Der US-Supreme Court hat heute die von Präsident Trump verhängten Einreiseverbote teilweise wieder in Kraft gesetzt. Zuvor waren von US-Bundesgerichten, deren Entscheidungen von zwei Bundesberufungsgerichten (Court of Appeals for the Fourth Circuit in Richmond [Virgina] und Court of Appeals for the Ninth Circuit, in San Francisco [Kalifornien] – jeweils via New York Times) bestätigt worden waren, vorläufig (weitgehend) außer Kraft gesetzt worden.
Nunmehr bleibt das Präsidenten-Dekret bis zur Entscheidung in der Hauptsache, zu der ab Oktober verhandelt werden soll (S. 9 oben), in Kraft, soweit es Personen betrifft, die keine Verbindungen in die USA glaubhaft machen können.
Die FAZ schreibt dazu aufgrund einer dpa-Meldung:
„Aus der 16-seitigen Begründung des Supreme Courts geht hervor, dass der Präsident bestimmten Menschen sehr wohl die Einreise verbieten darf. Auf diesem grundsätzlichen Recht hatten Trump und seine Anwälte stets beharrt. Auch lässt sich herauslesen, dass der Supreme Court die Entscheidungen der vorherigen Instanzen als zu weitgehend ansieht. Zu anti-muslimischen Kommentaren aus dem Wahlkampf, die für die Vorinstanzen in den Vereinigten Staaten wichtige Argumente hinsichtlich eines angeblich grundsätzlich von Trump gewollten ‚Muslim-Stopps‘ waren, äußerte sich der Supreme Curt nicht. Das Thema Religion spielt in der Begründung gar keine Rolle.“
Dies scheint mir eine Überinterpretation der Entscheidung – oder zumindest eine ungenaue Formulierung – zu sein. Zutreffend ist, daß der Supreme Court die Entscheidungen der Vorinstanzen als zu weitgehend sieht. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Entscheidungsinhalt.
Was die Religionsfrage betrifft, ist aber zu beachten, daß das Gericht seine Entscheidung nur insoweit begründet hat, als es die Entscheidungen der Vorinstanzen korrigiert. Das heißt: Soweit die Einreiseverbote vorläufig weiterhin außer Kraft bleiben, hat der Supreme Court jedenfalls im Ergebnis keine Einwände.
Soweit der Supreme Court das Dekret jetzt wieder in Kraft gesetzt, ist für dessen Entscheidung eine Vor-Frage (vor der Frage nach etwaiger religiöser Diskriminierung) ausschlaggebend – nämlich (mehr…)