs Agieren auf dem akademischen Feld zum Anlaß einer politischen Kampagne machte.

* http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Forum:Und_jetzt_bitte_eine_offizielle_Entschuldigung_an_die_Welt_der_Wissenschaft,_Frau_Merkel!

Siehe auch noch zu weiterer Kritik an meiner Position:
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2011/03/01/nach-dem-abgang-des-symptoms-eine-offenherzige-antwort-an-30-000-dt-akademikerinnen/#comment-4619 + Antwort

Theorie Als Praxis: ‎@ Wolfgang Grünwald: Wenn Du die Frage SO stellst, eher das erstere, als das zweitere.
Tatsächlich ist Moral aber weder ein bloß aktueller „gesellschaftlicher Konsens“ noch eine „tief im Menschlichen verwurzelte Größe“, sondern immer zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und politischen Gruppierungen UMSTRITTEN.
„Moral“ ist also keine Begründung, sondern selbst begründungs- (argumentations-) -bedürftig.

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Ergänzender Hinweis zu strategischen Fragen:

http://theoriealspraxis.blogsport.de/2011/03/01/nach-dem-abgang-des-symptoms-eine-offenherzige-antwort-an-30-000-dt-akademikerinnen/#comment-4625:

„Ich hatte mich hier ja schon mehrfach als vehemente VerteidigerIn von Bündnispolitik und Kompromissen geoutet, aber ich hatte auch immer dazugesagt: bei voller Wahrung der Freiheit der eigenen Agitation und Propaganda.
Viel besser wäre gewesen, einen gemeinsamen Brief zu verfassen, der sich auf die schlichte Rücktrittsforderungen beschränkt (dann wäre ich sogar als 30.001. hinzugekommen) – und dann gibt es dazu je unterschiedliche individuelle oder fraktionelle Begründungen.“

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Als referrer gefunden:

http://www.forschungsmafia.de/blog/2011/03/02/guttenberg-faules-zweitgutachten/#comment-3478:

„Hier trägt jemand, der noch länglicher schreibt als du ;-) , interessante Kritik an den briefeschreibenden Doktoranden und am Wissenschaftsbetrieb vor:
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2011/03/01/nach-dem-abgang-des-symptoms-eine-offenherzige-antwort-an-30-000-dt-akademikerinnen/“ (link hinter „du“ hinzugefügt, TaP)

Weil lesen bilden kann…

In der taz von heute:

„‚Ganz erlich alle behinderet da oben, ich will nicht wissen wie viel jugendsünden die anderen politiker alle gemacht haben‘, kommentiert ein Supermarktangestellter auf einer Pro-Guttenberg-Seite, und schon der Stil dieses in jeder Hinsicht typischen Eintrags deutet darauf, dass Empathie und Empörung weniger zwischen Links, Mitte und Rechts, aber umso mehr zwischen Oben, Mitte und Unten verteilt sind. Die Frisörin oder der Bauarbeiter erinnern sich an die eigenen Spickzettel, mit denen sie durch manche Klassenarbeit kamen und können in Guttenbergs Abkupferei kein großes Vergehen erkennen. Das eint sie mit Leuten aus großbürgerlichem oder aristokratischem Haus, mit Guttenberg selbst, dem man es getrost abnehmen kann, dass er die Empörung nicht wirklich versteht. Denn für ihn war der Doktor nur einer unter mehreren Titeln; einer, den er zwar schon deshalb brauchte, weil Herr Dr. Hinz und Frau Dr. Kunz ihn auch hatten, aber nicht der Ritterschlag, den hatte er schon; nicht der Ausweis, ‚es geschafft‘ zu haben, […].
Das aber unterscheidet ihn von all jenen, die ihren eigenen sozialen Aufstieg allein oder vorrangig ihrer Ausbildung zu verdanken haben und die deshalb Bildung auch als Allheilmittel für dit und dat halten, egal ob es gerade um Globalisierung, Armut oder Rechtsextremismus geht. Die Bildungsbürger sind denn auch diejenigen, die sich am meisten über Guttenberg aufregen – und nicht verstehen, warum nicht ein jeder ihre Empörung teilt. Ihre Sorge gilt nicht ‚der Wissenschaft‘, sondern sich selbst; sie sind wütend, weil sich einer, noch dazu so einer, das, wofür sie selbst geschwitzt und geackert und geblutet haben, einfach so ergaunert hat. Die Aufregung um Guttenberg ist partikularer Standesdünkel des Bildungsbürgertums. Sie ist – im besten wie im schlechtesten Sinn des Wortes – bürgerlich. Nicht unbegründet, aber eben auch ein wenig langweilig.
[…]. Sind Leute, die nie etwas im Supermarkt geklaut, niemals einen Pflasterstein geworfen oder ein Amt übers Ohr gehauen haben, nicht furchterregender als ein tricksender Freiherr? Wer will solche Leute schon zu Nachbarn haben? Oder von ihnen regiert werden?
(http://taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/herakles-jesus-guttenberg/)

Anmerkungen:

1. Würde es den genannten BildungsbürgerInnen nicht um sich selbst, sondern um die ‚die Wissenschaft‘ gehen, dann würden nicht Guttenberg (und Merkel) als PolitikerInnen und Personen im Mittelpunkt der Kritik stehen, sondern der Zustand des Wissenschaftsapparates, dessen bloßes Symptom Guttenberg ist (s. meine anderen Artikel aus dieser Woche).

2. „Auf keinem Fall darf der Marxismus die (der Großbourgeoisie und der Sozialdemokratie gemeinsame) Position einnehmen und die ökonomischen und politischen Probleme in Begriffen der ‚Rationalität‘ und der ‚Irrationalität‘, in Begriffen der logischen Wahl zwischen rationalen ‚Modellen‘ der Gesellschaft statt in Begriffen des Klassenkampfs formulieren.“
(Étienne Balibar, Marxismus, Rationalismus, Irrationalismus und Soziale Krise und Ideologische Krise, in: alternative, H. 116, Okt. 1977, 225 – 232 und H. 118, Feb. 1978, 18 – 23 [22] (frz. Erstveröff.: La Nouvelle Critique Nr. 99, Dez. 1976).
Der Marxismus ist rational, aber nicht rationalistisch!

Aber – für diejenigen, die sich mehr für die Wissenschaften als für den Klassenkampf interessieren – noch mal zurück zu den wissenschaftlichen Standards. Dazu schreibt Die Zeit:

„Die Affäre wirft auch peinliche Fragen an die Wissenschaft auf. […].
Schließlich hat die Affäre auch blitzlichtartig erhellt, wie es um die gern hochgehaltenen »Selbstreinigungskräfte« der Wissenschaft wirklich bestellt ist: Sie sind keinesfalls selbstverständlich, […].
Das soll und kann zu Guttenbergs Plagiat zwar nicht entschuldigen. Aber die Hochschulen müssen sich auch fragen lassen, ob sie ihre Standards stets so hochhalten, wie sie gerne behaupten – und welche Lehren sie nun aus dem Fall ziehen.
Allen voran gilt das natürlich für die Universität Bayreuth. Nicht nur der Ruf von zu Guttenbergs Doktorvater, Peter Häberle, ist beschädigt; auch die Prüfungskommission, […].
[…] die [wissenschaftlichen] Spitzenorganisationen reagierten mit windelweichen Erklärungen, in denen weder die Stadt Bayreuth noch der Name »Guttenberg« auftauchten. […]
Mit dem Rücktritt des Verteidigungsministers ist der Fall für die Wissenschaft nicht erledigt. […]. Und die Wissenschaft muss sich fragen, wie der Eindruck entstehen konnte, in der akademischen Welt werde doch überall mehr oder weniger geschummelt.“
(http://www.zeit.de/2011/10/Aufstand-der-Wissenschaft)

Die entscheidende Frage ist allerdings, ob dies nur ein (falscher) Eindruck ist, der sich mit plakativeren (statt windelweichen) Erklärungen der Wissenschaftsorganisationen korrigieren läßt oder ob es sich nicht in Zeiten von Auftragsforschung und ‚wissenschaftlicher‘ Gutachten für Staat, Kapital, Gewerkschaften, Ökoverbände usw., die mehr politische Meinung als Erkenntnis sind1, längst eine Tatsache ist – eine Tatsachen freilich, die in einem Wissenschaftsbetrieb, der ohnehin lieber über „Perspektiven“, „Sichtweisen“, „Erkenntnisinteresse“ und alle die anderen Legitimationsfloskeln des epistemologischen Relativismus als über die Analyse von Tatsachen und deren Ursachen redet, nicht gesehen wird.

