„In den siebziger Jahren, als die Anführer der RAF gefasst worden waren, wurde von Strafjuristen nach den Prinzipien des Rechtsrealismus gehandelt. Die Justiz sah sich als ein Mittel zur Herbeiführung eines politischen Zwecks: Die Terroristen sollten so schnell und so lange wie möglich hinter Gitter. Nur auf diese Weise könnten weitere Verbrechen verhindert werden, glaubte man (nebenbei sei erwähnt, dass das Gegenteil erreicht wurde). Die Prozesse sollten so kurz wie möglich dauern. Es gab aber oft keine ausreichenden Beweise, mit denen den einzelnen Angeklagten ihre individuellen Taten nachgewiesen werden konnten. Man schuf deshalb die umstrittene juristische Hilfskonstruktion mittelbarer Mittäterschaft, nach dem alten Sprichwort ‚mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen‘.“
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