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@ Neoprene / „Massaker von Paris“:
1. Das Beispiel bestätigt genau das, was ich so sagte: „Wenn eine bewaffnete Gruppe oder eine auswärtige Macht, wie die SU, eine Rolle spielt, reagiert“ – nicht nur, so können wir im hieisigen Kontext ergänzen – „der BRD-Staat ruppiger“.
Auch wenn die Demo friedlich war, spielte in Bezug auf die Demo eine bewaffnete Gruppe „eine Rolle“: Die algerische nationale Befreiungsbewegung FLN. – Ähnliche Fälle in der BRD in Bezug auf Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit: Früher: mit dem bewaffneten Kampf der RAF in einem Zusammenhang stehende Themen und Anliegen; heute: im Zusammenhang mit der kurdischen PKK stehende Themen und Anliegen.
2. Im übrigen war die Demo nicht nur „nicht genehmigt“, sondern sie fand auch unter Verletzung einer verhängten Ausgangssperre statt, wie aus dem Rest des Wikipedia-Artikels hervorgeht. – Kein Wunder, daß der Staat umso ruppiger im Falle einer politischen Demonstration vorgeht, wenn schon das bloße individuelle Betreten der Straße verboten war.
3. Aber was zeigt denn das Beispiel nun: Daß KommunistInnen das Bestehen oder Nicht-Bestehen, stärkerere oder geringere Beschränkungen der Versammlungsfreiheit egal sind bzw. egal sein sollten? Und entsprechend in Bezug auf das Verhängen von Ausgangssperren.
Ziehen KommunistInnen einen Zustand ohne Ausgangssperrre und mit Versammlungsfreiheit vor oder nicht? Oder treten sie dieser Alternative mit Indifferenz gegenüber?
@ Krim (31. Januar 2014 um 14:22 Uhr):
1.
„[TaP:] ‚aber der Staat hat mit dem Verbot von sog. ‚Passivbewaffnung‘ im Versammlungsgesetz nicht einfach willkürlich den Begriff „Waffen“ im Grundgesetz uminterpretiert.‘
Ach nicht? Klingt aber verdammt dannach.“
Ja, mag in Deinen Ohren danach klingen – ist aber (wie ausgeführt) trotzdem der Fall: Das Verbot der „Passivbewaffnung“ ist in der BRD keine (vorgänige) Verminderung des Schutzbereiches der Versammlungsfreiheit auf Verfassungsebene, sondern eine – von der Verfassung zwar zugelassene, aber nicht vorgeschriebene – ‚nachträgliche‘ Beschränkung der Versammlungsfreiheit auf einfach gesetzlicher Ebene.
Was dieser Unterschied für Demo- und Gesetzgebungspraxis sowie die politische Auseinandersetzung bedeutet, kann ich im Bedarfsfalle noch in einem separaten Kommentar genauer erklären (vgl. dazu unten schon mal den vorvorletzten sowie den letzten Absatz).
2.
„Der Gesetzgeber legt also fest, dass man sich nur dann frei versammeln darf, wenn man gleichzeitig durch Verzicht auf passive Bewaffnung gewährleistet, dass die Staatsgewalt, den Versammelten maximalen körperlichen Schaden zufügen darf bis hin zum Tod.“
Ja, und?! Das dementiert aber nicht die Existenz von Versammlungsfreiheit. Denn „der Staat“ fügten den Versammelten i.d.R. nur dann körperliche Schäden – und zwar nicht „maximale“, sondern „verhältnismäßige„! – zu, wenn sie nicht friedlich und unbewaffnet demonstrieren und in einigen verwandten Fällen.
Hierbei ist wiederum der schon erwähnte Umstand zu berücksichtigen, daß die Versammlungsfreiheit kein Recht zum bewaffneten Aufstand ist und und der Staat auch nicht beansprucht / vorgibt, es sei ein solches Recht. Die Versammlunsfreiheit schützt vielmehr den kollektiven (massenhaften) Modus der politischen Meinungsäußerung. – Folglich begibt sich der Staat in keinen Selbstwiderspruch, wenn er das bewaffnete und unfriedliche Demonstrieren nicht erlaubt und auch nicht, wenn er ebenfalls verbietet, sich beim Demonstrieren so auszustaffieren, daß es dem Staat erschwert wird, gegen unfriedliche DemonstrantInnen vorzugehen.