„Einen Menschen aber, der die Wissenschaft einem nicht aus ihr selbst (wie irrthümlich sie immer sein mag), sondern von aussen, ihr fremden, äusserlichen Interesse entlehnten Standpunkt zu accomodieren sucht, nenne ich ‚gemein‘“ (MEW 26.2, S. 112), so hielt Marx Malthus entgegen, der meinte einen Kontrahenten unter Hinweis auf die von diesem verfolgten Analyse-Zwecke ‚widerlegen’ zu können. Die Unterstellung einer ‚bösen Absicht’ wird niemals ein Argument sein.

Weiterführende links:

  1. Vgl. zur Kritik an einem ‚gewerkschaftsnahen‘ ‚Forschungsprodukt‘: http://theoriealspraxis.blogsport.de/2009/12/25/zum-verhaeltnis-von-rechtswissenschaft-und-rechtspolitik/ – (aus Anlaß eines blog-Eintrages beim Beck-Verlag zum Thema „Mindestlohn“). [zurück]

Das vom Himmel gefallene Humboldt-Zitat

Aus meiner Nachbemerkung (S. 412-418 [412-414]) zu dem Beitrag Die Entgegensetzung von Recht und Gesetz – ein „Sonderweg“ der deutschen Sprachgeschichte? von Isabel Aguirre Siemer in dem Buch:
Detlef Georgia Schulze / Sabine Berghahn / Frieder Otto Wolf (Hg.),
Rechtsstaat statt Revolution, Verrechtlichung statt Demokratie? Transdisziplinäre Analysen zum deutschen und spanischen Weg in die Moderne (StaR P. Neue Analyen zu Staat, Recht und Politik. Serie A. Bd. 2), Westfälisches Dampfboot: Münster, 2010, 395 – 412:

I.

Die Autorin wirft in ihrem Aufsatz die Frage nach den Ursachen bzw. dem Kontext der deutschen und kastilischen Präferenz für den Begriff des „Estado social“ oder „Sozialstaates“ auf und führt in dem Zusammenhang aus: „Die Distanzierung vom Terminus ‚Wohlfahrt’ und seine eher negative Konnotation kann sowohl aus einer Ablehnung des französischen Wohlfahrtsausschusses = Comité du salut public (der Französischen Revolution) als auch aus einer Abgrenzung vom Wohlfahrtsstaat des Absolutismus Begründung finden“ (S. 8). Die Vermutung eines Zusammenhangs mit der Ablehnung der Französischen Revolution kann sich für den heutigen Sprachgebrauch auf Meyers Lexikon Online und Mario Martinis Buch Der Markt als Instrument hoheitlicher Verteilungslenkung: Möglichkeiten und Grenzen einer marktgesteuerten staatlichen Verwaltung des Mangels (Mohr Siebeck: Tübingen, 2008, S. 223) stützen.

In dem Meyers Lexikon heißt es: „Zum sozialphilosophischen Schlüsselwort wurde Wohlfahrt im 18. Jahrhundert, geriet jedoch als politisches Wohlfahrtskonzept aufgrund der Erfahrungen der Französischen Revolution auch in Misskredit. So verwirklichte das oberste Exekutivorgan des französischen Nationalkonvents, der Wohlfahrtsausschuss, keine Wohlfahrt, sondern wurde zum Instrument einer Schreckensherrschaft. Die in diesem Zusammenhang bereits 1791 von W. von Humboldt formulierte Befürchtung, ‚dass das Prinzip, dass die Regierung für das Glück und das Wohl, das physische und moralische, der Nation sorgen muss, unter allen Regierungsformen, also auch in einer Republik, der ärgste … Despotismus ist’, hat seither immer neu zu Forderungen nach einer Begrenzung der ‚Staatssorgfalt’ gegenüber den Einzelmenschen geführt, […].“1

Und Martini schreibt, unter Anführung der gleichen Humboldt Stelle: „Der Begriff des Gemeinwohls ist anfällig für eine Instrumentalisierung; er musste seiner Ausbeutung durch totalitäre Regime des 20. Jahrhunderts unter dem Leitmotiv ‚Gemeinnutz geht vor Eigennutz’ ebenso zusehen wie seiner Vereinnahmung durch despotische Herrscher im Mittelalter und der frühen Neuzeit. Johann Jacob Moser verspottet im 18. Jahrhundert die stereotype Berufung der Landesherren auf den Topos des Gemeinwohls als ‚Universal-Staats-Medicin’. Bereits 1791 formulierte W. von Humboldt die Befürchtung, ‚dass das Prinzip, dass die Regierung für das Glück und das Wohl, das physische und moralische, der Nation sorgen muss, unter allen Regierungsformen, also auch in einer Republik, der ärgste (…) Despotismus ist’. Und so verwirklichte das oberste Exekutivorgan des französischen Nationalkonvents, das ‚Comité de Salut Public (1793-1795), unter der Führung Robespierres alles andere als Wohlfahrt. Es wurde zum Instrument der jakobinischen Schreckensherrschaft.“2

Meyers Lexikon nennt keine Quelle für das Humboldt-Zitat. Martini verweist ohne Seitenangabe auf Humboldts „Ideen über die Staatsverfassung durch die Französische Konstitution veranlaßt, 1792“; auch das Literaturverzeichnis enthält an der entsprechenden Stelle (S. 853) keine weiteren Angaben, ändert aber das Jahr in „1791“3. In der Ausgabe Wilhelm Humboldt, Werke in fünf Bänden hrsg. von Andreas Flitner und Klaus Giel, Wissenschaftliche Buchgesellschaft: Darmstadt, 1960 ist der Aufsatz allerdings „Ideen über Staatsverfassung [ohne Artikel!, DGS] durch die Französische Constitution veranlasst“ betitelt und auf den August 1791 datiert. Zu diesem Zeitpunkt war Frankreich noch nicht Republik und der König noch nicht hingerichtet.

Ein Bezug auf den Wohlfahrtsausschuß der Französischen Revolution findet sich dort nicht, was allein schon deshalb unmöglich war, da der Wohlfahrtsausschuß der Französischen Revolution in der Tat erst 1793 eingerichtet wurde (und bis 1795 bestand). Auch die Wörter „unter allen Regierungsformen, also auch in einer Republik“ finden sich dort nicht. Vielmehr handelt Humboldt dort von der ‚Enteignung’ einer von „gutmüthigen Menschen“ aufgebrachten Idee, nämlich des Wohlfahrts-Konzeptes, durch die Fürsten. –

II.

Woraus die Fehlzitierung resultiert, läßt sich jedenfalls ohne größere Recherchen nicht feststellen: (mehr…)

Nach dem Abgang des Symptoms – eine offenherzige Antwort an 30.000 dt. AkademikerInnen

    „von dem denkenden, bessern Theile des Volks [strömt] das Licht der Weisheit herunterströmt“
    Friedrich Schiller pars pro toto für die deutschen Akademiker1

@ politics

Angeblich „30.000 Bürgerinnen und Bürger (Stand, Montag 13:08 Uhr)“2 sorgen sich in der Affäre-Guttenberg „als3 – angebliche oder tatsächliche – „Doktorandinnen und Doktoranden“ um ihre akademische Standesehre. Sie wenden sich aber nicht an ihre Institution, an die Institution Universität, die für die Vergabe von Doktortiteln zu ständig ist, sondern an die Bundeskanzlerin, die dafür nicht zuständig ist. Sie wenden sich an die Bundeskanzlerin, da diese 30.000 BürgerInnen „als Doktorandinnen und Doktoranden“ sich von Angela Merkel schwer gekränkt fühlen: „Er [Guttenberg] hat dabei [am 23.2. in der Aktuellen Stunde des Bundestages] auf eine Formulierung von Ihnen angespielt, wonach Sie ihn nicht als ‚wissenschaftlichen Assistenten’ eingestellt hätten. Dies ist eine Verhöhnung aller wissenschaftlichen Hilfskräfte sowie aller Doktorandinnen und Doktoranden, die auf ehrliche Art und Weise versuchen, ihren Teil zum wissenschaftlichen Fortschritt beizutragen.“

Nur sollten diese Herren und Damen AkademikerInnen wissen: Guttenberg ist in der Tat nicht der wissenschaftliche Berater von Frau Merkel und auch kein Beamter im Bundeskanzleramt, der ggf. bestimmte Laufbahnvoraussetzungen erfüllen muß, sondern Politiker. Kriegsminister. Und diese Herren und Damen AkademikerInnen sollten noch aus ihrem Schulunterricht wissen, daß selbst Deutschland mittlerweile den Feudalismus hinter sich gelassen hat. Der Zugang zu politischen Ämtern ist seitdem nicht mehr an bestimmte Standeszugehörigkeiten und auch nicht das Führen eines Doktortitels gebunden. Und das ist gut so.

