Archiv der Kategorie 'Das historische Dokument'

Doku IV: Von der sozialistischen Frauenfrage zum sozialistischen Feminismus

Gestern dokumentierte ich an anderer Stelle einen Auszug aus einem Aufsatz, den Frigga Haug 1981 in der Zeitschrift Argument (H. 129, 649-664) unter der Überschrift „Männergeschichte, Frauenbefreiung, Sozialismus. Zum Verhältnis von Frauenbewegung und Arbeiterbewegung“ veröffentlichte. Dieser Auszug sei hiermit als Teil IV meiner Doku-Serie klassischer, politischer feministischer Texte klassifiziert.

► Teil I: „frauen […] aus verschiedenen politischen bereichen“, Zur Politik der Frauen aus dem Antirassistischen Zentrum und grundsätzliche Überlegungen zur antirassistischen Politik
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2010/07/06/doku-serie-revolutionaerer-feminismus-teil-i/

► Teil II: Rote Zora, in der Emma veröffentlichtes Selbstinterview
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2010/07/20/doku-serie-revolutionaerer-feminismus-teil-ii/

► Teil III: Eine feministische Kritik
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2011/04/21/doku-eine-feministische-kritik/

Doku: EINE FEMINISTISCHE KRITIK

Aus Anlaß dieses Leserin-Kommentars:
Der folgende Text wurde 1993 von FrauenLesben bei einem gemischten, bundesweiten Treffen von Leuten, die in der Solidaritätsarbeit für die Gefangenen aus der RAF aktiv waren, vorgetragen und danach in der Berliner linskradikalen Szene-Zeitschrift
interim (Nr. 229, 25.02.1993, S. 23 – 27) veröffentlicht, wo er in späteren Ausgaben kontrovers diskutiert wurde1.
Außerdem wurde der Text 1994/95 in den beiden Auflagen der folgenden Broschüre nachgedruckt:

Broschürengruppe in Zusammenarbeit mit dem ASTA-FU sowie Frigga Haug, Wolfgang Fritz Haug, Wolf Dieter Narr, Uwe Wesel, Harald Wolf (Hg.)
Für eine neue revolutionäre Praxis.
Triple oppression & bewaffneter Kampf. Eine Dokumentation von antiimperialistischen, feministischen, kommunistischen Beiträgen zur Debatte über die Neubestimmung revolutionärer Politik 1986-1993
Selbstverlag: Berlin, 1. Aufl. 1994, 2. Aufl. 1995, S. 76 – 80.

Der Text stammt mit seinem Inhalt und Sprachduktus aus einer ‚anderen Zeit‘ – noch geprägt vom Zusammenbruch des ‚Real’sozialismus und der Stadtguerillagruppen und bevor die Rezeption der Schriften Judith Butlers und anderer queer TheoretikerInnen eine politische Breitenwirkung auch in der linksradikalen Szene erlangte. Trotz dieser ‚Unzeitgemäßheit‘ scheint mir dieser Text nicht nur weiterhin eine – mich schon damals, noch als ‚überzeugter Mann‘, faszinierende – klare, revolutionäre Haltung von FrauenLesben auszudrücken, sondern auch grundlegende Einsichten zu artikulieren, die auch in der ‚neuen Zeit‘ nicht überholt sind, wenn auch teilweise einer theoretischen Re-Kontextualisierung und politischen Aktualisierung bedürfen.

-----

im januar 1992 tritt die sogenannte ‚kgt-initiative‘ (kgt = koordinationsgruppe terrorismusbekämpfung)2 an die öffentlichkeit, im april verkündet die rote armee fraktion (raf) die einstellung militärischer aktionen, am 15. mai wird günther sonnenberg nach 15 jahren haft entlassen, im august bekräftigt und begründet die raf die grundsätzliche aufgabe des bewaffneten kampfes, ende oktober erklärt ein teil der gefangenen ihrerseits die prinzipielle abkehr vom bewaffneten kampf, und daß sie persönlich diesen im falle ihrer freilassung nicht wieder aufnehmen werden. mitte november ist entschieden worden, daß bernd rössner, der zuvor im knast in kassel eingesperrt war, seine haft für 18 monate in einer therapeutischen einrichtung unterbrechen darf.
zu fragen bleibt: was geht hier eigentlich vor und wie geht es nun weiter? und davor noch die frage: warum beschäftigen sich feministinnen überhaupt damit? zunächst zur zweiten frage:
die ereignisse des letzten jahres im zusammenhang mit der raf, dem bis dahin existierenden bewaffneten kampf in der brd und den politischen gefangenen in bundesdeutschen gefängnissen sind ein ausdruck der gesamten politischen entwicklung. gleichzeitig bestimmen diese vorgänge die heutigen und zukünftigen politischen und gesellschaftlichen realitäten mit, innerhalb derer wir frauen/lesben leben und uns bewegen. darüber hinaus ist es notwendig, sich sozusagen ‚ins innere‘ dieser auseinandersetzungen zu begeben und zwar aus verschiedenen gründen:
die antiimperialistische bewegung und die raf haben lange zeit auf internationalistischer grundlage gegen staat und kapital gekämpft. gemeint sind hier all diejenigen bewegungen, gruppen, organisationen, die mit grundsätzlich antiimperialistischem anspruch gegen staat, kapital und imperialismus vorgehen.
nicht zufällig kämpften viele frauen/lesben in der antiimperialistischen bewegung. (mehr…)

Doku-Serie: Revolutionärer Feminismus – Teil II

Auch den folgenden Text habe ich in letzter Zeit mehrfach zitiert (1 und 2). Es handelt sich um das Selbstinterview der feministischen Stadtguerilla-Gruppe Rote Zora, das im Juni 1984 von der Emma veröffentlicht wurde.

Die digitale Fassung wurde von der Seite

http://www.freilassung.de/div/texte/rz/zorn/Zorn50.htm,

die auf folgendem Buch beruht, übernommen:

ID-Archiv im IISG/Amsterdam (Hg.)
Die Früchte des Zorns
Texte und Materialien zur Geschichte der Revolutionären Zellen und der Roten Zora
Edition ID-Archiv: Berlin, 1993, S. 598 – 605.

Gegenüber der benutzten digitalen Fassung wurde die kursiv-Setzung der Fragen, wie sie im Buch besteht, wiederhergestellt. „Frage“, „Zora 1″ usw. ist in Übereinstimmung mit der benutzten digitalen Fassung und abweichend vom Buch fett gesetzt.
Im übrigen habe ich in die vorliegende digitale Fassung in eckigen Klammern eine Konkordanz zu den Seiten der gedruckten Ausgabe eingefügt (= die Zahlen zwischen eckigen Klammern), ansonsten aber darauf verzichtet, die digitale Fassung im Detail mit der gedruckten zu vergleichen; zufällig aufgefallene scan-Fehler wurden aber korrigiert. – Die begriffserklärenden FN stammen vom Herausgeber (ID-Archiv) der gedruckten Ausgabe.
Auf S. 5 der hiesigen Datei (= S. 602 des Buches) habe ich „Verantworlichen“ in „Verantwortlichen“ korrigiert.
Hinweise auf weitere korrekturbedürftige Stellen nehme ich dankbar entgegen.1

(mehr…)

Ex-RAF-Mitglieder: Entpolitisierung durch Personalisierung und Aussagen – ohne uns!