Man/frau kann zwar den ‚Wunsch‘ haben, auch der bewaffnete Aufstand solle legal sein. Aber Illusionen in den bürgerlichen Staat bzw. in bürgerliche Demokratie haben nicht diejenigen, die anerkennenen, daß es Unterschiede zwischen Faschismus und Demokratie, zwischen Staaten mit und Staaten ohne Versammlungsfreiheit gibt. Vielmehr haben die Illusionen diejenigen, die die Existenz von Versammlungsfreiheit für irrelevant erklären, weil sie kein Recht zum bewaffneten Aufstand ist und von Staats wegen auch nicht sein kann.
3.
„Mit kluger Staatsraison hat die Vorstellung eines faschistischen Staates als abgrundtief Böses nichts zu tun. So wird der demokratische Staat zu einem Schutz vor einem gar nicht existierenden faschistischen Staat auf dem gleichen Territorium. Daran merkt man wie untertänig diese Denkweise ist. Man will einfach nicht vom guten Glauben an den demokratischen Staat lassen, sonst würde man auf solche Verrenkungen nicht kommen.“
zu Satz 1:
Ja, nicht immer ist Faschismus die geeigneteste politische Reproduktionsform der kapitalistischen Produktionsweise. Aber daraus folgt nicht, daß KommunistInnen dem Unterschied zwischen Faschismus und bürgerlicher Demokratie mit Indifferenz begegenen sollten. Es verweist vielmehr gerade auf die – von mir schon erwähnte – Wichtigkeit der je spezifischen historischen Konstellationen, Kräfteverhältnisse und Widersprüche innerhalb der verschiedenen Klassen; auf die Schwierigkeit, die Effekte von bestimmten Handlungen und Maßnahmen sicher vorauszusehen usw.
Sich dazu ins Verhältnis zu setzen, bedeutet den Übergang von der theoretischen zur politischen Praxis zu vollziehen. Nach Lenin ist „die konkrete Analyse einer konkreten Situation“ die „lebendige Seele des Marxismus“ (LW 31, 154). Den Unterschied zwischen faschistischen und (bürgerlich-)demokratischen Staaten, zwischen Staaten mit und Staaten ohne Versammlungsfreiheit zu negieren, weil sie alle (bürgerliche) Staaten seien, ist dagegen – bestenfalls – „ein Marxismus der bloßen Worte“ (LW 31, 153).
zu Satz 2:
Nein, ein demokratischer Staat ist kein „Schutz“ vor einem faschistischen Staat (und er wird auch nicht durch das, was ich sage, dazu [implizit] gemacht). Vielmehr ist ein demokratischer Staat eine der möglichen Alternativen zu einem faschistischen Staaten. – Und in Bezug auf das Wirklichwerden der einen oder anderen Möglichkeit sind wir wieder auf der Ebene der konkreten historischen Konstellationen, Kräfteverhältnisse usw.
zu Satz 4:
Bürgerlich demokratische Staaten sind kein „Glauben“ (weder ein „gute[r]“ noch ein schlechter „Glauben“), sondern eine Realität – eine Realität, die sich sowohl von (beispielsweise) faschistischen bürgerlichen Staaten, von sozialistschen demokratischen Staaten und von hypothetischen kommunistischen Verhältnissen (= ohne Staat) unterscheidet.
4.