‚Schlimm’ ist nicht, daß auch ein Arbeiter mit Hauptschulabschluß und eine Putzfrau ohne Schulabschluß Bundeskanzler bzw. Bundeskanzlerin werden dürften. ‚Schlimm’ ist, daß sie es faktisch nicht können. Insofern wäre es auch nicht ‚schlimm’, wenn Guttenberg ohne Dr.-Titel Minister geworden wäre oder es ohne geblieben wäre.

Die ArbeiterInnenbewegung hat jahrzehntelang, nahezu ohne jeden Zugang zu akademischer Bildung, allein unterstützt von einer handvoll bürgerlicher Intellektueller, die aber überwiegend auch außerhalb der Akademie standen, leidlich erfolgreich Politik gemacht.

Die wissenschaftliche Qualität oder vielmehr Nicht-Qualität der Dissertation Guttenbergs tut also in der Tat nichts zur Sache, wenn es darum geht, ob Guttenberg ein guter Politiker, ein guter Kriegsminister ist. Da hat die Bundeskanzlerin völlig recht.

Allein die Frage der Ehrlichkeit Guttenbergs ist eine Frage, die auch von außer-akademischer, vielleicht von politischer Relevanz ist4. Die 30.000 angeblichen „Doktorandinnen und Doktoranden“, die die wissenschaftlichen Standards so hochhalten, behaupten: „Sie [die inkriminierte Assistenten-Äußerungen Merkels] legt darüber hinaus nahe, dass es sich beim Erschleichen eines Doktortitels um ein Kavaliersdelikt handele und dass das ‚akademische Ehrenwort’ im wirklichen Leben belanglos sei.“

Zu den hochgehaltenen Standards würde es aber auch gehören für eine Behauptung ein Argument oder einen Beweis vorzubringen. Aber Fehlanzeige bei unseren 30.000 deutschen AkademikerInnen. Weder begründen sie, warum dies angeblich in Merkels Äußerungen impliziert ist (damit dürften sie allerdings sogar recht haben), noch (und dies ist der wichtigere Punkt), warum die beiden impliziten Behauptungen Merkels falsch sein sollen – dieser (seinerseits implizite) Vorwurf wird mit dem Satz ja wohl erhoben, oder nicht?! – Der Vorwurf, daß in Wahrheit das Erschleichen eines Doktortitels kein Kavaliersdelikt sei und das ‚akademische Ehrenwort’ im wirklichen Leben nicht belanglos sei.

Zu den hochgehaltenen wissenschaftlichen Standards würde es des weiteren gehören, die verwendeten Begriffe zu definieren und nicht politisch-journalistische Schlagwörter zu verwenden. Was ist denn mit „Kavaliersdelikt“, das das „Erschleichen eines Doktortitels“ nicht sei, hier genau gemeint? Ist das ein strafrechtliches Urteil? Ein wissenschaftstheoretisches Urteil? Ein politisches Urteil? Oder doch nur ein moralisches Urteil? – Oder wissen die AutorInnen letztlich selbst nicht so genau, warum und worüber sie empört sind?

Politik ist durchaus nicht (und kann auch nicht sein, solange Herrschaft und Ausbeutung bestehen), wie aber Professor Habermas meint, ein „herrschaftsfreier Diskurs“; und Politik ist auch nicht das Wahre, Schöne und Gute, wie wohl Friedrich Schiller meinte5, sondern die Formierung von Interessen und der Kampf um deren Durchsetzung. Dafür sind wissenschaftliche Expertise und auch Ehrlichkeit häufig nützlich. Aber auch List und Tücke gehören zum politischen Geschäft – und zum Kriege führen zumal – dazu. Was Guttenberg als Kriegsminister disqualifiziert, ist weniger, daß er bei seiner Diss. betrogen hat, als das er sich hat dabei erwischen lassen.

Im übrigen: Nichts dagegen, wenn 30.000 BürgerInnen oder mehr die Entlassung Guttenbergs gefordert hätten – sei es wegen seiner Unehrlichkeit oder (was der viel bessere Grund wäre) wegen seiner leidlich erfolgreichen Politik für die falschen Interessen. Dieses Anliegen wäre dann allerdings nicht „als Doktorandinnen und Doktoranden“, sondern als BürgerInnen zu formulieren. Denn kulturelles (hier: Bildungs)kapital in politischen Mehrwert umzusetzen, verletzt den Grundsatz one (wo)man, one vote nicht weniger als ökonomisches Kapital in politischen Mehrwert umzusetzen. –

Was sich in dem Offenen Brief der 30.000 fortsetzt ist die als solche keinesfalls neue Beanspruchung einer privilegierten Sprechposition qua akademischem Titel. Was uns hier in Form der Intervention von 30.000 AkademikerInnen bei Angela Merkel wegen der ‚causa Guttenberg’ mit etwas verschobenen Fronten (aber gleichem ‚klassenpolitischen Gehalt’ – wenn es erlaubt ist, daß ich mich dieser dem heutigen akademischen Sprachgebrauch so inadäquaten Terminologie bediene) begegnet, ist das, was uns nicht erst, aber verschärft seit dem Aufstieg des Neoliberalismus begegnet: „Sachverständige“, „Experten“ – zumeist sind es in der Tat weiterhin Männer – sagen als Akademiker den BürgerInnen, was angeblich richtig und notwendige politische Entscheidungen sind. Sie beanspruchen als Akademiker eine privilegierte politische Sprechposition, was sub specie democratiae nicht akzeptabel ist.

@ Wissenschaft:

Außer zur Politik, von der sie entweder keine Ahnung haben oder aber in der sie sehenden Auges ihre akademischen Standesinteressen vertreten, äußern sich diese 30.000 „Doktorandinnen und Doktoranden“ zur Wissenschaft, von der sie anscheinend auch nicht viel mehr Ahnung haben. (mehr…)

Rubbish und Rechtswissenschaft

Aus aktuellem Anlaß, aus meinem dort1 genannten Aufsatz in der Festschrift für Frieder Otto Wolf:

Nach John Locke soll die Philosophie nicht eine Wahrheit über den Wissenschaften beanspruchen, sondern sich besser als deren ‚under-labourer’ verstehen. Eine Philosophie, die radikal sein will, müsste sich in diesem Sinne auch radikal über ihre Grenzen Rechenschaft ablegen. Locke beschreibt sein Vorhaben in dem Epistle to the Reader, der seinem Essay Concerning Human Understanding vorangestellt ist, bescheiden als „removing some of the rubbish that lies in the way of our knowledge“ (1690, 13) […].

