Archiv für März 2011

Queer, flexibel, erfolgreich


Haben dekonstruktivistische Ansätze den Feminismus entwaffnet?

Wo liegen die Ursachen für die Verwandlung eines Teils des Feminismus zumindest in den Ländern wie Deutschland und den USA zu einem popkompatiblen Lifestyle-Projekt?

Die Historikerin und feministische Theoretikerin Tove Soiland sieht einen Grund darin, dass die Verbindung zur Kapitalismuskritik, die zu Beginn der 2. Frauenbewegung noch vorhanden war, zunehmend verloren ging. Statt der Analyse der kapitalistischen Verwertung und ihrer Verbindung mit patriarchalen Unterdrückungsformen sei es in der feministischen Debatte zunehmend nur noch um das Recht auf Anerkennung und Differenz unterschiedlicher Lebensstile gegangen.
Diese feministische Kritik konnte nicht mehr analysieren, die flexiblen Identitäten sich gut mit dem Geschlechterregime eines Postfordismus vertrugen, dessen Anspruch „Sei flexibel“ in vielen Lebensbereichen durchaus auch als Drohung aufgefasst werden kann.
Wir wollen mit Tove Soiland diskutieren, warum marxistische Ansätze in der feministischen Debatte marginalisiert wurden. Uns interessiert auch die Frage, wie der verlorene Link zwischen Feminismus und Kapitalismuskritik wieder hergestellt werden kann. Denn eine Kritik am Lifestyle-Feminismus bedeutet weder ein Zurück zum Haupt- und Nebenwiderspruchsdenken des Traditionsmarxismus noch zu dessen Sehnsucht nach der patriarchalen Kleinfamilienideologie.

Roter Abend: Mittwoch, 06. April 2011 ab 20 Uhr im
Stadtteilladen Zielona Gora, Grünberger Str. 73,
Berlin-Friedrichshain.

Quelle:
http://interkomm.so36.net/archiv/roterabend.php

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Vgl.
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2010/07/03/intersektionalitaet-und-gesellschaftstheorie/

http://maedchenblog.blogsport.de/2010/07/14/undoing-oder-re-doing-gender/
sowie
von der Referentin:
Wie die Frauenbewegung zum gender-Management kam, oder :
Warum gender im patriarchalen Kochtopf verdampft

http://www.agpolpsy.de/wp-content/uploads/2010/01/soiland-11.pdf

Gegen Bildungselitismus, für POLITISCHE Kritik an Guttenberg und für SELBSTkritik des Wissenschaftsbetriebs

Übersicht über meine Texte der letzten Tage und einige ‚passende‘, ältere Texte

Gliederung:

I. Hauptext
II. Zum politischen Kontext
III. Zur wissenschaftlichen Seite des Problems
IV. Zur strafrechtlichen Seite des Problems
V. Kleinere Neben-Texte
VI. Ältere Texte (mehr…)

Nach längerer Zeit der Inaktivität

mal wieder:

(Quelle: http://rta2010.blogsport.de/ [04.03.2011]) -

mit besten Grüßen an die KollegInnen auf Platz 2:

http://copypastecommunism.blogsport.eu/.

Moral, Politik und Wissenschaft

- aus einer Facebook-Diskussion -

zu http://www.fr-online.de/politik/-wichtig-fuer-die-moral-/-/1472596/7508972/-/index.html (Interview mit dem „Moral-Experte[n] Richard David Precht“)

Theorie Als Praxis: Wo liegt denn nun das Argument in diesem Text?

„Es gibt ausgesprochene und manchmal unausgesprochene Anstandsregeln der Politik, die man unter anderem daran ablesen kann, aus welchen Gründen in Deutschland Minister zurücktreten mussten. Ich denke an Jürgen Möllemann, der wegen eines Empfehlungsschreibens für Plastikchips in Einkaufswagen zurückgetreten war. Und wenn jetzt ein viel gravierenderer Verstoß gegen die guten Sitten und das Recht nicht geahndet wird, dann verschiebt sich die Grenze dessen, was man für NORMAL hält. Kanzlerin Merkels Hinweis, sie habe keinen wissenschaftlichen Assistenten eingestellt, bedeutet also, sie beurteilt NICHT MEHR DIE GANZE PERSON, sondern nur noch eine Einzelqualifikation. Das aber öffnet der Unmoral Tür und Tor. Angela Merkel hat damit den Versuch unternommen, eine moralische Grenze deutlich zu verschieben. Und es ist gut, dass das nicht ungeahndet geblieben ist.“

-- Ist „normal“ ein Argument? Ist das, was normal ist, auch das Gute?

-- Ist „Moral“ und „Unmoral“ etwas Eindeutiges.? Nein, Precht müßte überhaupt erst einmal seinen Verständnis von Moral und Unmoral explizieren und begründen – und dann könnte diskutiert werden, wie gemessen daran der Fall Guttenberg zu beurteilen ist.

-- Recht hat Precht aber mit: „Sie hat dem Druck der öffentlichen Meinung nachgegeben, insbesondere dem Druck, der von der Intelligenz kam, aus den Universitäten und der Wissenschaft.“ – Aber das ist genau das Problem an der ganzen der Geschichte, ein akademischer Abschluß ist KEIN politisches Argument:
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2011/03/03/weil-lesen-bilden-kann/
und
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2011/03/01/nach-dem-abgang-des-symptoms-eine-offenherzige-antwort-an-30-000-dt-akademikerinnen/

Theorie Als Praxis: ‎“Was spricht eigentlich gegen Moral, ethische Begriffe, Humanität usw.?“

http://theoriealspraxis.blogsport.de/1991/12/01/sozialistischer-humanismus-autonomer-humanismus-oder-gar-kein-humanismus/

userin 1, die FR-Interview verlinkte: sorry, aber eure Fragen sind teilweise einfach dumm, indem sie versuchen zu negieren, dass es so etwas wie gesellschaftlichen Konsens gibt. Was als „normal“ erachtet wird, verschiebt sich innerhalb einer Gesellschaft auf der Zeitschiene – trotzdem gibt es immer einen Konsens darüber, welches Spektrum gerade als normal betrachtet wird. Durch besonders gravierende Ereignisse (oder erfolgreiche Tabubrüche) kann „normal“ auch mal schneller als im Lauf der Zeit verschoben werden – was dem Zusammenleben der Gesellschaft nicht unbedingt hilft, trotzdem manchmal wichtig sein kann. Ihr wollt aber jetzt nicht behaupten, dass die Aufnahme von Betrügen, Täuschen und Lügen ins „Normale“ wichtig wäre?