(mit Dank an myspace.com/wildbeeren)

Die Junge Welt dokumentiert heute eine Erklärung ehemaliger, nicht namentlich genannter RAF-Mitglieder zu den Versuchen der Bundesanwaltschaft, zu weiteren Verurteilungen wegen Aktionen der RAF zu kommen:

Von uns keine Aussagen

Neue Prozesse, Zeugenladungen und Beugehaftandrohungen: Etwas zur aktuellen Situation – von einigen, die zu unterschiedlichen Zeiten in der RAF waren

Seit nunmehr drei Jahren spekulieren Staatsschützer und Medien darüber, wer im Einzelnen vor mehr als dreißig Jahren die Schüsse auf Siegfried Buback und Hanns Martin Schleyer abgegeben hat. Ermittlungsbehörden bemühen sich, weitere RAF-Aktionen nach Indizien zur Täterschaft abzuklopfen. Kaum haben die letzten Gefangenen aus der RAF den Knast hinter sich gelassen, sehen sich die einen mit neuen Verfahren konfrontiert, während die anderen mit Zeugenladungen und Beugehaftandrohungen belegt werden. Nach der ersten Welle im Sommer 2007, im Ermittlungsverfahren gegen Stefan Wisniewski, läuft seit Ende 2009 der zweite Versuch, Aussagen von uns zu bekommen, formell im Verfahren gegen Verena Becker. Verena Becker war 1977 in der RAF, 1983 haben wir uns von ihr getrennt. Demnächst wird ihr ein neuer Prozeß gemacht, offensichtlich nur als Auftakt zu weiteren Prozessen. Gegen Stefan Wisniewski und Rolf Heißler wird weiterhin ermittelt.

Vordergründig geht es darum, individuelle »Schuldzuweisungen« zu bekommen, also Beteiligte unter Druck zu setzen und zum Reden darüber zu bringen, wer genau was gemacht hat. Über 30 Jahre war es allen ziemlich egal, wer wofür verurteilt wurde. Hauptsache, sie verschwanden hinter Schloß und Riegel. Seit dem Medienspektakel zum »Deutschen Herbst« in 2007 ist das »Ringen um Klärung« plötzlich zur Gretchenfrage geworden. Es reicht nicht, daß wir uns kollektiv für die Aktionen der RAF verantwortlich erklärt haben. Wir sollen »endlich« einmal auspacken, um, wie es heißt, »aus der Logik der Konspiration auszusteigen«.

Worum es hier wirklich geht, ist, (mehr…)

Heute früh um 2 Uhr wurde vor 92 Jahren der Sturm des Winterpalais erfolgreich beendet

„On 25 October (7 November GC) 1917, Bolsheviks led their forces in the uprising in Saint Petersburg (then known as Petrograd), the capital of Russia, against the ineffective Kerensky Provisional Government.[1] For the most part, the revolt in Petrograd was bloodless, with the Red Guards led by Bolsheviks taking over major government facilities with little opposition before finally launching an assault on the Winter Palace on the night of 25/26 October. The assault led by Vladimir Antonov-Ovseenko was launched at 9:45 p.m. signaled by a blank shot from the cruiser Aurora. (The Aurora was placed in Petrograd (modern Saint Petersburg) and still stands there now.) The Winter Palace […] was taken at about 2 a.m.“
(http://en.wikipedia.org/wiki/October_Revolution#Events)

GC = Gregorianischer, heute allgemein üblicher Kalender, der 1918 auch in der Sowjetunion eingeführt wurde.

Aus diesem Anlaß gibt es hier: Matrosen von Kronstadt, gesungen von Ernst Busch. -

Hinsichtlich des Textes – zumindest der deutschen Übersetzung – ist kritisch der idealistische Begriff von ‚dem Recht‘, das im Westen noch von Wolken verhüllt sei, zu vermerken.

Kurz und bündig: Zwei Einführungen in den Feminismus

aus Anlaß von

Antidemokratische Aktion – 12. Oktober 2009 um 15:10 Uhr
beim Mädchenblog

und

antikap – 14. Oktober 2009 um 22:41 Uhr bei Theorie und Praxis:

1. Redaktionskollektiv [der Zeitschrift Perspektiven. Zeitschrift für sozialistische Theorie (Marburg)]
Auf zu neuen Ufern!
in: Perspektiven, H. 4: Feminismus/Marxismus, Nov. 1988, 5 – 14.

Der Text gibt einen knappen Überblick über die Geschichte der neuen Frauenbewegung in der BRD von ’68 bis Mitte/Ende der ’80er Jahre sowie über das ‚real’sozialistisch-marxistische Verständnis der „Frauenfrage“, den radikalfeministischen Bielefelder Ansatz von Maria Mies, Veronika Bennholdt-Thomsen und Claudia von Werlhof sowie den sozialistischen Feminismus wie er in der BRD und Westberlin vor allem von den Frauen in der und um die Redaktion der philosophischen und sozialwissenschaftlichen Westberliner Zeitschrift Das Argument vertreten wurde.
Unter dem Gesichtspunkt des Heft-Themas „Feminismus/Marxismus“ werden der in den 70er und 80er Jahren vor allem in den USA starke, mittlerweile auch in BRD angekommene liberale Feminismus sowie – vor allem in BRD und anderen west- und nordeuropäischen Ländern starke – sozialdemokratisch-frauenbewegte Position nicht behandelt.
Ebenfalls nicht behandelt werden laut AutorInnen „diejenigen radikalfeministischen Theorieansätze, die in letzter Konsequenz auf die Überwindung des Kapiatlismus verzichten bzw. sie nicht für wichtig erachten“ (meine Hv.). Auf welche das gemünzt war, ist mir nicht klar.

2. Cornelia Eichhorn
Zwischen Dekonstruktion und Identitätspolitik. Eine Kritik zur feministischen Debatte um Judith Butler
in: Die Beute. Politik und Verbrechen (Edition ID-ArchivAmsterdam/Berlin), 1/1994, 40-43.

Der zweite Text war rund ein halbes Jahrzehnt später und damit schon nach Veröffentlichung von Judith Butlers Buch Gender Trouble / Das Unbehagen der Geschlechter erschienen.
Der Aufsatz von Cornelia Eichhorn verortet Butlers Neuansatz im Kontext des Unterschiedes zwischen Gleichheits- und Differenzfeminismus. Beide dokumentierten Texte mit einander verknüpfend wäre zu sagen, daß der Bielefelder Ansatz eine spezifische Variante des Differenzfeminismus darstellt; der sozialistische Feminismus dagegen eher eine Variante des Gleichheitsfeminismus.
Freilich unterscheidet sich der sozialistische Feminismus dadurch von liberalen und sozialdemokratischen frauenbewegten Positionen, daß er nicht nur auf GleichbeRECHTigung und instiutionelle Politik fixiert ist, sondern im Rahmen eines stärker bewegungsorientierten Ansatzes auf eine grundlegende Transformation der gesellschaftlichen Verhältnisse zielt.
Andere Differenzansätze sind neben dem Bielefelder Ansatz das italieniesche affidamento-Konzept, der französische Differenzfeminismus von Irigaray, Kristeva und Cicoux sowie der – gelegentlich auch „kulturell“ genannte – Ansatz von Adrienne Rich. Als radikal- oder differenzfeministisch ist auch der Ansatz von Catharine A. MacKinnon zu bezeichnen, die aber anders als die meisten anderen Differenzfeministinnen sehr stark auf staatlich-juristische Maßnahmen setzt.

Ergänzend sei noch
► bezgl. Butlers Verhältnis zum Marxismus auf ihren Aufsatz
Merely Cultural [aus Uni-Netzen kostenlos]
in: New Left Review Iss. 227 1998, 33 – 44
(zur damaligen die Debatte in der New Left Review über Identitätspolitik, die nach Ansicht einiger DiskussantInnen das charakteristische Merkmal der sog. Neuen sozialen Bewegung ist [Butler weist dagegen den Vorwurf, diese seinen merely cultural zurück] und Interessenspolitik, die angeblich die Arbeiterbewegung auszeichne, siehe den dortigen Aufsatz von Frieder Otto Wolf)

► zum Unterschied zwischen Butlers De-Konstruktion des Geschlechts und Ursula Scheus 7er Jahre-Buch Wir werden nicht als Mädchen geboren – wir werden dazu gemacht auf
meinen dortigen Text

► Cornelia Klinger,
Liberalismus – Marxismus – Postmoderne
. Der Feminismus und seine glücklichen oder unglücklichen ‚Ehen‘ mit verschiedenen Theorieströmungen im 20. Jahrhundert, in: Antje Hornstein / Gabriele Jähnert / Annette Schlichter (Hg.), Kritische Differenzen – Geteilte Differenzen. Zum Verhältnis von Feminismus und Postmoderne, Westdeutscher Verlag: Opladen / Wiesbaden, 1998, 18 – 41.