I. Weg mit dem ‚nutzlosen Ballast sonderbarer, eitler oder unverständlicher Ausdrücke’ (Locke)

Wenn die Aufgabe der Philosophie nach Wittgenstein darin besteht, „Mißverständnisse, die den Gebrauch von Worten betreffen“ (1949, 292, Nr. 90), aus dem Weg zu räumen, so scheinen es vor allem zwei (mit einander zusammenhängende) ‚Missverständnisse’ zu sein, die massive Erkenntnishindernisse darstellen und in Deutschland bisher die Konstituierung einer Wissenschaft vom Juridischen verhindert haben: zum einen das Nicht-Sehen (oder Verwischen) des Unterschiedes zwischen der Produktion von Erkenntnis und der Produktion eines Erkenntnisobjektes (eines Objektes, das erkannt werden kann); zum anderen der unklare Status des Wortes ‚normativ’ in der deutschen Rechtswissenschaft. In einem vagen Sinn lässt sich sicherlich sagen, dass die Rechtswissenschaft ‚normativ’ ist, weil sie sich mit Normen beschäftigt; sie beschäftigt sich – von Randdisziplinen wie Rechtssoziologie und Kriminologie abgesehen – nicht damit, wie die gesellschaftlichen Verhältnisse sind oder wie sich die Menschen tatsächlich verhalten, sondern damit wie sie sein sollen bzw. wie sie sich verhalten sollen. Im Rahmen jenes weiten Verständnisses von ‚normativ’ wird aber übersehen, dass aus der normativen Beschaffenheit eines Gegenstandes nicht schon folgt, dass auch dessen Erkenntnis normativ statt analytisch zu sein hat. In dem Maß, in dem die deutsche Rechtswissenschaft den Unterschied zwischen Erkenntnis und Gegenstand verwischt, ist sie tatsächlich selbst normativ, normen-produzierend – statt normen-erkennend.2 Sie ist nicht Wissenschaft (vom Juridischen), sondern eine idealistische (Rechts-)Philosophie. Sie stellt ein Hindernis für die Erkenntnis der tatsächlichen Normen, des Justizsystems sowie ihrer eigenen Praxis und Funktion dar. Sie produziert (an Stelle des Gesetzgebers) Normen und behauptet dennoch, dass ihre Sätze geltende Normen sind, dass ihre Sätze Rechtserkenntnis, das wahre Recht, sind. Aber wie soll es möglich sein, etwas zu ‚erkennen’, was dem vermeintlichen Erkenntnisakt gar nicht vorausging?! Was hier allenfalls erkannt werden könnte (wenn das Realobjekt und dessen Erkenntnis nicht verwechselt würden), ist der Prozess der Produktion einer Norm durch eine unzuständige Instanz, eben durch die Rechts‚wissenschaft’ statt dem Gesetzgeber; was erkannt werden könnte, ist die Produktion einer Norm unter dem Deckmantel ihrer Erkenntnis.

Literatur:
John Locke, An Essay concerning Humane Understanding (1690), London, 1997.
Wolf-Dieter Narr, Theoriebegriffe und Systemtheorie, Mainz, 1969.
Detlef Georgia Schulze, , Lehren und Leerstellen, in: ders./dies. / Sabine Berghahn / Freider Otto Wolf (Hg.), StaR P. Neue Analysen zu Staat, Recht und Politik. Serie W: working papers des DFG-Projektes „Der Rechtsstaat in Deutschland und Spanien“. Bd. 3, Berlin, 2006, 211-275; im Internet unter der Adresse: http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000004705.
Ludwig Wittgenstein, Philosophische Untersuchungen (1949), Frankfurt/M., 10. Aufl.: 1995, 225-580.

  1. ‚Removing some rubbish’. Radikale Philosophie und die Konstituierung einer Wissenschaft vom Juridischen. in: Pia Paust Lassen / Jörg Nowak / Urs Lindner (Hg.), Philosophieren unter anderen. Beiträge zum Palaver der Menschheit (Festschrift für Frieder Otto Wolf), Westfälisches Dampfboot: Münster, 2008, 332 – 352 (332, 334 f. mit FN 4; weitere FN zu dieser Passage finden sich in der Druckfassung dieses Textes).

    Abschnitts-Überschriften meines Aufsatzes:

    I. Weg mit dem ‚nutzlosen Ballast sonderbarer, eitler oder unverständlicher Ausdrücke’ (Locke)
    1. Rechts‚erkenntnis’ als rubbish production
    a) Das Bundesverfassungsgericht
    b) Die Lehre
    2. Kann die Produktion einer Erkenntnis genauso funktionieren wie die Produktion einer Entschuldigung oder Ehe? Oder: Über die Voraussetzungen des Glückens performativer Sprechakte
    3. Rechtswissenschaft als Pseudowissenschaft ohne Gegenstand
    4. Was radikale Philosophie für wissenschaftliche Erkenntnisse leisten kann
    II. Zu den potentiellen politischen Wirkungen der Kritik des Rechtsidealismus und der eventuellen Konstituierung einer Wissenschaft vom Juridischen.

    Inhaltsverzeichnis des gesamten Buches: http://dampfboot-verlag.de/download/inhalt-752-2.pdf [zurück]

  2. (mehr…)

Contra sog. „Praxisrelevanz“ der Wissenschaft

Aus gegebenem Anlaß, Endnote 1 aus http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-70305:

Früher wurde die Kritik an der angeblichen ‚Praxisferne‘ der Theorie und der Abstraktheit der Wissenschaften, am analytischen, d.h. zerlegenden, Denken – zumindest von denjenigen, die diese Kritik damals geführt hatten – als ‚links‘ und ‚emanzipatorisch‘ verstanden (s. unten die Bemerkungen zum Hegel-Marxismus und der Frankfurter Schule sowie Schöttler 1988a, 176 mit FN 101 zur ‚emanzipatorischen Geschichtswissenschaft‘). Wie diese Position mittlerweile von der neo-liberalen ‚Neuen Mitte‘ assimilierte wurde, deren Hauptsorge ist, dem Diktat ‚des Marktes‘ zu folgen, zeigt bspw. eine Rede der seinerzeitigen bayerischen SPD-Landtagsfraktions-Vorsitzenden und jetzigen Bundesfrauenministerin, Renate Schmidt, die sie 1997 im Bayerischen Landtag unter dem Titel „Den ‚Rohstoff Geist‘ veredeln!“ 1997 gehalten hat. In einer Zwischenüberschrift postuliert sie: „An einem ganzheitlichen Bildungswesen arbeiten!“ Dabei gehe es um ‚Interdisziplinarität‘ und die „Verzahnung [des Bildungswesens] mit der Technologie-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik, also um jene Felder, auf denen sich das Schicksal des Standorts Deutschland und seiner Menschen entscheiden wird. […]. Dafür ist es notwendig, Barrieren und Berührungsängste zwischen Theorie und Praxis, zwischen den Bildungseinrichtungen und der Wirtschaft abzubauen.“ (Hv. d. Vf.In) Ein Interview mit dem Physiknobelpreisträger Gerd Binnig zitierend treibt sie die Verneinung der theoretischen Praxis weiter: „Die Universität ist darauf ausgerichtet, die Welt zu verstehen. Mich hat es immer fasziniert, die Welt zu gestalten. Darauf wird an der Uni weniger Wert gelegt.“ „Es gibt selbst innerhalb der Universität eine Kluft zwischen Theorie und Praxis. Theoretische Physiker sagen über Experimentalphysiker: Ja, was verstehen die schon von der Physik, die drehen nur am Knöpfchen. Die Experimentalphysiker wiederum glauben zum Teil, sie könnten nichts von der Industrie lernen. Unterschiedliche Disziplinen reden immer noch sehr zögerlich miteinander.“ Daraus schlußfolgert Schmidt um „im globalen Wettbewerb [zu] bestehen“, müssen „wir […] die Kluft zwischen Elfenbeinturm [!] und Fließband überwinden. Nur dann werden wir wieder in der Lage sein, hervorragende Forschung in ebenso hervorragende und marktfähige [!] Produkte umzusetzen.“ Dafür „brauchen [wir …] Durchlässigkeit und Gemeinsamkeit.“ „Auch wenn manche mit diesem Begriff Probleme haben mögen, unsere Hochschulen sind Dienstleistungsunternehmen. Sie müssen ihr Angebot der Nachfrage anpassen […].“ „Deshalb treten wir für ein Höchstmaß an Autonomie und auch Wettbewerb ein. Die Hochschule als Unternehmergemeinschaft [!] wird für die nötige Transparenz sorgen, mangelnde Unterrichtsleistung nicht dulden und als ‚Rendite‘ [!] hervorragend ausgebildete Absolventen haben.“ Deshalb „geht [es] nicht an, daß es mehr Altphilologen […] gibt als Japaneologen, Sinologen und Indologen. Wir brauchen Fachleute, die die ganze Welt begreifen und müssen uns diesen Herausforderungen stellen.“ Denn letztere benötigen „wir“, um im – von Samuel P. Huntington und mit ihm von Renate Schmidt beschworenen – „Kampf der Kulturen“ keine Machtverluste zu erleiden, und damit Länder, die jetzt noch Peripherie sind, nicht zu „Hauptakteur[en] der Weltpolitik“ werden. Renate Schmidt fragt: „In welcher Weise sind wir denn auf eine solche Entwicklung geistig vorbereitet? Wer, wenn nicht an vorderster Stelle die Wissenschaft, kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten? Welche Rolle spielen derartige Überlegungen eigentlich an unseren Hochschulen?“ Wissenschaft soll laut Schmidt nicht analysieren, sondern nützlich sein für die Verteidigung des ‚Modell Deutschlands‘. Deshalb ist ‚Praxisorientierung‘ auch für die Geistes- und Sozialwissenschaften gefordert, zwar nicht direkt bezogen auf ‚die Wirtschaft‘ (das wäre vielleicht auch dysfunktional), wohl aber auf den Staat bezogen. Denn auch deren Aufgabe hat nicht Analyse (‚die Welt verstehen‘), sondern ‚Praxis‘ (als ob analysieren keine Praxis ist) – ‚Wertevermittlung‘ – zu sein: „Dennoch, bei aller Notwendigkeit von Forschung und der Anwendung neuer Technologien hat die Politik dafür zu sorgen, daß Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften nicht unter den Tisch fallen. Gerade die heutige Zeit würde ohne sie und die von ihnen vermittelten Werte Gefahr laufen, unsere Demokratie, unser Gemeinwesen zu gefährden.“ (Schmidt 1997 – alle Hv. + Anm. d. Vf.In). –