Theorie Als Praxis: Nein, letzteres selbstverständlich nicht.
Aber:
-- Es muß doch mal gefragt werden, ob Guttenbergs Politik oder vielmehr – wie viele zu meinen scheinen – seine Abschreiberei bei seiner Diss. politisch kritisierenswerter ist.
-- Und eine autoritäre Berufung auf inhaltlich nicht ausgewiesene Normalität oder Moral wird doch als METHODE nicht deshalb richtig, weil sie in einem Einzelfall angewendet wird, wo es vielleicht durchaus möglich wäre, Argumente zu nennen. – Nur macht das Precht nicht. Precht stellt sich als Moral-EXPERTE hin und behauptet irgendetwas, sei unmoralisch.
-- Die Methode, Behauptungen als selbstverständlich oder unter Verweis auf Experten-Status der Diskussion zu entziehen, muß doch unabhängig davon kritisiert werden, ob einem/r Guttenberg nun sympathisch ist oder nicht / politisch nahesteht oder nicht.

user 2: Natürlich ist ein akademischer Titel kein politisches Argument. Von den Kritikern kann auch keiner etwas dagegen haben, wenn ein Mitglied der Regierung kein Akademiker ist. Diesen Zusammenhang haben auch nicht die Kritiker, sondern Frau Merkel und der Boulevard hervorgebracht.
Dies war auch nie der Punkt der Kritik. Guttenberg hat fortgesetzt gelogen, betrogen, Informationen zurückgehalten, falsch informiert und stets andere geopfert, wenn der Druck auf ihn – aufgrund eigener politischer Fehlleistungen – zu groß wurde. Für einen Minister, einen Adeligen zumal, dürfen keine anderen Maßstäbe gelten, als für jeden anderen sonst auch.

Theorie Als Praxis: Ja, aber es sagt doch etwas über die ent-politisierende Wirkung derartiger personalisierender Skandal-Diskussionen aus, wenn nicht die Regierung wegen ihrer hoch offiziellen und allgemein bekannten Kriegs- und sonstigen Politik gestürzt wird, wenn Guttenberg nicht einmal wegen seiner Informationspolitik zu Kundus usw., sondern wegen dieser akademischen Angelegenheit gestürzt wird.
Und:
Die (wissenschaftlichen) Maßstäben sind ja im allgemeinen gar nicht so streng (was selbstverständlich kritisierenswert ist), wie jetzt im Fall von Guttenberg getan wird.
DIESE tatsächliche Doppelmoral (und vielleicht auch jene Verschiebung – aber das wohl weniger) bringt den Boulevard so gegen die Guttenberg-KritikerInnen auf.
Siehe auch noch:
„Und jetzt bitte eine offizielle Entschuldigung an die Welt der Wissenschaft, Frau Merkel!“,
Abschnitt „Gegen Bildungselitismus, für politische Kritik an Guttenberg und für Selbstkritik des Wissenschaftsbetriebs“:
http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Forum:Und_jetzt_bitte_eine_offizielle_Entschuldigung_an_die_Welt_der_Wissenschaft,_Frau_Merkel!#Gegen_Bildungselitismus.2C_f.C3.BCr_politische_Kritik_an_Guttenberg_und_f.C3.BCr_Selbstkritik_des_Wissenschaftsbetriebs

userin 3: ‎@Theorie: die gefälschte Doktorarbeit war keine Lappalie und auch keine Nebensache. Außerdem warte ich immer noch auf eine Aufarbeitung der Kundus und Gorch-Fock Affäre! Hier ging es nämlich um militärische Fehlentscheidungen die Menschenleben forderten! Guttenberg hat es immer wieder geschafft sich aus den Affären heraus zu ziehen indem er sie auf die lange Bank schob. Im geheimen dachte er, dass die Leute es mit der Zeit vergessen werden! Auch er wollte dem Volk ein „Dummheits-Koeffizient“ zuschreiben. Mit seiner geklauten bzw. gekauften Dr. Arbeit war dann aber Schluss!
vor 6 Stunden · Gefällt mir · 2 Personen

user 4: Was ist Moral? Gesellschaftlicher Konsens oder aber eine tief im Menschlichen verwurzelte Größe, deren Wert, Relevanz und Haltbarkeit zwar nicht wirklich zur Disposition stehen, sehr wohl aber durch die täglichen Ereignisse, den sogenannten Zeitgeist oder durch methodische Unterwanderung ausgehöhlt und abgeschliffen werden, um nachträglich in apologistischer Absicht in ihrer atrophierten Form zum Konsens stilisiert zu werden?

Theorie Als Praxis:„die gefälschte Doktorarbeit war keine Lappalie und auch keine Nebensache.“
Ja, wissenschaftlich war es kein Lappalie – verglichen mit der in fast aller Offenherzigkeit vertretenen offiziellen Regierungspolitik schon.

„Außerdem WARTE ich immer noch auf eine Aufarbeitung der Kundus und Gorch-Fock Affäre!“
Diese Themen dürften allerdings FAKTISCH mit dem Rücktritt Guttenbergs entweder endgültig vom Tisch sein oder aber – mit derselben zynischen Logik, mit der der Westen mit Militärdiktatoren wie Pinochet abrechnet, NACHDEM sie ihre pro-westliche Schuldigkeit getan haben – erfolgen, was auch nicht besser wäre.