► als zwei für die linksradikal-autonome Diskussion Ende der 80er / Anfang der 90er Jahre wichtige Texte auf
++ Ingrid Strobl
Die Angst vor den Frösten der Freiheit
und
++ Klaus Viehmann u.a.
Drei zu Eins. Klassenwiderspruch, Rassismus und Sexismus

► das Emma-Interview mit der deutschen feministische Stadtguerillagruppe Rote Zora von 1984

► für eine Unterscheidung zwischen einem ’spielerischen‘ und einem widerständig-materialistischen, postmodernen Feminismus auf
Teresa L. Ebert
Ludic Feminism, the Body, Performance, and Labor: Bringing Materialism Back into Feminist Cultural Studies [aus Uni-Netzen kostenlos]
in: Cultural Critique, Iss. 23 Winter 1992/93, 5 – 50

sowie schließlich

► auf die weiteren links in der rechten Randspalte in der Kategorie „Frgmente klass[ischer] fem[inistische] Texte“ [diese links sind mittlerweile dort hin verschoben, TaP 06.05.2011]

verwiesen.

Nachtrag zum Staatsfeiertag: Helmut Ridder 1979 zum 30. Jubiläum des Grundgesetzes

aus: Demokratie und Recht 1979, 123 – 134.

„Das Menschenbild des Grundgesetzes“

Zur Staatsreligion der Bundesrepublik Deutschland

„[…]. Somit muß unsere dem ‚Menschenbild des Grundgesetzes‘ gewidmete Aufmerksamkeit zuvörderst dem Bundesverfassungsgericht und seiner Funktionsweise gelten. Es spielt ja auch in der Vorstellungswelt des irgendwie an ihm interessierten, sich Demokratie großenteils freilich nur in der kopfständischen demoskopischen Version aneignenden bundesdeutschen Publikums eine ebenso bedeutsame Rolle wie in derjenigen seiner dito beschaffenen Juristen und seiner Politikfunktionäre. Allenthalben, in den dürftigsten Grundrissen wie in den dickleibigsten Grundgesetz-Kommentaren, in Sonn- wie Werktagsreden von Ministern, wird ihm Wichtigkeit und Unentbehrlichkeit attestiert. Volle Einmütigkeit besteht bei allen – d. h. bei allen, die im Licht – nicht nur darüber, daß ‚unsere derzeitige Verfassung den freiheitlichsten Staat in der deutschen Geschichte konstituiert‘ (welch ein Jammer, daß man den damit implizierten ergreifend schlichten Kausalmechanismus nicht schon früher aufgedeckt hat!): Nach (und mit) den eisernsten Kanzlern, nach dem unübersetzbarsten und nach dem tausendjährigsten Reich nun also, wenn auch nur auf die 250 000 qkm von Deutsch-Karthago radiziert, ein noch gewaltigerer Superlativ, verwirklicht von einer missionarischen wirtschaftlichen Großmacht ersten Ranges, Konsultativmacht für Regierungsbildungen in Frankreich, Sprachregler für US-Präsidenten, hinter ihr als ökonomischer Wurmfortsatz das ehemals stolze Albion – sollte sie etwa nicht bald in der Lage sein, es den ‚Supermächten‘ – notabene: beiden! – schon zu zeigen, wie das in Asien, Afrika, Latein-Amerika zu machen ist – und – nicht zu vergessen – wer es selbstlos selbst machen wird, wenn die Verbündeten – sei es aus Schwäche, sei es aus Irrtum, der ‚Grundwerte‘ nicht eingedenk – zaudern, fackeln, ja kapitulieren?“

Vollständiger Vortragstext als .pdf-Datei.

„Ich sag‘, wie’s ist!“-Papier und Interventionistische Linke

Ich hatte kürzlich eine .pdf-Bild-Datei des Szene-Klassikers „Ich sag‘, wie’s ist!“, der 1988 in den interim Nr. 26, 27 und 28 erschien, online gestellt und dabei die Hoffnung ausgedrückt, daß sich vielleicht jemandE die Mühe macht, die Datei OCR zu behandeln und Korrektur zu lesen. Tatsächlich bekam ich am Wochenende eine word-Datei im erstklassigen Zustand zugeschickt. Vielen Dank!

Ich habe die Datei nun meinerseits noch einmal am Bildschirm Korrektur gelesen (aber nicht Zeile für Zeile mit dem Original vergleichen) und dabei
++ noch die Seitenzahlen der Erstveröffentlichung eingefügt (der Text selbst war mit durchgehender Seitenzählung über alle drei Teile hinweg versehen, während die interim-Hefte keine eigene Seitenzählung hatten)
++ eine handvoll verbliebener Scanfehler entdeckt und beseitigt
und
++ – im Interesse der besseren Lesbarkeit – ebenfalls ungefähr eine handvoll Fehler, die bereits im Original enthalten waren, korrigiert.1
Die Bebilderung des Originals ist der Einfachheit halber nicht in die Textdatei übernommen. Das Ergebnis findet Ihr hier – jetzt als .pdf-Text-Datei.

Die Zusendung wurde mit der Anregung verbunden, auf dem Blog eine Diskussion darüber anzustossen, ob a) die von den AutorInnen des „Ich sag‘, wie’s ist!“-Papieres geforderte festere Organisierung überhaupt der richtige Weg ist und b) ob die Interventionistische Linke perspektivisch diese Organisierung darstellen kann.

Uff. Ich will es versuchen – ob daraus etwas wird, hängt dann allerdings von den LeserInnen ab:

zu a): Ich würde den AutorInnen im Kern Recht geben – auch wenn die Begrifflichkeit von „Kaderorganisation“, „demokratischer Zentralismus“, „Zellenprinzip“ und „Avantgardeanspruch“ schon damals – und heute erst recht – einen etwas altbackenen Klang hat(te). Mit der angeratenen sprachlichen Modernisierung würde ich sagen: Auch heute ist eine Organisation zumindest potentiell politisch wirksamer als bloße autonome Kleingruppen. Sie kann – (eine entsprechende Praxis vorausgesetzt) Wirksamkeitsgrenzen überschreiten, die Kleingruppen oder spontane Bewegungen per se (auch bei der besten Praxis) nicht überschreiten können. Eine kollektive, übergreifende und kontinuierliche Weiterentwicklung von theoretischer und politischer Praxis beinhaltet die Chance, zu besseren Ergebnissen zu kommen. Dies zu erreichen, sollte in der Tat der Anspruch einer solchen Organisation sein – und damit ist dann auch verbunden, in Bewegungen nicht einfach nur mitzuschwimmen, sondern zu versuchen, orientierend zu wirken. Ob derartige Vorschläge dann auch akzeptiert werden – ob also die prätendierte Avantgarde auch tatsächlich Avantgarde ist –, steht dann allerdings auf einem anderen Blatt (wie in dem dokumentierten Text auch schon erkannt wurde). Und eine solche Organisation bedarf auch demokratisch strukturierter verbindlicher Entscheidungsfindung.