Sollten ‚sie‘ (d.h. jenes „wir“, das Schmidts Rede spricht) tatsächlich auf jede Theorie verzichten oder sich mit den HandwerkerInnen-Theorien der ‚PraktikerInnen‘ bescheiden (was aber vollständig und dauerhaft auch nicht so wahrscheinlich ist) wird ihren Plänen allerdings nicht allzuviel Erfolg beschieden sein. Denn jede HandwerkerInnen-Theorie kommt früher oder später an ihre Grenze – nämlich, wenn sie auf Probleme stößt, die sie aufgrund ihres Verzichts auf Wissenschaftlichkeit nicht lösen kann (s. bspw. den Zusammenbruch der Lyssenkoschen „Proletarischen Wissenschaft“ in der Sowjetunion: „Die Techniker der Landwirtschaft hatten Lyssenko zum Sieg verholfen: gestützt auf die wenigen spektakulären Erfolge, die er in der Agronomie erringen konnte, hatte er sich einen Namen gemacht; […]. Und dies war auch der Ort, wo sich mit der Zeit sein Abstieg abzeichnete: als die haarsträubenden Anwendungen der neuen Vererbungstheorie zu spektakulären Fehlschlägen geführt hatten, die sich nicht länger verbergen ließen.“ [Lecourt 1976, 143]). ‚Die Praxis‘ mag sich dann zwar noch lange durchwurschteln können, ohne Kritik (d.h. ohne „reflektierte[s] Verhältnis“ zu ihrer Theorie, s. Endnote 5) bleibt sie aber „– ob sie es will oder nicht – den Wirkungen ihrer Ursachen ausgeliefert“ (Lecourt 1976, 148), d.h. sie gerät in eine Krise, die zu ihrem Zusammenbruch führen kann, falls es nicht zu einem theoretischen Einschnitt kommt, der den tatsächlichen Ursachen Rechnung trägt.

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Zum Verhältnis von RechtsWISSENSCHAFT und RechtsPOLITIK

- aus Anlaß eines blog-Eintrages beim Beck-Verlag zum Thema „Mindestlohn“ -

Beim Blog des Beck-Verlages gab es am Dienstag einen Vorab-Bericht von Prof. Dr. Christian Rolfs (Universität Köln) über die arbeits- und sozialrechtliche Abteilung des nächstjährigen JuristInnentages. Prof. Dr. Raimund Waltermann von der Universität Bonn wird dort eines der üblichen „Gutachten“ vorlegen und zwar zum Thema „Abschied vom Normalarbeitsverhältnis? Welche arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen empfehlen sich im Hinblick auf die Zunahme neuer Beschäftigungsformen und die wachsende Diskontinuität von Erwerbsbiographien?“.
Rolfs erwartet nun, daß Waltermann als eine der zu treffenden Regelungen einen Mindestlohn von 7,50 Euro/Stunde empfehlen wird. Diese Position habe Waltermann bereits in einem Vortrag bei der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS) des Deutschen Arbeitsgerichtsverband vorgeschlagen: „Ein allgemeiner Mindestlohn erscheint aus rechtswissenschaftlicher Perspektive auf die Dauer sinnvoll. Er müsste so hoch sein, dass er Wirkung hat, und er dürfte nicht so hoch sein, dass er sich in die auf Privatautonomie und Tarifautonomie gegründete Arbeitsrechtsordnung nicht einfügt. Ein bei rund 7,50 Euro angesiedelter allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn als Antwort auf das entstandene Funktionsdefizit des Tarifvertrages könnte richtig zur Sicherung der Untergrenze sein“, so zitiert Rolfs die Beilage 3/2009 (S. 110, 119) zur Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht, die im Hause Beck erscheint. Rolfs vermutet: „Man darf davon ausgehen, dass er [Waltermann] diese These auch in seinem Gutachten zum DJT vertreten wird.“

User aloa5 machte beim Beck-blog folgenden Einwurf:

„Ich frage mich ernsthaft was ein allgemeiner Mindestlohn – gar in einer fixen Größenordnung – mit Rechtswissenschaft zu tun hat. Es wäre interessant die Herleitung dessen zu lesen. Ich schätze Mal: gar nichts. Aber das ist natürlich nur eine Vermutung.“

Autor Rolfs antwortete darauf:

„Doch, das hat sehr viel mit Rechtswissenschaft zu tun. Zum Beispiel mit Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), dem Verbot sittenwidriger Löhne (§ 138 BGB) und der Schutzgebotsfunktion der Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG). Natürlich sind 7,50 Euro eine ‚gegriffene Größe‘. Aber die (in der zitierten Beilage zu Heft 21/2009 der NZA dokumentierten) Argumente von Herrn Waltermann erfüllen unzweifelhaft wissenschaftliche Ansprüche. Außerdem ist es ja Aufgabe des Deutschen Juristentages, rechtspolitische Vorschläge zu entwickeln. Und die müssen naturgemäß über reine Rechtsdogmatik hinausgehen.“

Dies scheint mir den Einwurf von aloa5 eher zu bestätigen als zu widerlegen, denn in dem Zitat wird einiges in einen Topf geworfen, das besser differenziert würde:

1. Rolfs spricht von der „Aufgabe des Deutschen Juristentages, rechtspolitische Vorschläge zu entwickeln“, während Waltermann in seinem NZA-Beitrag aus „rechtswissenschaftlicher Perspektive“ spricht (meine Hv.).
Ein rechtspolitischer Vorschlag ist aber keine rechtswissenschaftliche Erkenntnis. Wo das Machen von Vorschlägen beginnnt, endet das wissenschaftliche Erkennen. (Unbenommen ist, daß gewisse wissenschaftliche Arbeitstechniken [auf Gegenargumente eingehen, korrekt Zitieren usw.] auch für das Begründen politischer Vorschläge nützlich ist, und zumindest in diesem – begrenzten – Sinne wird Waltermanns Text, der nicht verlinkt ist [und von mir nicht gelesen wurde] sicherlich „wissenschaftlichen Ansprüchen“ genügen. Dies beseitigt aber nicht den Unterschied zwischen Erkennen und Vorschlagen.)

2. Ist es dem JuristInnentag auch unbenommenen, (rechts)politische Vorschläge zu unterbreiten, so ist er doch nicht stärker dazu qualifiziert, politische Vorschläge zu unterbreiten, als bspw. eine Versammlung von Müllmännern oder Putzfrauen oder FußballspielerInnen. Die Verknüpfung von „rechts-“ und „-politisch“ ist keine Rechtfertigung dafür, das Unterbreiten von politischen Vorschlägen – und seien es vom jeweiligen Standpunkt aus noch so richtige Vorschläge – als Artikulation wissenschaftlicher Wahrheiten auszugeben.
Die besondere Kompetenz von JuristInnen besteht nicht darin, zu beurteilen, ob die Forderung nach 7,50 Euro Mindestlohn richtig oder falsch ist, sondern allenfalls darin, die Frage zu beantworten, mit welchen juristischen Instrumenten und Formen sich eine derartige Forderung am besten (am effektivsten) realisieren läßt. (Diese Frage läßt sich nun – anders als die Frage nach der Richtigkeit der Forderung – objektiv beantworten – und zwar ganz unabhängig davon, ob jene politische Forderung für richtig oder falsch gehalten wird.) Und nur in diesem Sinne – i.S.d. der Bezugnahme auf spezifisch juristische Politikinstrumente – hat die Bildung des Kompositums „rechtspolitisch“ Berechtigung.

