Archiv der Kategorie 'Rechtstheorie / Juristisches / Antirep'

Doku: „Klandestine Militante“ antworten in der radi auf „Theorie als Praxis“

Im Sommer 2009 rezenzierte ich hier die Ausgabe Nr. 161 der linksradikalen Zeitschrift radikal in vier Teilen.1
Der vierte Teil davon wurde in der Ausgabe Nr. 162 (Winter 2010) von der radikal nachgedruckt.2 Nun antworten in der vor einiger Zeit erschienen Ausgabe Nr. 164 (Sommer 2011) Klandestine Militante auf den fraglichen Teil meiner damaligen Rezension.3 Meine Antwort auf die Antwort ist in dem blog arschhoch, in dem zur Zeit eine intensive Debatte über nicht-klandestine revolutionäre Organisierung geführt wird, veröffentlicht.
Hier folgt eine Dokumentation des Textes der Klandestinen Militanten:

Die drei vorstehenden Fotos in einer .pdf-Datei. (mehr…)

Schwierigkeiten mit der Papst-Kritik

Der Papst kommt am 22./23.9. nach Berlin. Aus Anlaß eines schlichten Terminhinweises kam ich in die Verlegenheit, mich mit der Textproduktion der beiden existierenden Protestbündnisse zu befassen.

Das eine Bündnis ist jedenfalls eindeutig reformistisch dominiert (u.a. LSVD, Die Linke Berlin, Untergliederungen von SPD und Grünen, Humanistische Union), und auch dessen „Resolution“ ist entsprechend festgelegt und nicht etwa offen für andere politische Orientierungen: Jede politische Parteilichkeit wird vermieden und sich statt dessen auf die reine Menschlichkeit berufen: „Der Papst steht für eine menschenfeindliche Geschlechter- und Sexualpolitik. Sie grenzt Menschen aus und diskriminiert.“ Demgegenüber wußte Karl Marx: „Dies sogenannte ‚Unmenschliche’ ist ebensogut ein Produkt der jetzigen Verhältnisse wie das ‚Menschliche’“ (S. 267).
Das zweite Bündnis, von Gruppen aus der (post)autonomen Szene gebildet, zitiert immerhin Marx (mehr…)

Neues (von mir) bei Radio FSK

► Die Juli-Ausgabe von transmitter, der Programmzeitschrift des Freien Sender Kombinats (FSK) Hamburg steht jetzt online zur Verfügung. Dort ist eine von mir geschriebene Rezension

Neue Broschüren: Strategien der Antirep-Arbeit
http://www.fsk-hh.org/files/tm0711.pdf, S. 9 – 12

veröffentlicht. Die Rezension entstand im zeitlichen und vielleicht auch gedanklichen Zusammenhang mit meinem Vortrag bei der Veranstaltung des Einstellungsbündnisses am 18.05.2011 in Berlin.

► Außerdem gab ich FSK am Freitag, den 24.06.2011, also am Tag vor dem Berliner (t)CSD-Wochenende, ein Interview zum Thema

transgender und feministische Organisierung.
http://www.freie-radios.net/41775

Der Mitschnitt des – recht spontan zustande gekommenen und teilweise meinerseits etwas chaotisch abgelaufenen – Interviews steht mittlerweile online zur Verfügung. Vgl. zum Kontext des Interview-Themas und -Anlasses auch noch:

--- Erneut: Diesseits der Geschlechtergrenzen – Die Kulturalisierung des Feminismus als Naturalisierung der Geschlechterdifferenz

--- De-konstruktiv oder destruktiv? – queer Lesbianismus

--- Themenübersicht – Kritik an der linksliberal-antifeministischen politischen Linie des transgenialen CSD (tCSD) in Berlin und des queeren mainstreams in der BRD überhaupt

und

--- Termine und andere Hinweise (2).