„[TaP:] ‚Vielmehr hat er die Hierarchie von Verfassungsrecht und einfachem Gesetzesrecht und die unterschiedlichen Regeln, die die Verfassung für Versammlungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel setzt eingehalten.‘
Was soll denn das bedeuten? Der Staat kann nicht anders, weil er sich an seine Gesetze halten muss? Und das soll man ihm zugute halten? Dass er sich an das hält, was er eh will? „
zu Frage 2:
Nein!
a) Vielmehr hätte der Staat anders gekonnt. Es haben sich aber die Kräfte, die nicht anders wollten, gegen die Kräfte, die (weiterhin) anders wollten, durchgesetzt.
b) Was „der Staat“ kann, hängt in letzter Instanz nicht von seinen Gesetzen ab; die Gesetze regeln vielmehr, was zulässig ist. Die Einhaltung der Gesetze ist weder auf Seiten der BürgerInnen noch auf Seiten des Staates eine Zwangsläufigkeit.
c) Der Staat hat im fraglichen Fall (Einführung des Verbots der sog. „Passivbewaffnung“) seine Verfassung eingehalten und ein einfaches Gesetz – das Versammlungsgesetz – geändert.
zu Frage 3 und 4:
a) Es geht nicht darum, ‚dem Staat‘ etwas „zugute halten“, sondern es geht darum, unterschiedliche Kampfbedingungen zu analysieren sowie um die Entwicklung und Anwendung von Strategien, die ermöglichen, Verbesserungen der Kampfbedingungen durchzusetzen und Verschlechterungen der Kampfbedingungen abzuwehren. – Im Fall der Einführung des Verbots der sog. „Passivbewaffnung“ war das nicht gelungen; in anderen Fällen ist es gelungen.
b) In der Tat ist es für KommunistInnen, solange sie nicht in der Lage sind, die bürgerlichen Staaten zu zerschlagen, oftmals von Vorteil, wenn bürgerliche Staaten zumindest ihre eigenen Regeln einhalten. – Dies gilt insbesondere für die Verfahrensregel, daß Gesetze erst geändert und die Gesetzesänderungen erst verkündet werden müssen, bevor sie angewendet werden dürfen. Die Einhaltung dieser Regel durch den Staat bedeutet, zu wissen, was legal und daher offen gemacht werden kann, und zu wissen, was nicht legal gemacht werden kann und daher, wenn dann, klandestin getan werden sollte. – Das ist nicht viel, aber immerhin etwas.
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Auf meine Frage,
Ziehen KommunistInnen einen Zustand ohne Ausgangssperrre und mit Versammlungsfreiheit vor oder nicht?
antwortete dann Neoprene:
Ich frag mich immer, aus welchem Supermarkt für demokratische Rechte so ein Linker eigentlich kommen mag. Als wenn unsereiner sinnend vor dem Regal für Demoequipment steht und sich nicht sicher ist, ob er nicht auch mal eine Versammlungssperre einkaufen soll. Überhaupt ist es ja daneben sich auszudenken, daß wir was auswählen und nicht der bürgerliche Staat.
Darauf antwortete ich meinerseits (und dies ist der bisher letzte Beitrag zu dieser Debatte): (… Forts. …)
Hier noch ein paar Nachträge.
A. http://neoprene.blogsport.de/2014/01/23/demokratie-die-suesseste-versuchung-seit-es-politik-gibt-workshop-tag-in-berlin/#comment-98524
Krim auf der Spur von Eduard Bernstein!
@ Krim (02. Februar 2014 um 15:21 Uhr):
1.
Das ist zwar laut gebrüllt, aber um zu überzeugen, müßtest Du zunächst einmal beweisen, daß
-- sich Kämpfe für Verbesserungen im Bestehenden zu Kämpfen für die Überwindung des Bestehenden
-- wie schwarz zu weiß
und nicht wie – beispielsweise – grau zu schwarz oder rosa zu rot verhalten.
Zwar ist die Beschränkung auf Kämpfe für Verbesserungen im Bestehenden unvereinbar mit dem Kampf gegen das Bestehende. Aber Deine weitergehende These, daß alle Kämpfe für Verbesserungen im Bestehenden – egal, wie sie geführt werden – keine Vorbereitungsfunktion für Kämpfe gegen das Bestehende haben können, müßtest Du nächst einmal beweisen. Deine Analogien könnten dann als Bebilderung des Bewiesenen dienen; aber Analogien können keine Beweisführung in der Sache selbst ersetzen / überflüssig machen.