zu b): Diese Frage zu beantworten, fällt mir deutlich schwerer. Da ich mich die letzten Jahre überwiegend im Ausland aufgehalten habe, habe ich von IL in erster Linie das mit bekommen, was im ak steht (und auch davon eher nur den kleineren Teil gelesen) und das Hickhack um die – auch m.E. stark verunglückte – Pressearbeit nach der Anti-G8-Demo in Rostock.
Auf dieser völlig unzureichend Informationsgrundlage will ich – ausgehend von dem Anfang des „Ich sag‘, wie’s ist!“-Textes – trotzdem mal versuchen, eine These zur gewünschten Diskussionsanregung zu formulieren:
Das dokumentierte Papier beginnt wie folgt: „Wir, aus der autonomen und antiimperialistischen Szene kommend, haben dieses Papier geschrieben, um eine grundsätzliche politische Diskussion zu führen. Wir sind nämlich der Ansicht, daß unsere eigene politische Arbeit und die der Szene von einer Reihe von Fehlern, Schwächen und Lücken gekennzeichnet war und ist. Diese müssen dringend überwunden werden, wenn wir hier eine wirksame revolutionäre Bewegung aufbauen wollen. Es handelt sich um den fehlenden Klassenstandpunkt, militaristische Tendenzen, Ghetto-Mentalität, freiwillige Desorganisation, zu kurzes und inkonsequentes politisches Denken und eine weitgehende Ignoranz gegenüber dem Marxismus-Leninismus.“
Mir scheint, die IL bemüht sich am effektivsten um Überwindung von „militaristische[n] Tendenzen, Ghetto-Mentalität“ und „freiwillige[r] Desorganisation“. Der Anspruch, eine „revolutionäre Bewegung aufbauen [zu] wollen“, ein „Klassenstandpunkt“ und der „Marxismus-Leninismus“ ist dagegen bei der IL für mich deutlich weniger zu erkennen.
Nun ist es um den – von Stalin, wenn nicht erfundenen, so doch maßgeblich verbreiteten – Ausdruck „Marxismus-Leninismus“ und zumal um die von Stalin dem Ausdruck beigelegten Inhalte (um die ging es auch den Papier-AutorInnen wohl nicht) nicht besonders schade. Und auch zum „Klassenstandpunkt“ wären zahlreiche komplizierende Anmerkungen zu machen. – Nur scheint mir, daß alldas von der IL unkritisiert und ersatzlos einfach fallen gelassen wird – wie sich auch in dem ziemlich unspezifischen Namen (Intervention. Ja, aber wofür?) ausdrückt.
Also: Mir fällt es – abgesehen davon, NSB-/NGO-näher zu sein und sein zu wollen, als die autonome Szene – schwer, eine politische Linie zu erkennen. Der Interventionismus des Kommunistischen Bundes (KB) der 70er und 80er Jahre bspw. in die Anti-AKW-Bewegung oder den grünen Parteibildungsprozeß war da schon spezifischer.
Oder noch mal anders gesagt: „Militarismus“ weg, ohne daß statt dessen besonders viel inhaltliche Butter bei Fische dazukommt – das erweckt bei mir den Eindruck von ‚Entradikalisierung‘, die von den AutorInnen des 1988er Papieres vermutlich nicht intendiert war.

Erinnert sei in dem Zusammenhang noch einmal an den Autonomen Kongress, der vom 8. – 11.10. in Hamburg stattfinden wird, (1, 2 3, 4)
und meine Rezension der Organisierungsdebatte in der radikal:
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2009/08/25/radikal-interview-mit-der-militanten-gruppe-zu-organisierung-des-revolutionaeren-widerstandes-teil-iv-der-rezension-zu-radikal-nr-161/
und
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2009/08/07/auf-papier-gelesen-radikal-nr-161-t_i/
sowie diese Kommentar-Diskussion:
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2009/09/27/was-waehlen-teil-iv-ein-sieg-von-schwarz-geld-waere-ein-schritt-zurueck-hinter-seattle/#comment-454
(Mephisto – 27. September 2009 um 15:40 Uhr) + nachfolgende Antwort. -

Ich fände es auch sinnvoll, wenn eine Diskussion zustandekommt; die Kommentarfunktion steht ohnehin zur Verfügung. Wer/welche etwas längeres schreiben will, kann sich gerne auch als BenutzerIn anmelden und einen eigenen, neuen Beitrag schreiben.
Interessant fände ich auch, falls die seinerzeitigen Papier-AutorInnen, falls sie das hier lesen, mitteilen würde, warum dem seinerzeitigen Papier anscheinend nie etwas Weiteres folgte – weder ein weiteres Papier noch ein Umsetzungsversuch. Und was für ein Grüppchen war eigentlich die in dem Papier zwei- oder dreimal zitierte Proletarische Aktion mit der Zeitung Partisan?

  1. Es handelt sich durchweg um Kleinigkeiten: fehlende Kommata; (richtiges) „daß“ statt (falsches) „das“, ein Buchstabendreher, eine Ersetzung von „m“ durch „n“ (oder was es umgekehrt?), Einfügung eines fehlenden Buchstabens. – Im Original stehen am Satzende vor Fragezeichen immer Leerzeichen. Die haben wir beseitigt. [zurück]

Die Revolution ist der höchste Akt der Politik – und trotzdem ist es richtig wählen zu gehen

- Friedrich Engels über Wahlen als politische Aktion -

1.

Friedrich Engels

[Über die politische Aktion der Arbeiterklasse]

[Rededisposition für die Sitzung der Konferenz am 21. September 1871]

|412| 1) Lorenzo Prinzip[ien]frage – dies entschieden.

2) Abstent[ion] unmöglich. Journalpolitik ist auch Politik; alle abst[inenten] Blätter greifen d[ie] Reg[ierung] an. Nur fragl[ich] wie und wie weit sich in Pol[itik] mischen. Dies je nach Umst[än]d[en] und nicht vorzuschreiben.

2) Abst[ention] widersinnig; man soll abst[inieren], weil schlechte Leute gewählt werden können – also keine Kotis[ation] |Beitragskassierung|, weil d[er] Kassier durchbrennen kann. Also kein Journal haben, weil der Red[akteur] sich verk[au]f[en] kann ebensogut wie der Deput[ierte].

3) D[ie] polit[ische] Freiheit – bes[onders] Assoz[iations]-, Versamml[ungs]- und Preßfreih[eit] – unsre Agitat[ions]-Mittel; ist es gleichgültig, ob uns diese genommen oder nicht? Und sollen wir uns nicht wehren, wenn man sie angreift?

4) Abst[ention] gepredigt, weil man sonst das Besteh[en]de anerk[ennt], Das Best[ehende] besteht und se fiche pas mal |macht sich nicht wenig lustig| über uns[re] Anerkennung. Wenn wir die Mittel, die uns das Best[ehende] gibt, benutzer, um geg[en] das Best[ehende] zu protestieren, ist das Anerkennung?

|Die Punkte 2, 3 und 4 wurden von Engels als Ergänzung auf die rechte Seite seiner Rededisposition geschrieben|

3) Abst[ention] unmögl[ich]. Die Arb[eiter]partei als polit[ische] Partei existiert und will polit[isch] agieren, und ihr Abst[ention] predigen, heißt d[ie] Intern[ationale] ruinieren. Die einfache Anschauung der V[er]h[ä]ltnisse, der polit[ischen] Bedrück[un]g zu soz[ialen] Zwecken zwingt d[ie] |415| Arbeiter in d[ie] Politik; d[ie] Abst[ention]-Prediger treiben sie den B[our]g[eoi]spolitikern in d[ie] Arme. Nach der Kommune, die d[ie] polit[ische] Aktion der Arbeiter auf d[ie] Tagesordnung gesetzt, Abst[ention] unmöglich.

4) Wir wollen d[ie] Absch[affung] der Klassen. Einziges Mittel ist d[ie] polit[ische] Gewalt in d[en] Händen des Prolet[ariats] – und wir sollen keine Polit[ik] machen? Alle Abst[entioni]st[en] nennen sich revolut[ionär]. D[ie] Revolut[ion] ist der höchste Akt der Politik, und wer sie will, muß a[uch] d[ie] Mittel wollen, die die Rev[olution] vorbereiten, die Arbeiter für sie erziehen, und sorgen, daß er nicht am nächsten Tag wieder von Favre und Pyat geprellt wird. Es kommt nur d[a]r[au]f an, welche Politik – die ausschließl[ich] proletarische, nicht als Schwanz der B[our]g[eoi]s[ie].

Quelle:
Karl Marx / Friedrich Engels, Werke. Bd. 7, Dietz: Berlin/DDR, 5. Auflage: 1973, unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1962, 416 – 417, 412-415 via http://www.mlwerke.de/me/me17/me17_412.htm

2.