3. Auch für Rolfs – und nicht nur für Waltermann, der eine „rechtswissenschaftliche Perspektive“ in Anspruch nimmt – scheint das „rechtspolitische Vorschläge“ Machen nur eine Rückzugslinie oder – wie die JuristInnen sagen – ein „Hilfsargument“ zu sein. Das Hauptargument dürfte darin bestehen, daß ein Mindestlohn von 7,50 Euro/Stunde wegen Art. 20 I GG (’sozialer Staat‘)1, Art. 1 III GG2 und § 138 BGB (Nichtigkeit sittenwidriger Verträge)3 rechtlich geboten sei (s. Rolfs‘ Normaufzählung in obigem Zitat).

Auch hier sind Differenzierung notwendig:

a) Soll ein Mindestlohn von 7,50 Euro/Std. verfassungsrechtlich bereits geboten sein und nur noch der deklaratorischen Anerkennung durch den einfachen Gesetzgeber bedürfen? Oder soll sich ein Mindestlohn auch einfachgesetzlich bereits aus § 138 BGB ergeben, sodaß weitere gesetzliche Regelungen bestenfalls Klarstellungsfunktion hätten? Oder geht es nur um die Banalität, daß ein Mindestlohn – zwar nicht bereits rechtliches Gebot ist, aber –, würde er vom Gesetzgeber beschlossen, auch nicht verfassungswidrig wäre? (Ob es für die Begründung dieser Banalität eines Rekurses auf Art. 1 und 20 GG sowie § 138 BGB bedarf, ist allerdings eine ganz andere Frage.)

b) Wie soll sich aus dem Wort „sozial“ in Art. 20 GG und aus der angeblichen „Schutzgebotsfunktion der Grundrechte“ aus Art. 1 GG der Betrag von 7,50 Euro/Stunde ergeben? Warum nicht 10 Euro? Oder 7,47 Euro? Rolfs gibt selbst eine deutliche Antwort: „Natürlich sind 7,50 Euro eine ‚gegriffene Größe‘.“
Das, was sich aus den beiden Normen allenfalls begründen lassen dürfte, ist überhaupt ein Mindestlohn – bei voller politischer Freiheit des Gesetzgebers, dessen Höhe in dieser oder jener Höhe festzulegen, womit ein verfassungsrechtliches Mindestlohngebot unmittelbar kaum mehr als Asche Wert ist.

c) Wie soll aus der Nichtigkeit sittenwidriger Verträgen (+ Schadenersatz für in der Vergangenheit dadurch erlittene Schäden) ein Anspruch auf Mindestlohn in Zukunft folgen?4

4. Mittelbar dürfte allerdings die Anerkennung jener politischen Freiheit des Gesetzgebers – und damit der Verweis auf den politischen Kampf – für eine sozialstaatliche Zügelung des Kapitalismus oder gar eine Überwindung der kapitalistischen Produktionsweise mehr Wert sein, als ein von Verfassungs wegen bzw. von rechtswissenschaftlichen Voluntarismus wegen geschenkweise ausgeschütteter Mindestlohn von 7,50 Euro/Std.
In der Internationale heißt es insoweit sehr richtig:
Es rettet uns kein höh‘res Wesen,
kein Gott, kein Kaiser noch Tribun
Uns aus dem Elend zu erlösen
können wir nur selber tun!“
Das gilt nicht nur angesichts Gott, Kaiser und Tribun, sondern auch angesichts einer überschwenglichen ‚Sozialstaats-Religion‘, die die begrenzte Reichweite der Charakterisierung der Bundesrepublick als „soziale[n] Staat“ verkennt.

5. Michel Foucault schrieb 1976:

„Man hörte ihn [den auf Seiten der sog. Linken stehenden Intellektuellen] als Repräsentanten des Universellen, oder er beanspruchte, als solcher Gehör zu bekommen. Intellektueller sein hieß ein wenig das Gewissen aller zu sein. […]. Es ist eine neue Art der Verbindung von Theorie und Praxis entstanden. Die Intellektuellen haben sich angewöhnt, ihre Arbeit nicht mehr im Universellen, im Exemplarischen, im ‚Wahren-und-Gerechten-für-alle’ anzusiedeln, sondern in bestimmten [déterminés] Bereichen, an genauen [précis] Punkte, […]. Damit haben sie mit Sicherheit ein viel konkreteres, unmittelbareres Bewußtsein von den Kämpfen gewonnen. […]. Und diesen Typ würde ich im Gegensatz zum ‚universalen’ Intellektuellen den ‚spezifischen’ Intellektuellen nennen. […]. Es ist zu vermuten, daß der ‚universale’ Intellektuelle, so wie es ihn im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts gab, von einer recht eigentümlichen historischen Gestalt abstammt, nämlich dem Mann der Gerechtigkeit, […], von dem der der Macht, dem Despotismus, den Mißbräuchen und der Arroganz des Reichtums die Universalität der Gerechtigkeit […] entgegenstellte. Der universale Intellektuelle stammt von dem Rechtskundigen als Würdenträger [juriste-notable] ab und findet seinen vollkommensten Ausdruck im Schriftsteller, dem Träger von Bedeutungen und Werten, in denen sich alle wiedererkennen können. Der spezifische Intellektuelle stammt von einer anderen Figur ab, nicht mehr dem Rechtskundigen als Würdenträger [juriste-notable], sondern dem Wissenschaftler als Experten [savant-expert].“ (1976a, 154, 156 – eigene Übersetzung)

Diese Entwicklung ist bei den deutschen RechtswissenschaftlerInnen – egal, ob politisch auf Seiten der Linken oder der Rechten stehend – nahezu gar nicht angekommen. Es reicht den allermeisten von ihnen nicht, als JuristInnen die geltenden Gesetze, einschließlich der Verfassung, zu erkennen, und als BürgerInnen politische Vorschläge zu unterbreiten, sondern sie beanspruchen für ihre politischen Vorschläge nicht weniger, als daß diese ‚das Recht‘ / ‚die Gerechtigkeit‘ seien (und viele PolitikerInnen – ebenfalls auf Seiten der Rechten und der Linken – übertreffen die JuristInnen in dieser JuristInnen-Ideologie noch). Rolfs Verwischung des Unterschiedes zwischen der Interpretation juristischer Normen und dem Unterbreiten und Begründen politischer Vorschläge zeigt dies wieder einmal. -

Angemerkt sei noch, daß mir die Mindestlohn-Forderung politisch durchaus richtig zu sein scheint (ich hatte dies kürzlich im Kontrast zur Existenzgeldforderung begründet). Weder richtig noch zutreffend erscheint mir dagegen, eine erst noch durchzusetzende Forderung mit dem geltenden Recht zu verwechseln.

Literaturhinweise: (mehr…)

Konvergenzen des wissenschaftstheoretischen Relativismus

[Ich hatte kürzlich meine Diplomarbeit aus dem Jahre 1996 zum Thema „Pluralismus und Antagonismus. Eine Rekonstruktion postmoderner Lesweisen“ online zugänglich gemacht. Ich bringe hier einen remix einer Passage von S. 86 f. Ich setze hier die Fußnote 123, die dort hinter dem Doppelpunkt am Ende des ersten Satzes und vor dem folgenden Poulantzas-Zitat steht, in den Haupttext ans Ende der fraglichen Passage. In der ursprünglichen Fassung ging es dort statt dessen mit Überlegungen zu anderen Aspekten weiter. Dies war der Grund dafür, daß der hier ‚aufgewertete’ Text dort in die fragliche Fußnote verbannt wurde.
Anzumerken ist noch, daß der hier kritisierte Relativismus in Erkenntnisfragen strikt vom – angesichts widersprüchlicher gesellschaftlicher Verhältnisse: notwendigen – Relativismus in politischen Bewertungsfragen zu unterscheiden ist.]