Zur Begründung meiner Gegen-These, daß Kämpfe für Verbesserungen im Bestehenden sehr wohl eine Vorbereitungsfunktion für Kämpfe gegen das Bestehende haben können, erlaube ich mir, noch einmal auf den dortigen Abschnitt B.II. Kritik an der Verneinung des Kampfes um Teilziele und des Unterschiedes zwischen größeren und kleineren Übeln zu verweisen:
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2009/09/15/warum-ideologie-kein-notwendig-falsches-bewusstsein-ist-und-aus-einer-erkenntnis-nicht-automatisch-eine-bestimmte-politische-haltung-folgt/
2.
Oder noch einmal anders gesagt:
a) In der Tat sind diejenigen (d.h.: die ReformistInnen) zu kritisieren, die den Kampf gegen das Bestehende durch den Kampf für Verbesserungen im Bestehenden ersetzen (oder den Kampf gegen das Bestehende noch nie geführt haben).
b) (Fast) genauso falsch ist allerdings, den Kampf für Verbesserungen im Bestehenden durch den Kampf gegen das Bestehende zu ersetzen, bevor der Kampf gegen das Bestehende siegreich geführt werden kann.
Zur Begründung sei auf Lenins Kritiken des „‚linken‘ Radikalismus“ verwiesen.
http://marxists.org/deutsch/archiv/lenin/1920/linksrad/index.html
Über „linke“ Kinderei und über Kleinbürgerlichkeit
http://kpd-ml.org/doc/lenin/LW27.pdf, S. 315 – 347.
http://theoriealspraxis.blogsport.de/andere/lenin-ueber-lukacs-und-bela-kun/
c) Richtig ist vielmehr, den Kampf für Verbesserungen im Bestehenden und den Kampf gegen das Bestehende gleichzeitig zu führen (solange der letztere noch nicht siegreich geführt werden kann), und dabei den Kampf für Verbesserungen im Bestehenden so zu führen, daß er den Kampf gegen das Bestehende begünstigt und nicht behindert.
Zur Begründung sei auf die diesbezüglichen Ausführungen von Luxemburg und Lenin verwiesen:
Absatz 1 und Halbsatz 1 des zweiten Absatzes von Rosa Luxemburgs Sozialreform oder Revolution?:
Lenin:
B. http://neoprene.blogsport.de/2014/01/23/demokratie-die-suesseste-versuchung-seit-es-politik-gibt-workshop-tag-in-berlin/#comment-98525
@ Krim (02. Februar 2014 um 20:37 Uhr):
Ich werde Dir bestimmt nicht auf jeden noch so absurden Nebenkriegsschauplatz folgen. Daher zu Deinem neuesten Kommentar nur das folgende:
-- bzgl. einfachgesetzlichem Verbot der sog. „Passivbewaffnung“ und grundgesetzlicher Versammlungsfreiheit:
1.
„Ist mir doch scheißegal auf welcher Ebene der Staat seine Verbote erlässt.“
Das mag Dir „scheißegal“ sein, in der gesellschaftlichen Wirklichkeit und politischen Praxis bedeutet es sehr wohl einen Unterschied, ob
++ die Polizei ad hoc die Verfassung uminterpretiert oder die verfassungsrechtliche Versammlungsfreiheit von vornherein sehr eng definiert ist,
++ oder aber die verfassungsrechtliche Versammlungsfreiheit weit definiert ist und erst – bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen – durch einfach-gesetzliche Regelungen zulässig eingeschränkt wird, was die Möglichkeit einschließt, dagegen Protest zu organisieren, BündnispartnerInnen zu gewinnen und unter Umständen eine solche Einschränkung zu verhindern. – Wie schon gesagt: Im Falle der sog. „Passivbewaffnung“ gelang dies nicht; in anderen Fällen schon.