„Guttenberg hat es immer wieder geschafft sich aus den Affären heraus zu ziehen indem er sie auf die lange Bank schob.“
Aber wie gesagt: Zum Rücktritt führte nicht die politische Kritik an seiner Politik, sondern Kritik auf einem Nebenkriegsschauplatz.

„Auch er wollte dem Volk ein ‚Dummheits-Koeffizient‘ zuschreiben. Mit seiner geklauten bzw. gekauften Dr. Arbeit war dann aber Schluss!“
Nur ist es tendenziell das gemeine Volk, das zu Guttenberg hält, während es die sich selbst so bezeichnende „Bildungselite“* ist, die Guttenbergs Agieren auf dem akademischen Feld zum Anlaß einer politischen Kampagne machte.

* http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Forum:Und_jetzt_bitte_eine_offizielle_Entschuldigung_an_die_Welt_der_Wissenschaft,_Frau_Merkel!

Siehe auch noch zu weiterer Kritik an meiner Position:
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2011/03/01/nach-dem-abgang-des-symptoms-eine-offenherzige-antwort-an-30-000-dt-akademikerinnen/#comment-4619 + Antwort

Theorie Als Praxis: ‎@ Wolfgang Grünwald: Wenn Du die Frage SO stellst, eher das erstere, als das zweitere.
Tatsächlich ist Moral aber weder ein bloß aktueller „gesellschaftlicher Konsens“ noch eine „tief im Menschlichen verwurzelte Größe“, sondern immer zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und politischen Gruppierungen UMSTRITTEN.
„Moral“ ist also keine Begründung, sondern selbst begründungs- (argumentations-) -bedürftig.

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Ergänzender Hinweis zu strategischen Fragen:

http://theoriealspraxis.blogsport.de/2011/03/01/nach-dem-abgang-des-symptoms-eine-offenherzige-antwort-an-30-000-dt-akademikerinnen/#comment-4625:

„Ich hatte mich hier ja schon mehrfach als vehemente VerteidigerIn von Bündnispolitik und Kompromissen geoutet, aber ich hatte auch immer dazugesagt: bei voller Wahrung der Freiheit der eigenen Agitation und Propaganda.
Viel besser wäre gewesen, einen gemeinsamen Brief zu verfassen, der sich auf die schlichte Rücktrittsforderungen beschränkt (dann wäre ich sogar als 30.001. hinzugekommen) – und dann gibt es dazu je unterschiedliche individuelle oder fraktionelle Begründungen.“

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Als referrer gefunden:

http://www.forschungsmafia.de/blog/2011/03/02/guttenberg-faules-zweitgutachten/#comment-3478:

„Hier trägt jemand, der noch länglicher schreibt als du ;-) , interessante Kritik an den briefeschreibenden Doktoranden und am Wissenschaftsbetrieb vor:
http://theoriealspraxis.blogsport.de/2011/03/01/nach-dem-abgang-des-symptoms-eine-offenherzige-antwort-an-30-000-dt-akademikerinnen/“ (link hinter „du“ hinzugefügt, TaP)

Weil lesen bilden kann…

In der taz von heute:

„‚Ganz erlich alle behinderet da oben, ich will nicht wissen wie viel jugendsünden die anderen politiker alle gemacht haben‘, kommentiert ein Supermarktangestellter auf einer Pro-Guttenberg-Seite, und schon der Stil dieses in jeder Hinsicht typischen Eintrags deutet darauf, dass Empathie und Empörung weniger zwischen Links, Mitte und Rechts, aber umso mehr zwischen Oben, Mitte und Unten verteilt sind. Die Frisörin oder der Bauarbeiter erinnern sich an die eigenen Spickzettel, mit denen sie durch manche Klassenarbeit kamen und können in Guttenbergs Abkupferei kein großes Vergehen erkennen. Das eint sie mit Leuten aus großbürgerlichem oder aristokratischem Haus, mit Guttenberg selbst, dem man es getrost abnehmen kann, dass er die Empörung nicht wirklich versteht. Denn für ihn war der Doktor nur einer unter mehreren Titeln; einer, den er zwar schon deshalb brauchte, weil Herr Dr. Hinz und Frau Dr. Kunz ihn auch hatten, aber nicht der Ritterschlag, den hatte er schon; nicht der Ausweis, ‚es geschafft‘ zu haben, […].
Das aber unterscheidet ihn von all jenen, die ihren eigenen sozialen Aufstieg allein oder vorrangig ihrer Ausbildung zu verdanken haben und die deshalb Bildung auch als Allheilmittel für dit und dat halten, egal ob es gerade um Globalisierung, Armut oder Rechtsextremismus geht. Die Bildungsbürger sind denn auch diejenigen, die sich am meisten über Guttenberg aufregen – und nicht verstehen, warum nicht ein jeder ihre Empörung teilt. Ihre Sorge gilt nicht ‚der Wissenschaft‘, sondern sich selbst; sie sind wütend, weil sich einer, noch dazu so einer, das, wofür sie selbst geschwitzt und geackert und geblutet haben, einfach so ergaunert hat. Die Aufregung um Guttenberg ist partikularer Standesdünkel des Bildungsbürgertums. Sie ist – im besten wie im schlechtesten Sinn des Wortes – bürgerlich. Nicht unbegründet, aber eben auch ein wenig langweilig.
[…]. Sind Leute, die nie etwas im Supermarkt geklaut, niemals einen Pflasterstein geworfen oder ein Amt übers Ohr gehauen haben, nicht furchterregender als ein tricksender Freiherr? Wer will solche Leute schon zu Nachbarn haben? Oder von ihnen regiert werden?
(http://taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/herakles-jesus-guttenberg/)

Anmerkungen:

1. Würde es den genannten BildungsbürgerInnen nicht um sich selbst, sondern um die ‚die Wissenschaft‘ gehen, dann würden nicht Guttenberg (und Merkel) als PolitikerInnen und Personen im Mittelpunkt der Kritik stehen, sondern der Zustand des Wissenschaftsapparates, dessen bloßes Symptom Guttenberg ist (s. meine anderen Artikel aus dieser Woche).