Friedrich Engels

[Über die politische Aktion der Arbeiterklasse]

[Eigene Aufzeichnung der Rede in der Sitzung der Konferenz am 21. September 1871]

|416| Die absolute Abstention in Sachen der Politik ist unmöglich; alle abstinenten Blätter machen auch Politik. Es geht nur darum, wie man sie und was für eine man macht. Im übrigen ist für uns Abstention unmöglich. Die Arbeiterpartei als politische Partei existiert schon in den meisten Ländern. Nicht wir sind es, die sie mit dem Predigen von Abstention ruinieren. Die Praxis des wirklichen Lebens, die politische Bedrückung, der die bestehenden Regierungen die Arbeiter aussetzen – sei es zu politischen, sei es zu sozialen Zwecken –, zwingt die Arbeiter in die Politik, ob sie wollen oder nicht. Ihnen Abstention von der Politik zu predigen, hieße, sie der Bourgeoispolitik in die Arme treiben. Namentlich nach der Kommune von Paris, die die politische Aktion des Proletariats auf die Tagesordnung gesetzt hat, ist politische Abstention ganz und gar unmöglich.
Wir wollen die Abschaffung der Klassen. Was ist das Mittel, um dahin zu gelangen? Die politische Herrschaft des Proletariats. Und jetzt, wo sich alle darüber einig sind, verlangt man von uns, wir sollen uns nicht in Politik mischen! Alle Abstentionisten nennen sich Revolutionäre, und sogar Revolutionäre par excellence. Die Revolution aber ist der höchste Akt der Politik, und wer sie will, muß auch das Mittel wollen – die politische Aktion, welche die Revolution vorbereitet, welche die Arbeiter für die Revolution erzieht und ohne die die Arbeiter am nächsten Tage nach dem Kampf stets von den Favres und Pyats geprellt sein werden. Aber die Politik, auf die es ankommt, muß eine proletarische Politik sein; die Arbeiterpartei darf sich nicht als Schwanz irgendwelcher Bourgeoisparteien, sondern muß sich vielmehr als unabhängige Partei konstituieren, die ihr eignes Ziel, ihre eigne Politik hat.
Die politischen Freiheiten, das Versammlungs- und Assoziationsrecht, die Preßfreiheit, das sind unsre Waffen; und wir sollten die Arme verschrän- |417| ken und Abstention üben, wenn man sie uns nehmen will? Man sagt, jede politische Aktion bedeute, das Bestehende anerkennen. Aber wenn dieses Bestehende uns die Mittel gibt, um gegen das Bestehende zu protestieren, so ist die Anwendung dieser Mittel keine Anerkennung des Bestehenden.

Quelle:
Karl Marx / Friedrich Engels, Werke. Bd. 7, Dietz: Berlin/DDR, 5. Auflage: 1973, unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1962, 416 – 417
via http://www.mlwerke.de/me/me17/me17_416.htm.

Anmerkung TaP:

@

„Aber die Politik, auf die es ankommt, muß eine proletarische Politik sein; die Arbeiterpartei darf sich nicht als Schwanz irgendwelcher Bourgeoisparteien, sondern muß sich vielmehr als unabhängige Partei konstituieren, die ihr eignes Ziel, ihre eigne Politik hat.“

Siehe:
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2009/09/23/was-waehlen/#comment-409, @ djalminho – 24. September 2009 um 0:01 Uhr.

Das historische Dokument: Als SPD-Strukturen noch eine Kriminelle Vereinigung waren

[Korrigiert und ergänzt am 23.12.2009]

Aus Anlaß des für morgen erwarteten Endes der Beweisaufnahme im Prozeß gegen drei Angeklagte, die vor dem Berliner Kammergericht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der als Kriminelle Vereinigung klassifizierten militanten gruppe beschuldigt werden, dokumentiere ich hier ein Urteil des Reichsgerichts des Deutschen Reiches vom 2. Januar 1885.

Mit dem Urteil wurde die Revision von SPD-Funktionären gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Breslau wegen Teilname an einer Kriminellen Verbindung verworfen. Daß es heutezutage „Vereinigung“ heißt, stellt eine rein sprachliche Modernisierung dar; der Begriff „Vereinigung“ wird heute vom Bundesgerichtshof haargenau so definiert, wie „Verbindung“ durch das Reichsgericht. Auch ansonsten hat sich seitdem nicht viel am § 129 Strafgesetzbuch geändert.1
Daß die Verfolgung von Strukturen innerhalb der SPD als Kriminelle Verbindung (auch die Figur einer Kriminellen oder Terroristischen Vereinigung innerhalb einer Partei ist also keine Erfindung erst der Prozesse der 1990er Jahre gegen die PKK) später eingestellt wurde, hat nichts mit einer Änderung des § 129 StGB zu tun, sondern nur damit, daß die Sozialistengesetze aufgehoben wurden.

Das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“, so der offizielle Titel, kombinierte exekutivisches Verbot nebst Vollstreckung mit einer Strafandrohung:

§. 1.
[1] Vereine, welche durch sozialdemokratische, sozialistische und kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken, sind zu verbieten.
[2] Dasselbe gilt von Vereinen, in welchen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdenden Weise zu Tage treten.
[3] Den Vereinen stehen gleich Verbindungen jeder Art.

§. 7.
[1] Auf Grund des Verbots sind die Vereinskasse, sowie alle für Zwecke des Vereins bestimmten Gegenstände durch die Behörde in Beschlag zu nehmen.

§. 9.
[1] Versammlungen, in denen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen zu Tage treten, sind aufzulösen.
[2] Versammlungen, von denen durch Thatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, daß sie zur Förderung der im ersten Absatze bezeichneten Bestrebungen bestimmt sind, sind zu verbieten.
[3] Den Versammlungen werden öffentliche Festlichkeiten und Aufzüge gleichgestellt.

§. 11.
[1] Druckschriften, in welchen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdende Weise zu Tage treten, sind zu verbieten.
[2] Bei periodischen Druckschriften kann das Verbot sich auch auf das fernere Erscheinen erstrecken, sobald auf Grund dieses Gesetzes das Verbot einer einzelnen Nummer erfolgt.

§. 14.
[1] Auf Grund des Verbots sind die von demselben betroffenen Druckschriften da, wo sie sich zum Zwecke der Verbreitung vorfinden, in Beschlag zu nehmen. Die Beschlagnahme kann sich auf die zur Vervielfältigung dienenden Platten und Formen erstrecken; bei Druckschriften im engeren Sinne hat auf Antrag des Betheiligten statt Beschlagnahme des Satzes das Ablegen des letzteren zu geschehen. Die in Beschlag genommenen Druckschriften, Platten und Formen sind, nachdem das Verbot endgültig geworden ist, unbrauchbar zu machen.

§. 17.
[1] Wer an einem verbotenen Vereine (§. 6) als Mitglied sich betheiligt, oder eine Tätigkeit im Interesse eines solchen Vereins ausübt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. Eine gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher an einer verbotenen Versammlung (§. 9) sich betheiligt, oder welcher nach polizeilicher Auflösung einer Versammlung (§. 9) sich nicht sofort entfernt.
[2] Gegen diejenigen, welche sich an dem Vereine oder an der Versammlung als Vorsteher, Leiter, Ordner, Agenten, Redner oder Kassirer betheiligen, oder welche zu der Versammlung auffordern, ist auf Gefängniß von Einem Monat bis zu Einem Jahre zu erkennen.

§. 19.
Wer eine verbotene Druckschrift (§§. 11, 12), oder wer eine von der vorläufigen Beschlagnahme betroffene Druckschrift (§. 15) verbreitet, fortsetzt oder wieder abdruckt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

In dem hier dokumentierten Urteil hatte die Anwendung des § 129 StGB – im Vergleich mit § 19 Sozialistengesetz – zwei Effekte:

1. § 129 StGB wirkte starfverschärfend (keine Geldstrafe, sondern in jedem Fall Gefängnis). Grundlage dafür war, daß das Verbreiten der verbotenen Druckschrift nicht nur individuell (wie im Falle des § 19 Sozialistengesetz), sondern im Rahmen einer „Verbindung“ bzw. Vereinigung erfolgte.
(Ähnlich wäre es im Falle eines Schuldspruchs wegen Mitgliedschaft im Berliner mg-Prozeß: Bestraft würde nicht nur wegen versuchter Brandstiftung mit Strafminderungsmöglichkeit nach § 23 II StGB, sondern wegen vollendeter Mitgliedschaft – ohne eine solche Minderungsmöglichkeit.)