2.
„Wenn der ‚Schutzbereiches der Versammlungsfreiheit auf Verfassungsebene‘ durch nachträgliche Beschränkungen auf gesetzlicher Ebene so verändert wird, dass mir die Wahrnehmung dieser Freihiet die Alternative zwischen Leben, Unversehrheit und Tod, Versehrheit aufmachen, dann ist davon halt n i c h t s zu halten.“
„Der Staat bläst dir dein Lebenslicht aus, weil du wagst dich zu versammeln“
Tja, nur ist das halt in der BRD und anderen Demokratien und Halb-Demokratien gar nicht der Fall! Wenn Du Dich an bestimmte – hier mehrfach dargelegte – Regeln hälst, kannst Du Dich weitgehend unbeschadet für Deine körperliche Unversehtheit und erstrecht Dein Leben (1.) versammeln und (2.) für den Gegenstandpunkt schreiben, ihn herausgeben, seine Hefte kaufen und verkaufen, sie lesen und zitieren, usw. usf.
-- überhaupt zur Versammlungsfreiheit:
3.
„Ich sagte auch nicht es gäbe keine Versammlungsfreiheit, sondern ich sagte, dass Versammlungsfreiheit der hinterletzte Scheißhaufen ist“
„Wer sagte denn, dass sich der Staat einen Widerspruch leistet.“
Vielmehr suggerierte Neoprene anhand von Beispielen wie dem Verbot der sog. Passivbewaffnung und dem ‚Paris-Massaker‘, daß die Versammlungsfreiheit in (bürgerlichen) Demokratien das Papier nicht Wert sei, auf dem sie steht; d.h.: daß sich der Staat nicht an sein Versammlungsfreiheits-Versprechen halte. Dem widersprach ich, und meinem Widerspruch widersprachst Du wiederum – nur beruht Dein Widerspruch auf einer Verkennung von Inhalt und Reichweite der Versammlungsfreiheit:
-- zu dem Umstand, daß Versammlungsfreiheit kein Recht zum bewaffneten Aufstand ist:
4.
„Sowas [wie ich schreibe, TaP] könnte auch in der Pressekonferenz von einem Pressesprecher der Polizei geäußert werden.“
Mag schon sein, was aber nur zeigt, daß selbst Polizeipressesprecher ein realistischeres Verständnis von Inhalt und Reichweite der Versammlungsfreiheit haben als Du!
-- zu den vermeintlichen „Folgen“ der Versammlungsfreiheit:
5.
„Die Frage ist doch warum die Unterschiede mit und ohne Versammlungsfreiheit überhaupt interessieren, wenn du dich bloß mit den negativen Folgen der Versammlungsfreiheit herumschlagen musst.“
Daran ist schon die Vorstellung falsch, daß Grenzen und Beschränkungen der Versammlungsfreiheit „Folgen“ der Versammlungsfreiheit seien. Zutreffend ist zwar, daß Versammlungsfreiheit nicht – ohnehin illusorische – Freiheit an und für sich ist; aber der konkrete Umfang von Grenzen und Beschränkungen der Versammlungsfreiheit ist keine automatische „Folge“ der Existenz von Versammlungsfreiheit, sondern das Ergebnis von politischen Auseinandersetzungen über diese Frage – also Resultat der nun schon mehrfach erwähten konkreten historischen Konstellationen, Kräfteverhältnisse usw.
-- generell zur Wichtigkeit der juristischen Formen:
„Hechelst den juristischen Unterscheidungen der Staatsgewalt hinterher, als würden deren juristische Kniffe die Sache verändern.“
Warum (nicht nur hinsichtlich des Unterschiedes zwischen bürgerlicher und sozialistischer Demokratie – siehe dazu meine Ausführungen bei dem InterKomm-Workshop am 26.1. –, sondern) auch im Antirep-Kampf die Form wichtig ist, siehe dort:
http://interkomm.so36.net/archiv/2008-08-30/nse.pdf, S. 39 f. (im Abschnitt VI.: „Die (Rechts)Form ist wesentlich“)
http://www.trend.infopartisan.net/trd1108/D_G_Schulze_Vortrag.pdf;
vgl. auch:
http://www.trend.infopartisan.net/trd0508/Buko%20GSR-Debatte_KURZ-FIN.pdf.