Angeklagter Oliver R.: Widerstand bleibt trotz Verurteilung legitim

Der BGH hat die Revision gegen das Urteil des Kammergerichts Berlin im sog. mg-Prozeß verworfen:

„Oliver R., einer der drei Betroffenen, äußert sich anlässlich der BGH-Entscheidung: ‚Widerstand, der sich gegen die Gewalt des Krieges, die Kriegswirtschaft sowie das Militär richtet, um eine Situation der Besatzung, die Ermordung von Zivilisten und Zivilistinnen und die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen zu unterbinden, bleibt nach wie vor legitim.‘“

Die Einlegung weiterer Rechtsmittel, die aber keine aufschiebende Wirkung in Bezug auf die Vollstreckung der Strafe haben, sind angekündigt.

Auf den Rest der Prozeßerklärung des Einstellungsbündnisses wird bei Gelegenheit einzugehen sein.

Neue Zweifel an den „Wundern von Stammheim“

„‚Baader Meinhof Komplex‘ von Stefan Aust […] kam mir sehr unglaubwürdig vor, keine Fußnoten, keine Quellenangaben. Das wollte ich dann doch genauer wissen. Bis 2011 entstand dann mein Buch, das sich auf eine Vielzahl von Quellen und Akten, kriminalistische Untersuchungen und diverse Testaufbauten stützt. Mein Buch ‚Die Nacht von Stammheim‘ beschreibt keine Verschwörung und ist schon gar keine Theorie, es sind Indizien und Beweise mit für den Leser nachvollziehbaren Quellen und deren Auswertung.“

In der Jungen Welt von heute ist ein Interview mit dem Betriebsrat und IT-Spezialisten Helge Lehmann, dem Autor des Buches „Die Todesnacht in Stammheim. Eine Untersuchung. Indizienprozeß gegen die staatsoffizielle Darstellung und das Todesermittlungsverfahren“ (Pahl-Rugenstein: Bonn, 2011, 237 S., 19,90 Euro).


(Quelle: http://cgi.ebay.ch/ws/eBayISAPI.dll?VISuperSize&item=380316626545)

Vgl.:
Norbert Cobabus Archives beim International Institute of Social History Amsterdam, Archivbestand Nr. VII.28:
„Hauptthema: Eingriffe im Verlags- und Buchhandelsbereich
Jahr: 05.01.1979 – 14.12.1979
Ereignis: Zensurprozeß gegen den Verlag J. Reents (Prozeß-Info Nr. 1-4)
Broschüren: Die ‚Wunder von Stammheim und Stadelheim‘ vor Gericht.
Broschüren: §90a Verfahren wegen Stammheim Berichterstattung gegen den Arbeiterkampf Dokumente: Briefe, Presseinformationen, Photokopien, Zeitungsausschnitte“.

Folien: Über die Probleme des juristischen Politisierens und der politizistischen Juristerei

Hier gibt es die Folien zum Vortrag von gestern; ein Mitschnitt der gesamten Veranstaltung wird demnächst von FSK Hamburg gesendet und danach bei den Freien Radios online zur Verfügung stehen.
Eine schriftlich ausformulierte und deutlich erweiterte Fassung mit tiptop und garantiert nicht geschummelten Fußnoten wird es demnächst – wahrscheinlich beim Einstellungsbündnis – ebenfalls online geben.

Meine bisherigen Stellungnahmen zum Thema:
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2010/03/20/probleme-der-solidaritaetsarbeit-und-der-rechtspolitik-oder-warum-guter-wille-allein-nicht-reicht/
.