Es macht zwar politisch einen bedeutenden Unterschied, ob man/frau sich auf den historizistisch-relativistischen Wahrheits-Begriffs von Bogdanow, Stalin oder auch Lukács einerseits oder Gramscis andererseits bezieht; die zugrundeliegende theoretische Konzeption bleibt aber (schließlich auch in Foucaults Version des wissenschaftstheoretischen Relativismus) die gleiche: „Die historizistische Ideologieauffassung ist […] noch klarer [als bei Marcuse, d. Vf.] bei dem typischen Beispiel von Lukács und seiner Theorie von ‚Klassenbewußtsein’ und ‚Weltanschauung’. Es lohnt sich, dabei zu verweilen, da sie klar das Problem der erkenntnistheoretischen Prämissen einer historizistischen Betrachtungsweise der Ideologie erkennen läßt. Sie ist um so wichtiger, als infolge Gramscis Historizismus, […] die Mehrzahl der marxistischen Theoretiker den Begriff der Hegemonie in einer Bedeutung gebrauchen, die mit der Problematik Lukács’ verwandt ist.“ (Poulantzas 1968, 195 – Hv. d. Vf.).
Diese Position leugnet die die Realität der objektiven Außenwelt1 und kann deshalb keinen Unterschied zwischen ideologischen und wissenschaftlichen Diskursen machen kann (Althusser 1966/68, 174, 176-180); die „besondere Geschichte der Wissenschaft [wird] auf die Geschichte der organischen Ideologien und die ökonomisch-politische Geschichte zurück[ge]führt“ (Althusser 1966/68, 178; ähnlich Poulantzas 1968, 195 f. mit FN 5).
Die historizistische Ideologieauffassung beinhaltet eine „Identifizierung der Ideologie und der Wissenschaft, d.h. die Auffassung, daß sie [die Ideologie, d. Vf.] die Wissenschaft umfaßt“. Der „Charakter der Ideologie als Ausdruck des Subjekts“ umfasst nach historizistischer Auffassung „in dem Falle die Objektivität der Wissenschaft, wo die subjektive Weltanschauung einer ‚aufsteigenden Klasse’ die Totalität der Gesellschaftsformation einschließt. Bekannt ist der Aspekt des Arguments, den Lukács, Korsch u.a. auf das Proletariat und die ‚proletarische Wissenschaft’ anwandten: Da das Proletariat seinem Wesen nach eine universale Klasse ist, hat sein subjektives Bewußtsein universalen Charakter; aber ein universales subjektives Bewußtsein ist zwangsläufig objektiv, also wissenschaftlich“ – so Lukács, Korsch und andere (Poulantzas 1968, 196, FN 5).
In Rußland bzw. der Sowjetunion wurde diese Auffassung sowohl von dem ‚Links’kommunisten Bogdanow wie auch von Stalin vertreten:
„Es ist nicht uninteressant, daß die Gegenüberstellung von bürgerlicher und proletarischer Wissenschaft […] die unbewußte, versteckte oder verleugnete Rückkehr eines Themas ist, daß bereits bei Bogdanow, […] präsent ist und dann in verschiedenen Publikationen des Proletkult entfaltet wird. Der Ausschluß, mit dem der Stalinismus diese Strömung bestraft hat, aber auch die heftige Kritik von Lenin und Plechanow an Bogdanow scheinen nur zum Verschwinden des Wortes ‚proletarische Wissenschaft’ geführt zu haben, ohne an der Grundthese zu rütteln: […] Die sowjetischen Texte bewegen sich dann tatsächlich in einer Opposition zwischen ‚bürgerlicher’ und ‚reiner’ Wissenschaft und entwickeln dabei die These eines Verfalls der Wissenschaft wie der Kultur im imperialistischen Stadium des Kapitalismus. […]. Der Kern der Argumentation bleibt dabei in Fällen der gleiche. […]: Die Wissenschaft ist historisch relativ, weil das Bewußtsein der Menschen sich fortentwickelt […]. […] die historische Relativität der Wissenschaft [spiegelt] deren Klasseninhalt wider. […]. Die gesellschaftlich-historischen Umstände, unter denen eine wissenschaftliche Theorie entstand, werden dann als letzte Ursache dieser Theorie behandelt, […]. Die Wissenschaft würde also der ‚aufsteigenden’ Klasse gehören, deren Interesse mit der prometheischen Bestimmung des Menschen zusammenfällt.“ (Bras 1985, 1083, 1984 – Hv. i.O.; vgl. auch Lecourt 1976, 126 oben, 130, 140-142, FN 21).
Schließlich folgt auch die Wissenssoziologie dem gleichen Modell. Sie verortet die vermeintliche Wahrheit allerdings nicht bei einer (‚aufsteigenden’) Klasse, sondern bei der „freischwebenden Intelligenz, die ‚relativ unrelativ’, d.h. nicht hauteng mit Klasseninteressen verflochten“ sei (Hauser 1987, 74; vgl. Eagleton 1991, 129 oben; s.a. außerdem zum Verhältnis: Lukács – Wissenssoziologie: Hauser 1987, 74; Eagleton 1991, 128, Abs. 2).
S. schließlich zur Bedeutung von Lukács bzw. des Hegel-Marxismus für feministische Standpunkttheorien: Seifert 1992, 258; Grimm 1994b, 156 f.; zur Bedeutung der Wissenssoziologie (Mannheim, Berger/Luckmann) für (feministische und afrozentrische) Standpunkt-Epistemologien: Collins, 1989, 20-23; 46, FN 16; 47 f., FN 22, 28. (mehr…)

Was war an Butler eigentlich neu? (1)

Das Ende des Sex wies kürzlich auf meinen – ursprünglich als Kommentar bei der Mädchenmannschaft geposteten – Beitrag „Gibt es AUSSCHLIESSLICH zwei Geschlechter?“ hin und merkte dazu an: „Diese Frage wäre zu ergänzen und in Zweifel zu ziehen, dass es überhaupt zwei Geschlechter gibt.“
Da es in der Diskussion um das sog. biologische Geschlecht (engl. sex) ging, verstehe diesen Satz dahingehend, daß bestritten wird, daß es überhaupt Menschen mit eindeutigen biologischen Geschlechtsmerkmalen gibt – oder gar, daß es überhaupt biologische Geschlechtsmerkmale gibt. Titel und Untertitel des blogs deuten sogar auf die radikalere Lesart hin: „Das Ende des Sex: Biologisches Geschlecht ist gemacht. sex: engl., für biologisches bzw. körperliches ‚Geschlecht‘“.
Ein Argument wird für diese (mutmaßliche) Auffassung in dem kurzen Hinweis nicht genannt. Die gleiche Frage hatte ich zuvor bei der Mädchenmannschaft bereits mit kopfundherz diskutiert. Kopfundherz vertrat die Ansicht:

“gute wie schlechte wissenschaft sind situiertes wissen, wie kann man dann einen unterschied, zwischen guten und schlechtem wissen ziehen, gutes wissen, ist wissen, dass den marginalisierten (trans, intersex, homos etc.) dient, sie sehen die dinger deutlicher, weil sie ihnen nicht gar so natürlich vorkommen, sie können die konstruktionen erkennen. sie sagen, dass es eine bescheuerte idee ist, das es zwei geschlechter gibt, aber nicht nur das, sie lassen uns wissen, dass unsere zwei geschlechter auf ihre kosten produziert werden.”

Dagegen hatte ich eingewandt:

„Das setzt einfach nur einen (in dem Fall Intersex usw.-) Subjektivismus gegen den anderen (im dortigen Fall: [hetero/a/]sexistischen) Subjektivismus. Das ist keine wissenschaftliche Beweisführung. Eine solche ‘Standpunkt-Logik’ zerstört jede rationale Diskussion. S. dazu:
http://edoc.hu-berlin.de/dissertationen/schulze-detlef-georgia-2004-06-10/PDF/schulze.pdf, S. 46 – 61 und 131 – 157
und
Dominique Lecourt, Proletarian Science? The Case of Lysenko, New Left Books: London, 1977 (http://www.marx2mao.com/Other/Proletarian%20Science.pdf; dt. Übs. VSA: [West]berlin, 1976)“

Die Antwort von kopfundherz war die Ersetzung von Wissenschaft durch Ethik:

„ich wollte ja eben gerade klar machen, dass es keine rationalen, objektiven wissenschaften gibt (da stimmen wir wohl nicht überein) … du wirst nie heraus finden, was die wahrheit des geschlechts ist, da du auf eine vordiskursive natur keinen zugriff hast.
die entscheidung über das geschlecht muss also hier und jetzt fallen, es ist eine kulturelle entscheidung und was dir zur verfügung steht um zu urteilen ist ethik.
und woran sollte sich eine ethik orientieren? an der herrschaft oder an den unterdrückten?
das beide zwei seiten einer medaille sind (foucault) spielt für mich dabei keine rolle.
meine wahl ist klar!“

Darin liegt m.E. aber kein Argument, denn es verwechselt Erkenntnis- mit Bewertungsfragen (s. 1 und vgl. 2), und ich wandte außerdem dagegen ein:

„Was machst Du denn, wenn Du eine Birne vom Baum pflügst und ißt? Vordiskursive Natur undiskursiv essen? Oder vielmehr den Diskurs über die Birne diskursiv essen?
Gibt es nicht einen Unterschied zwischen einem Todesurteil (geschrieben und/oder gesprochen) und dessen Vollstreckung durch Gift, Kugel, Elektrischem Stuhl o.ä.? Wodurch stirbt die Person: Durch das (diskursive) Urteil? Oder durch dessen (außer-diskursive) Befolgung?
Ich hatte schon – gegen Sven – auf die Feinheit hingewiesen, daß
– wir zwar unsere Erkenntnisse nur mittels Sprache produzieren und formulieren können – dies gegen jeden Empirismus / jede Theoriefeindlichkeit –,
– daß dies aber heißt nicht, daß es die Gegenstände unserer Erkenntnisse nicht gibt – dies gegen jeden Idealismus und Subjektivismus.“

Diese Argumente müßte Das Ende des Sex widerlegen, wenn sie den eingangs zitierten Satz in dem Sinne gemeint haben, in dem ich ihn verstanden haben. – Ich bin gespannt.