Und 2. wurde die Strafbarkeit vorverlagert: Nicht nur, wer/welche selbst die Druckschrift verbreitete, wurde bestraft. Vielmehr wurden all diejenige bestraft, die „an einer Verbindung, zu deren Zwecken oder Beschäftigungen“ wiederum die Verbreitung verbotener Druckschriften gehörte, teilnahmen – egal, worin genau die Teilnahme an der Verbindung bestand (und so ist es noch heute bei den Organisationsdelikten der §§ 129 – 129b StGB).

VorNach dem hier dokumentierten Urteil gab es bereitsein ähnliches Verfahren, in dem das Reichsgericht auch schonkonkret nahelegte, daß

++ es innerhalb der SPD eine „unerlaubte Verbindung“ (= Kongreß [= Parteitag? Vorstandssitzung?] in Kopenhagen = Kreis, der „die Partei führt“)

++ zum Zwecke der Verbreitung der illegalisierten Parteizeitung „Sozialdemokrat“ gab

(Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen. Bd. 13, 273-285 [278-279, 281, 285]; falls ich meine Kopie wiederfinde, gibt es dieses Dokument auch noch [ist nun wiedergefunden und steht hier zu Verfügung]).

Das Reichsgericht hat mit dieser Entscheidung das freisprechende Urteil der Vorinstanz (Landgericht Chemnitz) – auf Revision der Staatsanwaltschaft – aufgehoben, ohne selbst verurteilen zu können. Die Sache wanderte dann zum Landgericht Freiberg, das zu einem Schuldspruch kam (http://www.zeno.org/Kulturgeschichte/M/Blos,+Wilhelm+Joseph/Denkw%C3%BCrdigkeiten+eines+Sozialdemokraten/2.+Band/Der+Kopenhagener+Kongre%C3%9F)
Vgl. auch
http://library.fes.de/fulltext/bibliothek/00146035.htm#E10E12, Abschnitt III.5.4.;
http://library.fes.de/fulltext/bibliothek/00146037.htm#E10E14, Abschnitt 3.7.2.,
wo der Freiberger Prozeß aber als „Geheimbundprozess“ bezeichnet wird (das wäre dann aber der § 128 [nicht: 129] StGB gewesen).

Eine nunmehrige Revision der Angeklagten – zuständig war wiederum das Reichsgericht – blieb (wie nach der vorhergehenden RG-Entscheidung zu erwarten war) erfolglos (ebd.).

Anzumerken bleibt noch dreierlei:

1. Die Praxis der mg besteht allerdings nicht im verbreiten illegalisierter Druckschriften, sondern fällt bekanntlich etwas handgreilich aus. Dies ändert aber nichts an der Problematik des § 129 StGB als Organisationsdelikt.2

2. Daß die Angeklagten tatsächlich mg-Mitglieder sind (bzw. bis zu ihrer Festnahme waren) ist ziemlich unwahrscheinlich.

3.a) Heute gibt es im Strafgesetzbuch im Dritten Titel (Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) des ersten Abschnittes Vorschriften, die dem Sozialistengesetz ähnlich sind. Wenn diese heute nicht auf die SPD angewendet werden, so liegt dies nicht daran, daß die Gesetzgebung liberaler geworden wäre, sondern daran, daß sich die Programmatik der SPD verändert hat. (In der Weimarer Republik wurde der § 129 StGB dann zweitweilig gegen die KPD und in den 50er und 60er Jahren gegen Vorfeldorganisationen der KPD angewendet.)

b) Der heutige § 129 StGB findet im übrigen gemäß der Bestimmung in Nr. 3 seines zweiten Absatzes keine Anwendung auf Vereinigungen, die darauf gerichtet sind Straftaten im Sinne der §§ 84 – 87 des genannten StGB-Titels (Verstoß gegen ein Parteien- oder Vereinigungsverbot, Verbreiten von Propagandamitteln einer verbotenen Partei oder Vereinigung; Agententätigkeit zu Sabotagezwecken) zu begehen.
Sehr wohl findet auch der heutige § 129 StGB Anwendung auf Vereinigungen, deren Tätigkeit bloß darauf gerichtet ist, propagandistisch, verfassungsfeindlich auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane einzuwirken; den Bundespräsidenten, den Staat, seine Symbole und/oder Verfassungsorganen zu verunglimpfen (§§ 89, 90 – 90b StGB).
In diesen Fällen ‚rettet‘ die Angeklagten allenfalls noch Nr. 2 von Absatz 2 des § 129 StGB vor einer Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer Kriminellen Vereinigung (es sei denn, es würde sich endlich die Einsicht3 durchsetzen, daß Äußerungsdelikte gegen Art. 5 I, II GG verstoßen, sofern es sich nicht um den „Schutze der Jugend“ oder die persönliche Ehre, sondern um politische Stellungnahmen – und seien es sie falsch oder polemisch – handelt): „Absatz 1 ist nicht anzuwenden, […] 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck [der Vereinigung] oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist […].“

  1. S. http://interkomm.so36.net/archiv/2008-08-30/nse.pdf, S. 8 f. [zurück]
  2. Ebd., 11: „Die – eben dargestellte – grundsätzliche Problematik von Vereinigungsdeliten, d.h. vorliegend: des § 129 StGB selbst, schon die Beteiligung an der Vereinigung und nicht erst die Beteiligung an konkreten Straftaten unter Strafe zu stellen, bleibt dennoch bestehen.“ [zurück]
  3. Abschnitt „Was ist nun aber eigentlich mit der Meinungsäußerungsfreiheit?“ [zurück]

Doku: Stand autonomer Bewegung. Langlauf oder Abfahrt im Sturz

Aus Anlaß des Autonomen Kongresses vom 9. – 11.10.2009 in Hamburg und der von der radikal angestoßenen neuen Organisierungsdebatte mache ich den im Titel genannten Text als .pdf-Bild-Datei wieder zugänglich (vielleicht hat ja jemandE Zeit und Lust, die Datei OCR zu behandeln und dann Korrektur zu lesen).

Der Text erschien ursprünglich als Text 1.3 im Reader Von sozialen Bewegungen zur sozialen Revolution für die Libertären Tage, die 1987 (?) vom 16. bis 20.4. in Frankfurt am Main stattfanden (der Reader weist keine durchgehende Seitenzählung auf.)
Der Text selbst macht keine VerfasserInnen-Angabe. Das Inhaltsverzeichnis des Readers nennt als verantwortlich für den „Themenblock“ I.3. die „Autonome[n] FfM“.

Der dokumentierte Text beginnt mit den Worten: „Dieser ‚kleine‘ Nachtrag ist in der Absicht geschrieben, an das Ende des ersten Textes ‚Der Versuch, eine autonome, anti-imperialistische Politik -neu- zubestimmen‘ anzuknüpfen. Der Kern jenes Textes bestand darin, die soziale und gesellschaftliche Realität zu bestimmen, mit der wir uns in den letzten Jahren konfrontiert sehen und aus der unser Widerspruch zur Politik der RAF greifbar wird. An dessen Ende standen 6 Thesen, die knapp unsere Vorstellungen und Perspektiven autonomer Politik umrissen.“

Bei dem in dem Zitat erwähnten „ersten Text“ scheint es sich um den unmittelbar davorstehenden Text 1.2 des Readers zu handeln. Dieser trägt dort zwar keine Überschrift und endet auch nicht mit sechs Thesen, sondern 5 Punkten (die auch nicht ausdrücklich als „Thesen“ bezeichnet werden).
Im Inhaltsverzeichnis wird jedenfalls auch dieser „Themenblock“ 1.2. den „Autonome[n] FfM“ zugeordnet. Dort wird – leicht abweichend von der zitierten Formulierung – der Titel „Bestimmung sozialer und gesellschaftlicher Bedingungen aus sozialrevolutionärer Sicht“ genannt.

Da der hier dokumentierte Text vollständig aus sich heraus verständlich ist, belassen ich es hier – jedenfalls auf absehbare Zeit – bei der Dokumentation des Textes I.3.