Noch eine Ankündigung für kommenden Mittwoch (18.5., Südblock)

„Veranstaltung zu Solidarität und Antirepressionsarbeit

18. Mai | 19.30 Uhr | Südblock | Admiralstraße 1-2 | U-Bhf. Kottbusser Tor | Berlin-Kreuzberg

Anlässlich der Buch-Neuerscheinung »Das zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen« lädt das Berliner Einstellungsbündnis zu einer Podiumsdiskussion über Solidarität und Antirepressionsarbeit ein. An dem Gespräch nehmen teil:

· Philip Scheffner, Regisseur des Films »Der Tag des Spatzen«
· Detlef Georgia Schulze, Politolog_in und Rechtstheoretiker_in
· Vertreter des freien Radio FSK Hamburg
· Vertreter des Einstellungsbündnisses

Die Podiumsteilnehmer haben die Solidaritätsarbeit zu den §129(a)-Verfahren und dem Prozess wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) kritisch begleitet. Im gemeinsamen Gespräch werden sie sich über ihre verschiedenen Gründe für politisches Engagement und Solidarität austauschen sowie Stärken und Schwächen des Einstellungsbündnisses resümieren.

Veranstaltungstermin: Mittwoch 18. Mai 2011 | 19.30 Uhr
Südblock | Admiralstr. 1-2 | U-Bhf. Kottbusser Tor | Berlin-Kreuzberg

Die Veranstaltung findet anlässlich einer Buchveröffentlichung, in der die dreijährige Arbeit des Einstellungsbündnisses dokumentiert wird, statt:

»Das zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen.
Zu den Verfahren und dem Prozess wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg).«
Autor: Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren.
ISBN 978-3-942885-00-3, edition assemblage, 86 Seiten, 4.80 Euro

Weitere Veranstaltungen finden am 4. Juni in Berlin und am 17. Juni 2011 in Münster statt.

Informationen: http://einstellung.so36.net/de/1815″

(Quelle: https://einstellung.so36.net/de/pm/1828)

Meine bisherigen Stellungnahmen zum Thema:
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2010/03/20/probleme-der-solidaritaetsarbeit-und-der-rechtspolitik-oder-warum-guter-wille-allein-nicht-reicht/

Was der FAZ auf einmal auffällt… – RAF-Prozesse in den 70ern

„In den siebziger Jahren, als die Anführer der RAF gefasst worden waren, wurde von Strafjuristen nach den Prinzipien des Rechtsrealismus gehandelt. Die Justiz sah sich als ein Mittel zur Herbeiführung eines politischen Zwecks: Die Terroristen sollten so schnell und so lange wie möglich hinter Gitter. Nur auf diese Weise könnten weitere Verbrechen verhindert werden, glaubte man (nebenbei sei erwähnt, dass das Gegenteil erreicht wurde). Die Prozesse sollten so kurz wie möglich dauern. Es gab aber oft keine ausreichenden Beweise, mit denen den einzelnen Angeklagten ihre individuellen Taten nachgewiesen werden konnten. Man schuf deshalb die umstrittene juristische Hilfskonstruktion mittelbarer Mittäterschaft, nach dem alten Sprichwort ‚mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen‘.“

(Quelle: http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~E38B87317877C4CB49BA1584645629B3D~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

Bilanz der Arbeit des Einstellungsbündnisses

Mi., 18.5.; 19:30 h:

„Südblock (Admiralstr. 1-2): Podiumsveranstaltung
‚Das zarte Pflänzchen der Solidarität gießen‘. Podiumsveranstaltung zur Solidaritätsarbeit im §129(a)-Verfahren wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg). Das Einstellungsbündnis hat sein Resümee in Buchform vorgelegt und lädt zu einer Veranstaltung in Berlin ein.
Nach drei Jahren Solidaritätsarbeit und der Verurteilung von Axel, Florian und Oliver wegen versuchter Brandstiftung an Bundeswehr-LKW im Berliner mg-Prozess legt das Einstellungsbündnis sein Resümee vor. Die Soli-Gruppe beschreibt unter anderem die verschiedenen Linien und Fallstricke der Soli-Arbeit, die Möglichkeiten und Schwierigkeiten, einen politischen Prozess zu führen und die Wahrnehmung durch die Linke und die Medien. Die Auswertung versteht sich als Handreichung für alle, die sich mit Repression auseinandersetzen, von ihr betroffen sind oder sein könnten.“

(Quelle: http://www.stressfaktor.squat.net/termine.php?tag=18052011)

Vorstellung des Resümee-Büchleins:
http://einstellung.so36.net/de/1815

PS.:
Die Admiralstraße geht in Südwest-Richtung vom Kottbusser Tor ab.