Und ein Hilfsargument sei noch vorgebracht: Auch politisch besteht keinerlei Veranlassung, die Existenz biologischer Realitäten zu bestreiten. Lesbe kann die volle politische Innovation, die Butler i. bes. und der dekonstruktive Feminismus i. allg. bedeutet haben / weiterhin bedeuten, haben, ohne in einen philosophischen Idealismus verfallen zu müssen oder bestreiten zu müssen, daß die Biologie eine Wissenschaft ist, also objektive Erkenntnisse produziert (auch wenn diese ihre Erkenntnisse teilweise ideologisch interpretiert. Um derartige ideologische Ergebnisinterpretationen zurückzuweisen reicht Althussers Unterscheidung zwischen Wissenschaften und der spontanen Philosophie von WissenschaftlerInnen völlig.).

Was nun jene politische Innovation anbelangt, so weise ich auf diesen fünfseitigen (+ 5 Seiten FN) Auszug aus meiner Arbeit Geschlechternormen-inkonforme Körperinszenierungen – Demokratisierung, De-Konstruktion oder Reproduktion des sexistischen Geschlechterverhältnisses?.

In den nächsten Tagen werde ich ergänzend noch einen Text online stellen, in dem ich darstellte, worin m.E. die wichtigen Unterschiede zwischen
Judith Butlers Das Unbehagen der Geschlechter (1991)
und
Ursula Scheus Wir werden nicht als Mädchen geboren – wir werden dazu gemacht (1977)
liegen.
[Ist jetzt passiert. 02.10.09.]

Was hätte eigentlich (Staats-) „Ableitung“ sinnvollerweise heißen können?

- Zu overdose, Echte Idealisten: http://overdose.blogsport.de/2008/07/22/echte-idealisten/
und
frage – 04. September 2009 um 18:58 Uhr: http://theoriealspraxis.blogsport.de/2009/09/04/dialektik-warum-das-lachen-der-antidemokratischen-aktion-schon-wieder-zu-einem-lachen-ueber-sie-wird/#comment-296 -

3.1.1. Der Begriff der „Ableitung“ hat sich in der neueren marxistischen Diskussion häufig zu einem Mystizismus zurückentwickelt (zur Kritik: Kuhlen 1975).
M. E. kann unter Ableitung nur zweierlei verstanden werden. Entweder „logische Deduktion“ aus Prämissen und Schlußregeln oder die Verwendung dieses Begriffs als Synonym für „Erklärung“ bestimmter Sachverhalte durch Gesetzeshypothesen. Im letzteren Sinne kann die Erklärungsleistung in Marx’ Kapital einem von Schritt zu Schritt komplexer werdenden Geflecht von Gesetzeshypothesen über die Mechanismen kapitalistischer Vergesellschaftung gesehen werden, womit die idealisierende Struktur der Erfassung der empirischen Realität schließlich immer näher kommt (vgl. Nowak 1971). Was „Ableitung“ des Rechts und/oder des Staates in marxistischen Theorien heißt, kann dabei i.d.R. mit dem Typ einer funktionalen Erklärung bzw. der Annahme funktionaler Gesetzmäßigkeiten begriffen werden. Die Fragestellung lautet dabei: Welche funktionale Notwendigkeit besteht in einer kapitalistischen Ökonomie für eine außerhalb der Ökonomie situierte, auf diese Ökonomie bezogene gesellschaftliche Instanz? Welche funktionalen Erfordernisse zwingen eine kapitalistische Ökonomie zur Ausbildung einer solchen Instanz?
So etwas wie das „aus sich Herauswerfen“ neuer Begriffe aus schon eingeführten Begriffen, oder in den Worten der Marxschen Hegelkritik: „des außer oder über der Anschauung und Vorstellung denkenden und sich selbst gebärenden Begriffs“ (Marx 1953: 22), wonach dem Beobachter die heutige Ableitungsdiskussion oft anmutet, ist wissenschaftslogisch unhaltbar. Es geht hier in Zukunft bei der „Ableitungs“problematik um die Erklärung der Rechtsform bzw. der Veränderung der Rechtsform staatlichen Handelns durch Anknüpfen an zentrale Strukturgesetze“ der kapitalistischen Produktionsweise.

L. Kuhlen, „Ableitung“ und „Verdoppelung“ in der neueren marxistischen Diskussion über den Staat, in: H. Rottleuthner (Hg.), Probleme der marxistischen Rechtstheorie, Frankfurt am Main, 1975, 312 – 327.
K. Marx, Grundrisse, Berlin, 1953.
L. Nowak, Das Problem der Erklärung in Marx’ Kapital (1971), in: J. Ritsert (Hg.), Zur Wissenschaftslogik einer kritischen Soziologie, Frankfurt, 1976, 13 – 45.

(Quelle:
Herbert Kitschelt
„Rechtsstaatlichkeit“ – zur Theorie des Wandels rechtlicher Programmierung im Staat der bürgerlichen Gesellschaft
in: Demokratie und Recht 1977, 287 – 314 [293 f.])

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Wissenschaft – Ethik – Politik


- aus Anlaß der Diskussion über Intersexualität und die angebliche ausschließliche Existenz zweier Geschlechter -
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Gibt es AUSSCHLIESSLICH zwei Geschlechter?

Der folgende Beitrag erschien zuerst am 24. August als Kommentar bei der Mädchenmannschaft. Für die hiesige Veröffentlichung wurde er noch einmal Korrektur gelesen; die Zwischenüberschriften sind neu eingefügt. Die dortige Diskussion ist noch am Laufen, kam aber etwas aber etwas vom Thema ab, da Quatsch mit Soße auf das zentrale Argument nicht antwortete, sondern in eine Wesens- und Prinzipienphilosophie flüchtete, was dann wiederum unter methodologischen Gesichtspunkten kritisiert werden mußte (1, 2). Das zentrale Argument gegen die Behauptung es gäbe ausschließlich zwei Geschlechter läßt sich wie folgt reformulieren:
1. Es ist unumstritten, daß das Geschlecht nicht anhand eines einziges Kriteriums festgestellt werden kann. Vielmehr werden sowohl die Chromosomensätze als auch die sog. primären Geschechtsorgane (das sind die äußeren und inneren Geschlechtsorgane und deren Anhangdrüse) herangezogen.
2. Nun müssen aber weder die Geschlechtsmerkmale homolog (i.S. der vorgestellten Zweigeschlechtlichkeit) auftreten noch müssen diese ihrerseits zu dem jeweiligen Chromosomensatz homolog sein.
3. Das heißt: Es gibt zwar die beiden tyischen Fälle xx-Chromosomen + Klitoris (Frauen) sowie xy-Chromosomen + Penis (Männer), aber es gibt auch die umgekehrten Kombinationen und unter Berücksichtung der weiteren sog. „primären Geschlechtsmerkmale“ weitere Varianten. Und unter Berücksichtigung der Hormonproduktion und deren Wirksamkeit wird es noch kompliziert.
4. Das wiederum heißt nun: Es gibt mehr als zwei Merkmalskombinationen und das heißt: mehr als zwei Geschlechter. Denn „Geschlecht“ ist nicht irgendeine durch die Naturphilosophie geisternde Wesenheit, sondern die jeweilige Merkmalskombination.
Mehr als zwei Merkmalskominationen = mehr als zwei Geschlechter. Das ist der entscheidende Punkt. Oder in den Worten meines Beitrages unter http://maedchenmannschaft.net/sportler-sportlerin/#comment-17736: (mehr…)