Die geneigten oder auch nicht geneigten LeserInnen mögen sich vielleicht fragen, worin die heutige Relevanz eines Textes liegt, der sich u.a. gegen „militante Angriffe [… als] Ersatz und nicht Mitttel militanter Strategien“ wandte – in Anbetracht dessen, daß militante Angriffe seit den 80er Jahren stark abgenommen haben.
Wenn wir bedenken, daß mit dem Abflauen „militanter Angriffe“ auch ansonsten nicht viel von der autonomen Bewegung übriggeblieben ist, dann mag allerdings gesagt werden, daß die nachfolgende historische Entwicklung dem dokumentierten Text – im Negativen – recht gab. Abgesehen von der verbliebenen Rest-Militanz dürfte sich doch heutige autonome Radikalität zwischen dem Verbalradikalismus der – in dem dokumentierten Text erwähnten – Grünen Fundis und dem (immerhin) praktischen Reformismus der – ebenfalls erwähnten – Grünen Realos der 80er Jahre bewegen. Oder will jemandE widersprechen?

PS.:
Zu den Grünen der 80er Jahre vgl. im übrigen: http://theoriealspraxis.blogsport.de/2009/09/12/doku-das-reformistische-schaf-im-autonomen-wolfspelz-kritik-an-der-autonomie-nr-14/#comment-402 und http://entdinglichung.wordpress.com/2008/10/09/oktober-nr-14-1985/
sowie
zu auotonomen Organisierungsdebatten: http://theoriealspraxis.blogsport.de/2009/09/12/doku-ich-sag-wies-ist/.

Doku: Das reformistische Schaf im autonomen Wolfspelz [Kritik an der Autonomie Nr. 14]

Autonome Theorie(n) zwischen vorkapitalistischer Idylle und spätkapitalistischem Reformismus

Aus Anlaß des Autonomen Kongresses vom 9. – 11.10.2009 in Hamburg mache ich die Kritik der Gruppe Revolutionäre Sozialisten an der Autonomie Nr. 14 wieder zugänglich – leider nur als .pdf-Bild-Datei (vielleicht hat ja jemandE Zeit und Lust, die Datei OCR zu behandeln und dann Korrektur zu lesen).

Vgl. auch noch meine Anmerkungen unter: http://theoriealspraxis.blogsport.de/koproduktionen/anmerkungen-zum-reader-autonomie-organisierung/.

Doku: Ich sag‘, wie’s ist

Aus Anlaß des Autonomen Kongresses vom 9. – 11.10.2009 in Hamburg und der von der radikal angestoßenen neuen Organisierungsdebatte mache ich den Text Ich sag‘, wie’s ist aus der interim Nr. 26 – 28 v. 28.10., 04.11. und 11.11.1988 wieder zugänglich – leider nur als .pdf-Bild-Datei (vielleicht hat ja jemandE Zeit und Lust, die Datei OCR zu behandeln und dann Korrektur zu lesen).

Vgl. auch noch die Anmerkungen unter: http://theoriealspraxis.blogsport.de/koproduktionen/anmerkungen-zum-reader-autonomie-organisierung/.

Nachtrag vom 29.09.2009:
Nun gibt es auch eine .pdf-Text-Datei:
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2009/09/29/ich-sag-wies-ist-papier-und-interventionistische-linke/.

Was hätte eigentlich (Staats-) „Ableitung“ sinnvollerweise heißen können?

- Zu overdose, Echte Idealisten: http://overdose.blogsport.de/2008/07/22/echte-idealisten/
und
frage – 04. September 2009 um 18:58 Uhr: http://theoriealspraxis.blogsport.de/2009/09/04/dialektik-warum-das-lachen-der-antidemokratischen-aktion-schon-wieder-zu-einem-lachen-ueber-sie-wird/#comment-296 -

3.1.1. Der Begriff der „Ableitung“ hat sich in der neueren marxistischen Diskussion häufig zu einem Mystizismus zurückentwickelt (zur Kritik: Kuhlen 1975).
M. E. kann unter Ableitung nur zweierlei verstanden werden. Entweder „logische Deduktion“ aus Prämissen und Schlußregeln oder die Verwendung dieses Begriffs als Synonym für „Erklärung“ bestimmter Sachverhalte durch Gesetzeshypothesen. Im letzteren Sinne kann die Erklärungsleistung in Marx’ Kapital einem von Schritt zu Schritt komplexer werdenden Geflecht von Gesetzeshypothesen über die Mechanismen kapitalistischer Vergesellschaftung gesehen werden, womit die idealisierende Struktur der Erfassung der empirischen Realität schließlich immer näher kommt (vgl. Nowak 1971). Was „Ableitung“ des Rechts und/oder des Staates in marxistischen Theorien heißt, kann dabei i.d.R. mit dem Typ einer funktionalen Erklärung bzw. der Annahme funktionaler Gesetzmäßigkeiten begriffen werden. Die Fragestellung lautet dabei: Welche funktionale Notwendigkeit besteht in einer kapitalistischen Ökonomie für eine außerhalb der Ökonomie situierte, auf diese Ökonomie bezogene gesellschaftliche Instanz? Welche funktionalen Erfordernisse zwingen eine kapitalistische Ökonomie zur Ausbildung einer solchen Instanz?
So etwas wie das „aus sich Herauswerfen“ neuer Begriffe aus schon eingeführten Begriffen, oder in den Worten der Marxschen Hegelkritik: „des außer oder über der Anschauung und Vorstellung denkenden und sich selbst gebärenden Begriffs“ (Marx 1953: 22), wonach dem Beobachter die heutige Ableitungsdiskussion oft anmutet, ist wissenschaftslogisch unhaltbar. Es geht hier in Zukunft bei der „Ableitungs“problematik um die Erklärung der Rechtsform bzw. der Veränderung der Rechtsform staatlichen Handelns durch Anknüpfen an zentrale Strukturgesetze“ der kapitalistischen Produktionsweise.

L. Kuhlen, „Ableitung“ und „Verdoppelung“ in der neueren marxistischen Diskussion über den Staat, in: H. Rottleuthner (Hg.), Probleme der marxistischen Rechtstheorie, Frankfurt am Main, 1975, 312 – 327.
K. Marx, Grundrisse, Berlin, 1953.
L. Nowak, Das Problem der Erklärung in Marx’ Kapital (1971), in: J. Ritsert (Hg.), Zur Wissenschaftslogik einer kritischen Soziologie, Frankfurt, 1976, 13 – 45.

(Quelle:
Herbert Kitschelt
„Rechtsstaatlichkeit“ – zur Theorie des Wandels rechtlicher Programmierung im Staat der bürgerlichen Gesellschaft
in: Demokratie und Recht 1977, 287 – 314 [293 f.])

PS.: (mehr…)

Das historische Dokument: RZ/Rote Zora: Die BRD – „Geisel“ oder die Nr. 2 der NATO?

Ich will eine – vielleicht allzu waghalsige – These wagen: Seit dem Erscheinen des historischen Dokuments, das im folgenden präsentiert wird, hat weder die reformistische noch die revolutionäre Linke in der BRD eine treffendere Analyse der internationalen Lage vorgelegt. Analye meint hier: nicht militär- oder wirtschaftswissenschaftliche Erbsenzählerei – sondern Blick auf das strategisch Entscheidende.
Wie waghalsig die These ist, zeigt sich daran, daß der Text aus dem Jahr 1983 stammt – und seitdem ja nun wahrlich einiges die weltpolitische Lage verändert hat. – Ich lasse mich gerne von der Irrtümlichkeit meiner These überzeugen und nehme gerne Belobigungen für seitdem erschiene Papiere entgegen.
Es handelt sich um das Papier „Krieg – Krise – Friedensbewegung“ mit dem Untertitel „In Gefahr und höchster Not bringt der Mittelweg den Tod“, das im Dezember 1983 von der Roten Zora und den Revolutionären Zellen vorgelegt wurde. Es wird hier hervorgekramt wegen der aktuellen Diskussion über richtige und falsche Kritik an den USA.