PPS.:
Ich bin auch eingeladen worden, etwas zu erzählen – und es wird auch etwas Neues gegenüber dem bisher schon Gesagten:
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2010/03/20/probleme-der-solidaritaetsarbeit-und-der-rechtspolitik-oder-warum-guter-wille-allein-nicht-reicht/
werden.

Nachtrag @ Guttenberg – FAZ: Unkritische Gutachter werden wahrscheinlich geschont

„Aufschlussreich bleibt, inwiefern die Kommission die Mitverantwortung von Guttenbergs Doktorvater Peter Häberle bedenkt, der schließlich der Universität Bayreuth angehört. Die Dienstaufsicht im beamtenrechtlichen Sinne besitzt sie zwar nicht, aber sie könnte die offenkundigen Versäumnisse benennen. Wissenschaftsrechtler rechnen allerdings damit, dass es dazu kaum kommen dürfte. In den meisten Fällen werden die beteiligten Professoren aus naheliegenden Gründen geschont.“

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E227BC962619E44A297070EF30304A0D8~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Pragmatism rules: Sozialforum gegen Land Berlin vor dem Oberverwaltungsgericht

Vor mittlerweile längerer Zeit wurde bekannt, daß das Landesamt für Verfassungsschutz Informationen über Mitglieder des Berliner Sozialforums gesammelt hatte. Darauf hin beantragte eine ganze Reihe von Sozialforums-Mitgliedern beim Landesamt Auskunft über die über sie gesammelten Informationen. (Der Begriff „Auskunft“ wird im folgenden der Einfachheit halber zusammenfassend sowohl für die „Auskunft“ im engeren Sinne [§ 31 BlnVerfSchG] als auch die Akteneinsicht i.S.d. § 32 BlnVerfSchG verwendet.)
Das Landesamt verweigerte mit floskelhafter Begründung die Auskunftserteilung, worauf hin wiederum einige Mitglieder des Sozialforums Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Die meisten KlägerInnen klagten auf Auskunftserteilung.
In einem Fall hatte das Verwaltungsgericht die Klage auf Auskunftserteilung abgewiesen und das Landesamt statt dessen zunächst einmal zu einer Neubescheidung des Antrages (auf Auskunftserteilung) mit ausführlicherer Begründung verurteilt (Volltext des Urteils). Die anderen Verfahren wurden bis zum Abschluß des ersten Prozesses ausgesetzt.
Auf Berufung des Landes Berlin ging der Prozeß nun am Mittwoch vor dem Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgericht in die zweite Runde.

Diese mündliche Verhandlung war unter mehrerlei Gesichtspunkten paradox; genauso wie im übrigen die Gesetzeslage.

Der gerichtliche Pragmatismus: §§ 128, 129 VwGO übersehen

(mehr…)

Gegen Bildungselitismus, für POLITISCHE Kritik an Guttenberg und für SELBSTkritik des Wissenschaftsbetriebs

Übersicht über meine Texte der letzten Tage und einige ‚passende‘, ältere Texte

Gliederung:

I. Hauptext
II. Zum politischen Kontext
III. Zur wissenschaftlichen Seite des Problems
IV. Zur strafrechtlichen Seite des Problems
V. Kleinere Neben-Texte
VI. Ältere Texte (mehr…)

Akademiker und Politik – Erinnerung an einen anderen Fall problematischer Berufung auf den Akademiker-Status