C. Diverses
a) Meine Antwort von 3. Feb 2014 um 12:19 (auf Krim – 03. Februar 2014 um 11:51 Uhr):
http://neoprene.blogsport.de/2014/01/23/demokratie-die-suesseste-versuchung-seit-es-politik-gibt-workshop-tag-in-berlin/#comment-98550
und
b) ein Auszug aus dem Abschnitt B.II. Kritik an der Verneinung des Kampfes um Teilziele und des Unterschiedes zwischen größeren und kleineren Übeln meines Textes:
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2009/09/15/warum-ideologie-kein-notwendig-falsches-bewusstsein-ist-und-aus-einer-erkenntnis-nicht-automatisch-eine-bestimmte-politische-haltung-folgt/
c) Ergänzend verweise ich dort zur Begründung der These, daß für Verbesserungen im Bestehende Vorbereitungsfunktion für Kämpfe gegen das Bestehende haben können, auf:
Sodann ging es wie folgt weiter:
1. Ich antwortete auf einen Kommentar von Ben Richards (vom 03. Februar 2014 um 7:11 Uhr) mit einem Kommentar, den ich hier im blog als eigenständigen Artikel gepostet habe:
Staaten – Staatsgewalt – Kräfteverhältnisse
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2014/02/03/staaten-staatsgewalt-kraefteverhaeltnisse/
2. systemcrash hat sich bei Facebook noch mal zu unserem Thema zu Wort gemeldet; Neoprene hat das Statement dokumentiert:
http://neoprene.blogsport.de/2014/01/23/demokratie-die-suesseste-versuchung-seit-es-politik-gibt-workshop-tag-in-berlin/#comment-98557
3. Auf einen Kommentar von Krim (vom 03. Februar 2014 um 4:08 Uhr) antwortete ich bei Neoprene wie folgt:
4. Mein letztes Statement unter dem fraglichen Artikel im blog Neoprene beginnt und endet wie folgt:
Den Text dazwischen habe ich hier im blog als eigenständigen Artikel gepostet:
@ GSP: „Gegenstandpunkt“ und Leninismus: Kontroversen und Scheinkontroversen
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2014/02/03/gsp-gegenstandpunkt-und-leninismus-kontroversen-und-scheinkontroversen/
Bei Neoprene gibt es jetzt noch einen sehr schönen Kommentar von
AgneS (06. Februar 2014 um 13:08 Uhr)
http://neoprene.blogsport.de/2014/01/23/demokratie-die-suesseste-versuchung-seit-es-politik-gibt-workshop-tag-in-berlin/#comment-98674
und
eine kurze Antwort von Neoprene selbst darauf:
Neoprene (06. Februar 2014 um 14:28 Uhr)
http://neoprene.blogsport.de/2014/01/23/demokratie-die-suesseste-versuchung-seit-es-politik-gibt-workshop-tag-in-berlin/#comment-98675
AgneS hat noch mal nachgelegt und auf die Kommentare von Neoprene und Krim geantwortet:
http://neoprene.blogsport.de/2014/01/23/demokratie-die-suesseste-versuchung-seit-es-politik-gibt-workshop-tag-in-berlin/#comment-98684
und
http://neoprene.blogsport.de/2014/01/23/demokratie-die-suesseste-versuchung-seit-es-politik-gibt-workshop-tag-in-berlin/#comment-98685.
I don‘t understand democracy, but i do know this, The only reason it exist is because someone delegated authority to those of weak minds. they knew no one would resist what that person or power had to say because they were a sign of authority. which in my opinion is if there weak and don‘t have any understanding than you have the right to walk them on any path you choose because the lost need direction.