2. „Auf keinem Fall darf der Marxismus die (der Großbourgeoisie und der Sozialdemokratie gemeinsame) Position einnehmen und die ökonomischen und politischen Probleme in Begriffen der ‚Rationalität‘ und der ‚Irrationalität‘, in Begriffen der logischen Wahl zwischen rationalen ‚Modellen‘ der Gesellschaft statt in Begriffen des Klassenkampfs formulieren.“
(Étienne Balibar, Marxismus, Rationalismus, Irrationalismus und Soziale Krise und Ideologische Krise, in: alternative, H. 116, Okt. 1977, 225 – 232 und H. 118, Feb. 1978, 18 – 23 [22] (frz. Erstveröff.: La Nouvelle Critique Nr. 99, Dez. 1976).
Der Marxismus ist rational, aber nicht rationalistisch!

Aber – für diejenigen, die sich mehr für die Wissenschaften als für den Klassenkampf interessieren – noch mal zurück zu den wissenschaftlichen Standards. Dazu schreibt Die Zeit:

„Die Affäre wirft auch peinliche Fragen an die Wissenschaft auf. […].
Schließlich hat die Affäre auch blitzlichtartig erhellt, wie es um die gern hochgehaltenen »Selbstreinigungskräfte« der Wissenschaft wirklich bestellt ist: Sie sind keinesfalls selbstverständlich, […].
Das soll und kann zu Guttenbergs Plagiat zwar nicht entschuldigen. Aber die Hochschulen müssen sich auch fragen lassen, ob sie ihre Standards stets so hochhalten, wie sie gerne behaupten – und welche Lehren sie nun aus dem Fall ziehen.
Allen voran gilt das natürlich für die Universität Bayreuth. Nicht nur der Ruf von zu Guttenbergs Doktorvater, Peter Häberle, ist beschädigt; auch die Prüfungskommission, […].
[…] die [wissenschaftlichen] Spitzenorganisationen reagierten mit windelweichen Erklärungen, in denen weder die Stadt Bayreuth noch der Name »Guttenberg« auftauchten. […]
Mit dem Rücktritt des Verteidigungsministers ist der Fall für die Wissenschaft nicht erledigt. […]. Und die Wissenschaft muss sich fragen, wie der Eindruck entstehen konnte, in der akademischen Welt werde doch überall mehr oder weniger geschummelt.“
(http://www.zeit.de/2011/10/Aufstand-der-Wissenschaft)

Die entscheidende Frage ist allerdings, ob dies nur ein (falscher) Eindruck ist, der sich mit plakativeren (statt windelweichen) Erklärungen der Wissenschaftsorganisationen korrigieren läßt oder ob es sich nicht in Zeiten von Auftragsforschung und ‚wissenschaftlicher‘ Gutachten für Staat, Kapital, Gewerkschaften, Ökoverbände usw., die mehr politische Meinung als Erkenntnis sind1, längst eine Tatsache ist – eine Tatsachen freilich, die in einem Wissenschaftsbetrieb, der ohnehin lieber über „Perspektiven“, „Sichtweisen“, „Erkenntnisinteresse“ und alle die anderen Legitimationsfloskeln des epistemologischen Relativismus als über die Analyse von Tatsachen und deren Ursachen redet, nicht gesehen wird.

„Einen Menschen aber, der die Wissenschaft einem nicht aus ihr selbst (wie irrthümlich sie immer sein mag), sondern von aussen, ihr fremden, äusserlichen Interesse entlehnten Standpunkt zu accomodieren sucht, nenne ich ‚gemein‘“ (MEW 26.2, S. 112), so hielt Marx Malthus entgegen, der meinte einen Kontrahenten unter Hinweis auf die von diesem verfolgten Analyse-Zwecke ‚widerlegen’ zu können. Die Unterstellung einer ‚bösen Absicht’ wird niemals ein Argument sein.

Weiterführende links:

  1. Vgl. zur Kritik an einem ‚gewerkschaftsnahen‘ ‚Forschungsprodukt‘: http://theoriealspraxis.blogsport.de/2009/12/25/zum-verhaeltnis-von-rechtswissenschaft-und-rechtspolitik/ – (aus Anlaß eines blog-Eintrages beim Beck-Verlag zum Thema „Mindestlohn“). [zurück]

Das vom Himmel gefallene Humboldt-Zitat

Aus meiner Nachbemerkung (S. 412-418 [412-414]) zu dem Beitrag Die Entgegensetzung von Recht und Gesetz – ein „Sonderweg“ der deutschen Sprachgeschichte? von Isabel Aguirre Siemer in dem Buch:
Detlef Georgia Schulze / Sabine Berghahn / Frieder Otto Wolf (Hg.),
Rechtsstaat statt Revolution, Verrechtlichung statt Demokratie? Transdisziplinäre Analysen zum deutschen und spanischen Weg in die Moderne (StaR P. Neue Analyen zu Staat, Recht und Politik. Serie A. Bd. 2), Westfälisches Dampfboot: Münster, 2010, 395 – 412:

I.