„Die Argumentations-Strategie ‚Ohne intellektuelle Hintermänner keine terroristische Vereinigung und kein §129a-Verfahren gegen die drei in Brandenburg Festgenommenen‘ war von Anfang an kurzschlüssig; sie mußte eine bestimmte Arbeitsteilungshypothese unterstellen; sie mußte unterstellen, gegen die in Brandenburg Festgenommenen könne es keine ‚intellektuellen Beweise’ geben, da sie keine Akademiker sind. Die Domino-Theorie konnte als realistische Strategie nur vorschlagen, wer selbst an eine solche Karikatur von militanter Politik glaubt. Wer/welche dagegen davon ausging, daß auch die drei in Brandenburg Festgenommenen denkende, politische Aktivisten sind, der/die mußte davon ausgehen, daß es der BAW ein Leichtes ist, auch die ‚Brandenburger’ in einen vagen intellektuellen Zusammenhang zur mg zu rücken – und folglich davon ausgehen, daß die Gleichung ‚keine Hintermänner = kein mg-Vorwurf’ naiv ist.
Wir müssen also resümieren: Es war die linke Öffentlichkeitsarbeit selbst, die die gerade erwähnte Karikatur militanter Politik (die einen schreiben die Erklärungen, und die anderen zünden Autos an) eine aktuelle Relevanz für das Verfahren zugesprochen hat, während sie sich in den BAW-Akten wohl allenfalls für die Zeit vor den Festnahmen findet. Für die BAW gab es nur die Situation, daß sie keine Tatbeteiligungsbeweise gegen die Akademiker hatte (und hat). Und weil die Arbeitsteilungshypothese – wohl spätestens seit Anfang August – nicht (mehr) die tatsächliche Theorie der BAW war, jedenfalls weitere Indizien hinzugekommen sind, die die BAW von einer Arbeitsteilungshypothese unabhängig machten, konnte die Domino-Strategie gegen den mg-Vorwurf gegen die drei ‚Brandenburger’ nichts ausrichten.“

„Das entscheidende Problem ist, daß der Arbeitsteilungstheorie an dem politisch entscheidenden Punkt (an der hierarchischen, klassistischen Politikvorstellung, die dahintersteht; an einer Vorstellung, die ignoriert, daß nicht nur Akademiker, sondern alle Menschen Intellektuelle sein können; daß alle Menschen denken können, daß alle Menschen Anschlagserklärungen schreiben können) nicht widersprochen wurde – weil man versuchte – ich wiederhole mich –, blind (oder vielleicht sogar wissend um den politischen Preis) einen juristischen Erfolg zu erzielen.“

Zitate aus:
http://interkomm.so36.net/archiv/2008-08-30/nse.pdf, S. 29 und 33,

siehe dort die Abschnitte (mehr…)

Leitlinien / Grundsätze / Prinzipien – die „wissenschaftlichen“ Sprechblasen des Bundesverfassungsgerichts

Wie das Bundesverfassungsgericht das Rechtsstaatsprinzip erfand

Anfangs hatte auch das Bundesverfassungsgericht deutlich benannt, daß ein Rechtsstaatsprinzip nicht Bestandteil der geschriebenen Verfassung ist – allerdings ein solches dennoch bereits damals seiner Rechtsprechung zugrunde gelegt: „Das Verfassungsrecht besteht nicht nur aus den einzelnen Sätzen der geschriebenen Verfassung, sondern auch aus gewissen […] Grundsätzen und Leitideen, die der Verfassungsgesetzgeber […] nicht in einem besonderen Rechtssatz konkretisiert hat. Zu diesen“ – d.h.: den ungeschriebenen! – „Leitideen gehört, […], das Rechtsstaatsprinzip.“ (BVerfG 2, 380-406 [381] – Haftentschädigung).