Unser historisches Dokument zeigt einmal mehr, daß es nicht erst der Herausbildung einer Strömung der ‚Anti-Deutschen‘ nach 1989 bedurfte, um eine Imperialismus-Kritik, die allein oder nahezu vollständig auf die USA (und Israel) zugespitzt ist, zurückzuweisen. RZ & Rote Zora kritisierten die Ansicht, die BRD sei eine Geisel der USA und zeigten auf, daß die BRD vielmehr schon damals die Nr. 2 der NATO war. Sie wiesen des weiteren – wenn auch unter Investierung übertriebener linksradikaler Hoffnungen in Hungerrevolten – auf die Grenzen des Modells nationaler Befreiung hin:

„Es geht nicht mehr um trügerische nationale Souveränität, an die sich so viele Hoffnungen knüpften, die den Massen aber meist nichts einbrachte außer einem Staat, der nur kostete und den sie nicht brauchen, einer Armee, Verwaltung, Wahlen, Kleinfamilie usw. alles Dinge, die kein Mensch braucht und eine Bäuerin oder ein Arbeiter in der 3. Welt schon gar nicht. Was sie brauchen, nämlich die stofflichen Grundlagen für ein menschenwürdiges und gutes Leben, hat ihnen die nationale Befreiung allein nirgends gebracht. Die von den nationalen Eliten betriebenen Entwicklungsmodelle sind auf ihrem Rücken und auf ihre Kosten organisiert worden.“

Sie kritisierten den Euro-Imperialismus und deutschen Nationalismus des mainstreams der Friedensbewegung:

„Und da in Europa nichts läuft, ohne daß an der deutschen Frage gerührt wird, ist von links das Problem der Wiedervereinigung aufgeworfen worden. Im vorgeblichen Interesse der Abrüstung wird so an der Fiktion eines progressiven deutschen Nationalismus gewerkelt eines Nationalismus, in dessen Namen nicht nur zwei verheerende Weltkriege entfesselt, sondern auch jene Endlösung, jener Holocaust inszeniert wurden, als deren zukünftiges Opfer die Friedensbewegung heute demonstratives Massensterben veranstaltet. Geschichte verkehrt!“

Aber auch linksradikale Gruppen wurden nicht von Kritik verschont:

„Und selbst in linksradikalen Gruppen wurde unter Antiimperialismus vor allem Anti-US-Imperialismus verstanden, während die Aufrüstung der westeuropäischen Staaten und ihre zunehmende Bedeutung auf dem Weltmarkt praktisch unter den Tisch gefallen sind. Auf einem solchen Boden konnte die Legende von der ‚besetzten‘ BRD, konnte der ‚linke Patriotismus‘ prächtig gedeihen.“

Und apokalyptische Argumentationsmuster, die die Welt von einem Kampf zwischen Gut und Böse geprägt sehen, wurde kritisiert. – Nebenbei enthält der Text eine unbedingt lesenswerte, geradezu ‚leninistisch-avangardistische‘ Kritik an der spontaneiistischen Bewegungshuberei der autonomen Szene:

„Wieder einmal hat sich die falsche Hoffnung, daß die Bewegung vielleicht doch alles und das Ziel nur zweitrangig ist, als Trugschluß erwiesen, dessen Folgen in erster Linie wir alle auszubaden haben. Hinterher ist man meistens schlauer: eine falsche Politik wird nicht dadurch richtiger, daß man sie von innen her zu radikalisieren versucht.“

Kritisch sei allein das Kapitel „Neue Formen der Reichstumsakkumulation und Herrschaftssicherung“, das doch arg sozialrevolutionär-operaistisch und – in den auf das Geschlechterverhältnis bezogenen Passagen – arg ‚Bielefelderisch‘ ausfiel, vermerkt. Es sah einerseits die seit 1983 erfolgte ‚Postmodernisierung‘ des Geschlechterverhältnisses in keiner Weise voraus und lag auch mit seiner These vom Verschwinden der Arbeitskraft danehmen (statt dessen erleben wir heute eine Politik der massiven Ausweitung der Erwerbsbeteiligung [u.a. zum Zwecke der Lohndrückung]). Genau in diesem Kapitel wäre wohl auch die Kapitalismusanalyse von RZ/Rote Zora unter dem Gesichtspunkt der im hiesigen Kontext interessierenden Frage (richtige und falsche Kapitalismus-Kritik: angeblicher Gegensatz von Finanz- und Industriekapital) zu kritisieren; auch an einzelnen anderen Halbsätze ließe herummackeln. – Trotzdem hat der Text einen Qualitätsmaßstab vorgegeben, der von heutigen ‚Anti-Deutschen‘ und ‚AntiimperialistInnen‘ erst einmal zu erreichen wäre.
Ergänzend seien noch zwei Passagen aus dem RZ-Papier „Beethoven gegen MacDonald“ aus dem April des gleichen Jahres zitiert, das aus Anlaß von Neonazi-Anschläge gegen Angehörige der US-Streitkräfte in Deuschland geschrieben wurde:

„Nicht wir, sondern insbesondere Teile der Friedensbewegung ergehen sich in einem diffusen Nationalismus, verbreiten den Unsinn von der BRD als einem besetzten Land, machen die Perspektive eines wiedererwachten deutschen Patriotismus schmackhaft und verlassen den Boden linker Politik, wenn sie die Frage der Raketenstationierung zur Frage nationaler Identität hochstilisieren. Die Grenzen zwischen Antiimperialismus und Mobilisierung antiamerikanischer Ressentiments müssen zwangsläufig zerfließen, wenn die Matadore der Friedensbewegung ihren Protest gegen Nachrüstung und Pershing II darauf stützen, daß sie an das deutsche Ehrgefühl gegen quasi koloniale Unterjochung appellieren. Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob wir MacDonald als einen US-Ernährungskonzern begreifen, der Maßstäbe für die Organisation arbeitsintensiver Niedriglohnarbeit wie auch weltweites Agro-Business gesetzt hat oder aber als Ausdruck einer wie auch immer verstandenen Yankee-Kultur. Wer Coca-Cola hier schon fast als Völkermord und Haupterscheinungsform eines kulturellen Imperialismus ausmacht und auf eine Stufe stellt mit der Unterstützung fast aller Militärdiktaturen durch die US-Regierung, beraubt sich selbst der Möglichkeit, den faschistischen Ursprung nationalistischer oder antiamerikanischer Aktionen zu begreifen. Der politische Skandal besteht nicht darin, daß die Faschisten diese auch in der Friedenbewegung geläufige Position in militärische Aktion umgemünzt haben. Der Skandal besteht darin, daß es diese Position überhaupt gibt und daß sie unter Ausgrenzung und Bekämpfung sozialrevolutionärer und antiimperialistischer Positionen von linken Reformisten jeglicher Schattierung, vom Unterschriftenkartell über die TAZ bis zu den Grünen durchgesetzt werden konnte und die Bündnisfähigkeit der Friedensbewegung damit bis hin zu nationalistischen oder faschistischen Positionen teils bewußt, teils naiv betrieben wurde.“

Im übrigen erkannten die RZ in dem Text den Unterschied zwischen „institutionalisierter Herrschaft und verrechtlicher Gewalt“ einerseits und „staatlich inszenierten Terrorismus“ andererseits (http://www.nadir.org/nadir/archiv/PolitischeStroemungen/Stadtguerilla+RAF/rz/fruechte_des_zorns/zorn_1_33.html).


Der Text „Krieg – Krise- Friedensbewegung“ vom Dez. 1983 gliedert sich in folgende Abschnitt:

Bewegung ist nicht alles!
Die „Probleme“ des US-Imperialismus und die „Wunderwaffe“
Die BRD – „Geisel“ oder die Nr. 2 der NATO
Imperialismms und 3. Welt: der Bankrott nationaler Entwicklungsmodelle
Der Ostblock – ein blinder Fleck in der politischen Geographie der Linken
Die Entspannungspolitik – ein Lehrbeispiel politökonomischer Ruinierung
Neue Formen der Reichstumsakkumulation und Herrschaftssicherung
Lauer Herbst – und kalter Winter?
Fragen – keine Konzepte.

###### (mehr…)