Die Autorin wirft in ihrem Aufsatz die Frage nach den Ursachen bzw. dem Kontext der deutschen und kastilischen Präferenz für den Begriff des „Estado social“ oder „Sozialstaates“ auf und führt in dem Zusammenhang aus: „Die Distanzierung vom Terminus ‚Wohlfahrt’ und seine eher negative Konnotation kann sowohl aus einer Ablehnung des französischen Wohlfahrtsausschusses = Comité du salut public (der Französischen Revolution) als auch aus einer Abgrenzung vom Wohlfahrtsstaat des Absolutismus Begründung finden“ (S. 8). Die Vermutung eines Zusammenhangs mit der Ablehnung der Französischen Revolution kann sich für den heutigen Sprachgebrauch auf Meyers Lexikon Online und Mario Martinis Buch Der Markt als Instrument hoheitlicher Verteilungslenkung: Möglichkeiten und Grenzen einer marktgesteuerten staatlichen Verwaltung des Mangels (Mohr Siebeck: Tübingen, 2008, S. 223) stützen.

In dem Meyers Lexikon heißt es: „Zum sozialphilosophischen Schlüsselwort wurde Wohlfahrt im 18. Jahrhundert, geriet jedoch als politisches Wohlfahrtskonzept aufgrund der Erfahrungen der Französischen Revolution auch in Misskredit. So verwirklichte das oberste Exekutivorgan des französischen Nationalkonvents, der Wohlfahrtsausschuss, keine Wohlfahrt, sondern wurde zum Instrument einer Schreckensherrschaft. Die in diesem Zusammenhang bereits 1791 von W. von Humboldt formulierte Befürchtung, ‚dass das Prinzip, dass die Regierung für das Glück und das Wohl, das physische und moralische, der Nation sorgen muss, unter allen Regierungsformen, also auch in einer Republik, der ärgste … Despotismus ist’, hat seither immer neu zu Forderungen nach einer Begrenzung der ‚Staatssorgfalt’ gegenüber den Einzelmenschen geführt, […].“1

Und Martini schreibt, unter Anführung der gleichen Humboldt Stelle: „Der Begriff des Gemeinwohls ist anfällig für eine Instrumentalisierung; er musste seiner Ausbeutung durch totalitäre Regime des 20. Jahrhunderts unter dem Leitmotiv ‚Gemeinnutz geht vor Eigennutz’ ebenso zusehen wie seiner Vereinnahmung durch despotische Herrscher im Mittelalter und der frühen Neuzeit. Johann Jacob Moser verspottet im 18. Jahrhundert die stereotype Berufung der Landesherren auf den Topos des Gemeinwohls als ‚Universal-Staats-Medicin’. Bereits 1791 formulierte W. von Humboldt die Befürchtung, ‚dass das Prinzip, dass die Regierung für das Glück und das Wohl, das physische und moralische, der Nation sorgen muss, unter allen Regierungsformen, also auch in einer Republik, der ärgste (…) Despotismus ist’. Und so verwirklichte das oberste Exekutivorgan des französischen Nationalkonvents, das ‚Comité de Salut Public (1793-1795), unter der Führung Robespierres alles andere als Wohlfahrt. Es wurde zum Instrument der jakobinischen Schreckensherrschaft.“2

Meyers Lexikon nennt keine Quelle für das Humboldt-Zitat. Martini verweist ohne Seitenangabe auf Humboldts „Ideen über die Staatsverfassung durch die Französische Konstitution veranlaßt, 1792“; auch das Literaturverzeichnis enthält an der entsprechenden Stelle (S. 853) keine weiteren Angaben, ändert aber das Jahr in „1791“3. In der Ausgabe Wilhelm Humboldt, Werke in fünf Bänden hrsg. von Andreas Flitner und Klaus Giel, Wissenschaftliche Buchgesellschaft: Darmstadt, 1960 ist der Aufsatz allerdings „Ideen über Staatsverfassung [ohne Artikel!, DGS] durch die Französische Constitution veranlasst“ betitelt und auf den August 1791 datiert. Zu diesem Zeitpunkt war Frankreich noch nicht Republik und der König noch nicht hingerichtet.

Ein Bezug auf den Wohlfahrtsausschuß der Französischen Revolution findet sich dort nicht, was allein schon deshalb unmöglich war, da der Wohlfahrtsausschuß der Französischen Revolution in der Tat erst 1793 eingerichtet wurde (und bis 1795 bestand). Auch die Wörter „unter allen Regierungsformen, also auch in einer Republik“ finden sich dort nicht. Vielmehr handelt Humboldt dort von der ‚Enteignung’ einer von „gutmüthigen Menschen“ aufgebrachten Idee, nämlich des Wohlfahrts-Konzeptes, durch die Fürsten. –

II.

Woraus die Fehlzitierung resultiert, läßt sich jedenfalls ohne größere Recherchen nicht feststellen: (mehr…)

Akademiker und Politik – Erinnerung an einen anderen Fall problematischer Berufung auf den Akademiker-Status

„Die Argumentations-Strategie ‚Ohne intellektuelle Hintermänner keine terroristische Vereinigung und kein §129a-Verfahren gegen die drei in Brandenburg Festgenommenen‘ war von Anfang an kurzschlüssig; sie mußte eine bestimmte Arbeitsteilungshypothese unterstellen; sie mußte unterstellen, gegen die in Brandenburg Festgenommenen könne es keine ‚intellektuellen Beweise’ geben, da sie keine Akademiker sind. Die Domino-Theorie konnte als realistische Strategie nur vorschlagen, wer selbst an eine solche Karikatur von militanter Politik glaubt. Wer/welche dagegen davon ausging, daß auch die drei in Brandenburg Festgenommenen denkende, politische Aktivisten sind, der/die mußte davon ausgehen, daß es der BAW ein Leichtes ist, auch die ‚Brandenburger’ in einen vagen intellektuellen Zusammenhang zur mg zu rücken – und folglich davon ausgehen, daß die Gleichung ‚keine Hintermänner = kein mg-Vorwurf’ naiv ist.
Wir müssen also resümieren: Es war die linke Öffentlichkeitsarbeit selbst, die die gerade erwähnte Karikatur militanter Politik (die einen schreiben die Erklärungen, und die anderen zünden Autos an) eine aktuelle Relevanz für das Verfahren zugesprochen hat, während sie sich in den BAW-Akten wohl allenfalls für die Zeit vor den Festnahmen findet. Für die BAW gab es nur die Situation, daß sie keine Tatbeteiligungsbeweise gegen die Akademiker hatte (und hat). Und weil die Arbeitsteilungshypothese – wohl spätestens seit Anfang August – nicht (mehr) die tatsächliche Theorie der BAW war, jedenfalls weitere Indizien hinzugekommen sind, die die BAW von einer Arbeitsteilungshypothese unabhängig machten, konnte die Domino-Strategie gegen den mg-Vorwurf gegen die drei ‚Brandenburger’ nichts ausrichten.“