Zur Begründung schreibt das Gericht: Der Verfassungsgeber sei von einem „vorverfassungsmäßigen Gesamtbild […] ausgegangen“, das wiederum von „Grundsätzen und Leitideen“ wie dem Rechtsstaatsprinzip „geprägt“ worden sei (ebd.). Die Herleitung dieser Auffassung bleibt ungeklärt, denn es werden weder Materialien aus den Beratungen des Parlamentarischen Rates noch sonstige Äußerungen von Mitgliedern des Rates, bspw. in der Presse oder in wissenschaftlichen Veröffentlichungen zitiert. Wie anders ließe sich aber klären, wovon der Verfassungsgeber ausgegangen ist?! Das BVerfG bekräftigt lediglich, daß das Rechtsstaatsprinzip zu diesen Leitideen gehöre, ergebe „sich aus einer Zusammenschau der Bestimmungen des Art. 20 Abs. 3 GG über die Bindung der Einzelgewalten und der Art. 1 Abs. 3, 19 Abs. 4, 28 Abs. 1 Satz 1 GG sowie der Gesamtkonzeption des Grundgesetzes.“

Dies ist aber nur die eigene Auffassung des BVerfG. Dafür, daß auch der Verfassungsgesetzgeber – wie das BVerfG behauptet1 – von dieser Auffassung ausgegangen ist, führt das Gericht weder ein Argument noch einen Anhaltspunkt an. Warum soll der Grundgesetzgeber ein ‚Prinzip’ gemeint haben, obwohl er konkrete Normen statuiert hat? Allenfalls die Alliierten hätten ihn hindern können, bspw. in Art. 20 I GG zu formulieren, ‚Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechts- und Bundesstaat.“, oder in Art. 20 II 2 GG zu schreiben: „Sie [die Staatsgewalt] wird […] unter Beachtung des Rechtsstaatsprinzips [oder der Grundsätze des Rechtsstaats o.ä.] ausgeübt.“ Beides ist nicht geschehen.

Im übrigen zeugt der zitierte Satz des BVerfG über die „Leitideen“ etc. von argumentativer Konfusion: Die verwendeten Begriffe werden nicht definiert; warum das eine (Prinzipien) aus dem anderen (Grundsätze und Leitideen) und nicht das andere (Grundsätze) aus dem einen (Prinzipien) folgen soll, wird nicht begründet; ob das BVerfG deduktiv, induktiv oder noch anders argumentiert, bleibt unklar.

Ø Zur Erinnerung – das BVerfG sagt: (mehr…)

Rubbish und Rechtswissenschaft

Aus aktuellem Anlaß, aus meinem dort1 genannten Aufsatz in der Festschrift für Frieder Otto Wolf:

Nach John Locke soll die Philosophie nicht eine Wahrheit über den Wissenschaften beanspruchen, sondern sich besser als deren ‚under-labourer’ verstehen. Eine Philosophie, die radikal sein will, müsste sich in diesem Sinne auch radikal über ihre Grenzen Rechenschaft ablegen. Locke beschreibt sein Vorhaben in dem Epistle to the Reader, der seinem Essay Concerning Human Understanding vorangestellt ist, bescheiden als „removing some of the rubbish that lies in the way of our knowledge“ (1690, 13) […].

