Der Text auf S. 2 Mitte bis S. 5 Mitte scheint mit der Pseudo-Unabhängigkeitserklärung identisch zu sein, die deren Abgeordnete bereits nach der Parlamentssitzung am 10.10.2017 unterschrieben hatten.
Zuvor waren ca. drei Änderungsanträge angenommen und ca. sieben abgelehnt worden – von letzteren viele mit 0 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, was bedeutet, daß die AntragstellerInnen aus irgendeinem Grunde nicht für ihre eigenen Anträge gestimmt haben.
Die aktuelle Zusammensetzung des span. Senats findet sich dort:
Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Mitglieder des Parlamentspräsidiums und der kat. Regierung wegen Rebellion eingeleitet;
laut El País gibt es ein Gerichtsurteil aus dem Jahre 1983, nach dem eine Rebellión – entgegen dem Wortlaut des spanischen Strafgesetzes – nicht gewaltsam erfolgen müssen:
Der Antrag von Junts pel Sí y CUP für die heutige kat. Parlamentssitzung (10 Seiten):
http://cort.as/--nGp
https://elpais.com/Comentario/1509097451-80d13c8d40311ecbde6b1e11d2e06407
Der Text auf S. 2 Mitte bis S. 5 Mitte scheint mit der Pseudo-Unabhängigkeitserklärung identisch zu sein, die deren Abgeordnete bereits nach der Parlamentssitzung am 10.10.2017 unterschrieben hatten.
C.s, PSOE und PP haben die Abstimmung boykottiert; 2 Abg. der Junts pel Sí y CUP haben sich der Stimme enthalten;
das Bündnis um den kat. Podemos-Ableger herum hat mit „nein“ gestimmt.
Der Senat (266 Mitglieder) hat – bei 262 abgegebenen Stimmen – mit 214 Ja-Stimmen, 47 Nein-Stimmen und einer Enthaltung die Anwendung des Art. 155 CE gebilligt.
Zuvor waren ca. drei Änderungsanträge angenommen und ca. sieben abgelehnt worden – von letzteren viele mit 0 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, was bedeutet, daß die AntragstellerInnen aus irgendeinem Grunde nicht für ihre eigenen Anträge gestimmt haben.
Die aktuelle Zusammensetzung des span. Senats findet sich dort:
https://en.wikipedia.org/wiki/Senate_of_Spain#Composition
Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Mitglieder des Parlamentspräsidiums und der kat. Regierung wegen Rebellion eingeleitet;
laut El País gibt es ein Gerichtsurteil aus dem Jahre 1983, nach dem eine Rebellión – entgegen dem Wortlaut des spanischen Strafgesetzes – nicht gewaltsam erfolgen müssen:
https://politica.elpais.com/politica/2017/10/27/actualidad/1509095103_809066.html