„Das entscheidende Problem ist, daß der Arbeitsteilungstheorie an dem politisch entscheidenden Punkt (an der hierarchischen, klassistischen Politikvorstellung, die dahintersteht; an einer Vorstellung, die ignoriert, daß nicht nur Akademiker, sondern alle Menschen Intellektuelle sein können; daß alle Menschen denken können, daß alle Menschen Anschlagserklärungen schreiben können) nicht widersprochen wurde – weil man versuchte – ich wiederhole mich –, blind (oder vielleicht sogar wissend um den politischen Preis) einen juristischen Erfolg zu erzielen.“

Zitate aus:
http://interkomm.so36.net/archiv/2008-08-30/nse.pdf, S. 29 und 33,

siehe dort die Abschnitte (mehr…)

Nach dem Abgang des Symptoms – eine offenherzige Antwort an 30.000 dt. AkademikerInnen

    „von dem denkenden, bessern Theile des Volks [strömt] das Licht der Weisheit herunterströmt“
    Friedrich Schiller pars pro toto für die deutschen Akademiker1

@ politics

Angeblich „30.000 Bürgerinnen und Bürger (Stand, Montag 13:08 Uhr)“2 sorgen sich in der Affäre-Guttenberg „als3 – angebliche oder tatsächliche – „Doktorandinnen und Doktoranden“ um ihre akademische Standesehre. Sie wenden sich aber nicht an ihre Institution, an die Institution Universität, die für die Vergabe von Doktortiteln zu ständig ist, sondern an die Bundeskanzlerin, die dafür nicht zuständig ist. Sie wenden sich an die Bundeskanzlerin, da diese 30.000 BürgerInnen „als Doktorandinnen und Doktoranden“ sich von Angela Merkel schwer gekränkt fühlen: „Er [Guttenberg] hat dabei [am 23.2. in der Aktuellen Stunde des Bundestages] auf eine Formulierung von Ihnen angespielt, wonach Sie ihn nicht als ‚wissenschaftlichen Assistenten’ eingestellt hätten. Dies ist eine Verhöhnung aller wissenschaftlichen Hilfskräfte sowie aller Doktorandinnen und Doktoranden, die auf ehrliche Art und Weise versuchen, ihren Teil zum wissenschaftlichen Fortschritt beizutragen.“

Nur sollten diese Herren und Damen AkademikerInnen wissen: Guttenberg ist in der Tat nicht der wissenschaftliche Berater von Frau Merkel und auch kein Beamter im Bundeskanzleramt, der ggf. bestimmte Laufbahnvoraussetzungen erfüllen muß, sondern Politiker. Kriegsminister. Und diese Herren und Damen AkademikerInnen sollten noch aus ihrem Schulunterricht wissen, daß selbst Deutschland mittlerweile den Feudalismus hinter sich gelassen hat. Der Zugang zu politischen Ämtern ist seitdem nicht mehr an bestimmte Standeszugehörigkeiten und auch nicht das Führen eines Doktortitels gebunden. Und das ist gut so.

‚Schlimm’ ist nicht, daß auch ein Arbeiter mit Hauptschulabschluß und eine Putzfrau ohne Schulabschluß Bundeskanzler bzw. Bundeskanzlerin werden dürften. ‚Schlimm’ ist, daß sie es faktisch nicht können. Insofern wäre es auch nicht ‚schlimm’, wenn Guttenberg ohne Dr.-Titel Minister geworden wäre oder es ohne geblieben wäre.

Die ArbeiterInnenbewegung hat jahrzehntelang, nahezu ohne jeden Zugang zu akademischer Bildung, allein unterstützt von einer handvoll bürgerlicher Intellektueller, die aber überwiegend auch außerhalb der Akademie standen, leidlich erfolgreich Politik gemacht.

Die wissenschaftliche Qualität oder vielmehr Nicht-Qualität der Dissertation Guttenbergs tut also in der Tat nichts zur Sache, wenn es darum geht, ob Guttenberg ein guter Politiker, ein guter Kriegsminister ist. Da hat die Bundeskanzlerin völlig recht.

Allein die Frage der Ehrlichkeit Guttenbergs ist eine Frage, die auch von außer-akademischer, vielleicht von politischer Relevanz ist4. Die 30.000 angeblichen „Doktorandinnen und Doktoranden“, die die wissenschaftlichen Standards so hochhalten, behaupten: „Sie [die inkriminierte Assistenten-Äußerungen Merkels] legt darüber hinaus nahe, dass es sich beim Erschleichen eines Doktortitels um ein Kavaliersdelikt handele und dass das ‚akademische Ehrenwort’ im wirklichen Leben belanglos sei.“

Zu den hochgehaltenen Standards würde es aber auch gehören für eine Behauptung ein Argument oder einen Beweis vorzubringen. Aber Fehlanzeige bei unseren 30.000 deutschen AkademikerInnen. Weder begründen sie, warum dies angeblich in Merkels Äußerungen impliziert ist (damit dürften sie allerdings sogar recht haben), noch (und dies ist der wichtigere Punkt), warum die beiden impliziten Behauptungen Merkels falsch sein sollen – dieser (seinerseits implizite) Vorwurf wird mit dem Satz ja wohl erhoben, oder nicht?! – Der Vorwurf, daß in Wahrheit das Erschleichen eines Doktortitels kein Kavaliersdelikt sei und das ‚akademische Ehrenwort’ im wirklichen Leben nicht belanglos sei.