I. Weg mit dem ‚nutzlosen Ballast sonderbarer, eitler oder unverständlicher Ausdrücke’ (Locke)

Wenn die Aufgabe der Philosophie nach Wittgenstein darin besteht, „Mißverständnisse, die den Gebrauch von Worten betreffen“ (1949, 292, Nr. 90), aus dem Weg zu räumen, so scheinen es vor allem zwei (mit einander zusammenhängende) ‚Missverständnisse’ zu sein, die massive Erkenntnishindernisse darstellen und in Deutschland bisher die Konstituierung einer Wissenschaft vom Juridischen verhindert haben: zum einen das Nicht-Sehen (oder Verwischen) des Unterschiedes zwischen der Produktion von Erkenntnis und der Produktion eines Erkenntnisobjektes (eines Objektes, das erkannt werden kann); zum anderen der unklare Status des Wortes ‚normativ’ in der deutschen Rechtswissenschaft. In einem vagen Sinn lässt sich sicherlich sagen, dass die Rechtswissenschaft ‚normativ’ ist, weil sie sich mit Normen beschäftigt; sie beschäftigt sich – von Randdisziplinen wie Rechtssoziologie und Kriminologie abgesehen – nicht damit, wie die gesellschaftlichen Verhältnisse sind oder wie sich die Menschen tatsächlich verhalten, sondern damit wie sie sein sollen bzw. wie sie sich verhalten sollen. Im Rahmen jenes weiten Verständnisses von ‚normativ’ wird aber übersehen, dass aus der normativen Beschaffenheit eines Gegenstandes nicht schon folgt, dass auch dessen Erkenntnis normativ statt analytisch zu sein hat. In dem Maß, in dem die deutsche Rechtswissenschaft den Unterschied zwischen Erkenntnis und Gegenstand verwischt, ist sie tatsächlich selbst normativ, normen-produzierend – statt normen-erkennend.2 Sie ist nicht Wissenschaft (vom Juridischen), sondern eine idealistische (Rechts-)Philosophie. Sie stellt ein Hindernis für die Erkenntnis der tatsächlichen Normen, des Justizsystems sowie ihrer eigenen Praxis und Funktion dar. Sie produziert (an Stelle des Gesetzgebers) Normen und behauptet dennoch, dass ihre Sätze geltende Normen sind, dass ihre Sätze Rechtserkenntnis, das wahre Recht, sind. Aber wie soll es möglich sein, etwas zu ‚erkennen’, was dem vermeintlichen Erkenntnisakt gar nicht vorausging?! Was hier allenfalls erkannt werden könnte (wenn das Realobjekt und dessen Erkenntnis nicht verwechselt würden), ist der Prozess der Produktion einer Norm durch eine unzuständige Instanz, eben durch die Rechts‚wissenschaft’ statt dem Gesetzgeber; was erkannt werden könnte, ist die Produktion einer Norm unter dem Deckmantel ihrer Erkenntnis.

Literatur:
John Locke, An Essay concerning Humane Understanding (1690), London, 1997.
Wolf-Dieter Narr, Theoriebegriffe und Systemtheorie, Mainz, 1969.
Detlef Georgia Schulze, , Lehren und Leerstellen, in: ders./dies. / Sabine Berghahn / Freider Otto Wolf (Hg.), StaR P. Neue Analysen zu Staat, Recht und Politik. Serie W: working papers des DFG-Projektes „Der Rechtsstaat in Deutschland und Spanien“. Bd. 3, Berlin, 2006, 211-275; im Internet unter der Adresse: http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000004705.
Ludwig Wittgenstein, Philosophische Untersuchungen (1949), Frankfurt/M., 10. Aufl.: 1995, 225-580.

  1. ‚Removing some rubbish’. Radikale Philosophie und die Konstituierung einer Wissenschaft vom Juridischen. in: Pia Paust Lassen / Jörg Nowak / Urs Lindner (Hg.), Philosophieren unter anderen. Beiträge zum Palaver der Menschheit (Festschrift für Frieder Otto Wolf), Westfälisches Dampfboot: Münster, 2008, 332 – 352 (332, 334 f. mit FN 4; weitere FN zu dieser Passage finden sich in der Druckfassung dieses Textes).

    Abschnitts-Überschriften meines Aufsatzes:

    I. Weg mit dem ‚nutzlosen Ballast sonderbarer, eitler oder unverständlicher Ausdrücke’ (Locke)
    1. Rechts‚erkenntnis’ als rubbish production
    a) Das Bundesverfassungsgericht
    b) Die Lehre
    2. Kann die Produktion einer Erkenntnis genauso funktionieren wie die Produktion einer Entschuldigung oder Ehe? Oder: Über die Voraussetzungen des Glückens performativer Sprechakte
    3. Rechtswissenschaft als Pseudowissenschaft ohne Gegenstand
    4. Was radikale Philosophie für wissenschaftliche Erkenntnisse leisten kann
    II. Zu den potentiellen politischen Wirkungen der Kritik des Rechtsidealismus und der eventuellen Konstituierung einer Wissenschaft vom Juridischen.

    Inhaltsverzeichnis des gesamten Buches: http://dampfboot-verlag.de/download/inhalt-752-2.pdf [zurück]

  2. (mehr…)