Zu den hochgehaltenen wissenschaftlichen Standards würde es des weiteren gehören, die verwendeten Begriffe zu definieren und nicht politisch-journalistische Schlagwörter zu verwenden. Was ist denn mit „Kavaliersdelikt“, das das „Erschleichen eines Doktortitels“ nicht sei, hier genau gemeint? Ist das ein strafrechtliches Urteil? Ein wissenschaftstheoretisches Urteil? Ein politisches Urteil? Oder doch nur ein moralisches Urteil? – Oder wissen die AutorInnen letztlich selbst nicht so genau, warum und worüber sie empört sind?

Politik ist durchaus nicht (und kann auch nicht sein, solange Herrschaft und Ausbeutung bestehen), wie aber Professor Habermas meint, ein „herrschaftsfreier Diskurs“; und Politik ist auch nicht das Wahre, Schöne und Gute, wie wohl Friedrich Schiller meinte5, sondern die Formierung von Interessen und der Kampf um deren Durchsetzung. Dafür sind wissenschaftliche Expertise und auch Ehrlichkeit häufig nützlich. Aber auch List und Tücke gehören zum politischen Geschäft – und zum Kriege führen zumal – dazu. Was Guttenberg als Kriegsminister disqualifiziert, ist weniger, daß er bei seiner Diss. betrogen hat, als das er sich hat dabei erwischen lassen.

Im übrigen: Nichts dagegen, wenn 30.000 BürgerInnen oder mehr die Entlassung Guttenbergs gefordert hätten – sei es wegen seiner Unehrlichkeit oder (was der viel bessere Grund wäre) wegen seiner leidlich erfolgreichen Politik für die falschen Interessen. Dieses Anliegen wäre dann allerdings nicht „als Doktorandinnen und Doktoranden“, sondern als BürgerInnen zu formulieren. Denn kulturelles (hier: Bildungs)kapital in politischen Mehrwert umzusetzen, verletzt den Grundsatz one (wo)man, one vote nicht weniger als ökonomisches Kapital in politischen Mehrwert umzusetzen. –

Was sich in dem Offenen Brief der 30.000 fortsetzt ist die als solche keinesfalls neue Beanspruchung einer privilegierten Sprechposition qua akademischem Titel. Was uns hier in Form der Intervention von 30.000 AkademikerInnen bei Angela Merkel wegen der ‚causa Guttenberg’ mit etwas verschobenen Fronten (aber gleichem ‚klassenpolitischen Gehalt’ – wenn es erlaubt ist, daß ich mich dieser dem heutigen akademischen Sprachgebrauch so inadäquaten Terminologie bediene) begegnet, ist das, was uns nicht erst, aber verschärft seit dem Aufstieg des Neoliberalismus begegnet: „Sachverständige“, „Experten“ – zumeist sind es in der Tat weiterhin Männer – sagen als Akademiker den BürgerInnen, was angeblich richtig und notwendige politische Entscheidungen sind. Sie beanspruchen als Akademiker eine privilegierte politische Sprechposition, was sub specie democratiae nicht akzeptabel ist.

@ Wissenschaft:

Außer zur Politik, von der sie entweder keine Ahnung haben oder aber in der sie sehenden Auges ihre akademischen Standesinteressen vertreten, äußern sich diese 30.000 „Doktorandinnen und Doktoranden“ zur Wissenschaft, von der sie anscheinend auch nicht viel mehr Ahnung haben. (mehr…)

Leitlinien / Grundsätze / Prinzipien – die „wissenschaftlichen“ Sprechblasen des Bundesverfassungsgerichts

Wie das Bundesverfassungsgericht das Rechtsstaatsprinzip erfand

Anfangs hatte auch das Bundesverfassungsgericht deutlich benannt, daß ein Rechtsstaatsprinzip nicht Bestandteil der geschriebenen Verfassung ist – allerdings ein solches dennoch bereits damals seiner Rechtsprechung zugrunde gelegt: „Das Verfassungsrecht besteht nicht nur aus den einzelnen Sätzen der geschriebenen Verfassung, sondern auch aus gewissen […] Grundsätzen und Leitideen, die der Verfassungsgesetzgeber […] nicht in einem besonderen Rechtssatz konkretisiert hat. Zu diesen“ – d.h.: den ungeschriebenen! – „Leitideen gehört, […], das Rechtsstaatsprinzip.“ (BVerfG 2, 380-406 [381] – Haftentschädigung).

Zur Begründung schreibt das Gericht: Der Verfassungsgeber sei von einem „vorverfassungsmäßigen Gesamtbild […] ausgegangen“, das wiederum von „Grundsätzen und Leitideen“ wie dem Rechtsstaatsprinzip „geprägt“ worden sei (ebd.). Die Herleitung dieser Auffassung bleibt ungeklärt, denn es werden weder Materialien aus den Beratungen des Parlamentarischen Rates noch sonstige Äußerungen von Mitgliedern des Rates, bspw. in der Presse oder in wissenschaftlichen Veröffentlichungen zitiert. Wie anders ließe sich aber klären, wovon der Verfassungsgeber ausgegangen ist?! Das BVerfG bekräftigt lediglich, daß das Rechtsstaatsprinzip zu diesen Leitideen gehöre, ergebe „sich aus einer Zusammenschau der Bestimmungen des Art. 20 Abs. 3 GG über die Bindung der Einzelgewalten und der Art. 1 Abs. 3, 19 Abs. 4, 28 Abs. 1 Satz 1 GG sowie der Gesamtkonzeption des Grundgesetzes.“

Dies ist aber nur die eigene Auffassung des BVerfG. Dafür, daß auch der Verfassungsgesetzgeber – wie das BVerfG behauptet1 – von dieser Auffassung ausgegangen ist, führt das Gericht weder ein Argument noch einen Anhaltspunkt an. Warum soll der Grundgesetzgeber ein ‚Prinzip’ gemeint haben, obwohl er konkrete Normen statuiert hat? Allenfalls die Alliierten hätten ihn hindern können, bspw. in Art. 20 I GG zu formulieren, ‚Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechts- und Bundesstaat.“, oder in Art. 20 II 2 GG zu schreiben: „Sie [die Staatsgewalt] wird […] unter Beachtung des Rechtsstaatsprinzips [oder der Grundsätze des Rechtsstaats o.ä.] ausgeübt.“ Beides ist nicht geschehen.

Im übrigen zeugt der zitierte Satz des BVerfG über die „Leitideen“ etc. von argumentativer Konfusion: Die verwendeten Begriffe werden nicht definiert; warum das eine (Prinzipien) aus dem anderen (Grundsätze und Leitideen) und nicht das andere (Grundsätze) aus dem einen (Prinzipien) folgen soll, wird nicht begründet; ob das BVerfG deduktiv, induktiv oder noch anders argumentiert, bleibt unklar.

Ø Zur Erinnerung – das BVerfG sagt: (mehr…)

Rubbish und Rechtswissenschaft

Aus aktuellem Anlaß, aus meinem dort1 genannten Aufsatz in der Festschrift für Frieder Otto Wolf:

Nach John Locke soll die Philosophie nicht eine Wahrheit über den Wissenschaften beanspruchen, sondern sich besser als deren ‚under-labourer’ verstehen. Eine Philosophie, die radikal sein will, müsste sich in diesem Sinne auch radikal über ihre Grenzen Rechenschaft ablegen. Locke beschreibt sein Vorhaben in dem Epistle to the Reader, der seinem Essay Concerning Human Understanding vorangestellt ist, bescheiden als „removing some of the rubbish that lies in the way of our knowledge“ (1690, 13) […].

I. Weg mit dem ‚nutzlosen Ballast sonderbarer, eitler oder unverständlicher Ausdrücke’ (Locke)

Wenn die Aufgabe der Philosophie nach Wittgenstein darin besteht, „Mißverständnisse, die den Gebrauch von Worten betreffen“ (1949, 292, Nr. 90), aus dem Weg zu räumen, so scheinen es vor allem zwei (mit einander zusammenhängende) ‚Missverständnisse’ zu sein, die massive Erkenntnishindernisse darstellen und in Deutschland bisher die Konstituierung einer Wissenschaft vom Juridischen verhindert haben: zum einen das Nicht-Sehen (oder Verwischen) des Unterschiedes zwischen der Produktion von Erkenntnis und der Produktion eines Erkenntnisobjektes (eines Objektes, das erkannt werden kann); zum anderen der unklare Status des Wortes ‚normativ’ in der deutschen Rechtswissenschaft. In einem vagen Sinn lässt sich sicherlich sagen, dass die Rechtswissenschaft ‚normativ’ ist, weil sie sich mit Normen beschäftigt; sie beschäftigt sich – von Randdisziplinen wie Rechtssoziologie und Kriminologie abgesehen – nicht damit, wie die gesellschaftlichen Verhältnisse sind oder wie sich die Menschen tatsächlich verhalten, sondern damit wie sie sein sollen bzw. wie sie sich verhalten sollen. Im Rahmen jenes weiten Verständnisses von ‚normativ’ wird aber übersehen, dass aus der normativen Beschaffenheit eines Gegenstandes nicht schon folgt, dass auch dessen Erkenntnis normativ statt analytisch zu sein hat. In dem Maß, in dem die deutsche Rechtswissenschaft den Unterschied zwischen Erkenntnis und Gegenstand verwischt, ist sie tatsächlich selbst normativ, normen-produzierend – statt normen-erkennend.2 Sie ist nicht Wissenschaft (vom Juridischen), sondern eine idealistische (Rechts-)Philosophie. Sie stellt ein Hindernis für die Erkenntnis der tatsächlichen Normen, des Justizsystems sowie ihrer eigenen Praxis und Funktion dar. Sie produziert (an Stelle des Gesetzgebers) Normen und behauptet dennoch, dass ihre Sätze geltende Normen sind, dass ihre Sätze Rechtserkenntnis, das wahre Recht, sind. Aber wie soll es möglich sein, etwas zu ‚erkennen’, was dem vermeintlichen Erkenntnisakt gar nicht vorausging?! Was hier allenfalls erkannt werden könnte (wenn das Realobjekt und dessen Erkenntnis nicht verwechselt würden), ist der Prozess der Produktion einer Norm durch eine unzuständige Instanz, eben durch die Rechts‚wissenschaft’ statt dem Gesetzgeber; was erkannt werden könnte, ist die Produktion einer Norm unter dem Deckmantel ihrer Erkenntnis.

Literatur:
John Locke, An Essay concerning Humane Understanding (1690), London, 1997.
Wolf-Dieter Narr, Theoriebegriffe und Systemtheorie, Mainz, 1969.
Detlef Georgia Schulze, , Lehren und Leerstellen, in: ders./dies. / Sabine Berghahn / Freider Otto Wolf (Hg.), StaR P. Neue Analysen zu Staat, Recht und Politik. Serie W: working papers des DFG-Projektes „Der Rechtsstaat in Deutschland und Spanien“. Bd. 3, Berlin, 2006, 211-275; im Internet unter der Adresse: http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000004705.
Ludwig Wittgenstein, Philosophische Untersuchungen (1949), Frankfurt/M., 10. Aufl.: 1995, 225-580.

  1. ‚Removing some rubbish’. Radikale Philosophie und die Konstituierung einer Wissenschaft vom Juridischen. in: Pia Paust Lassen / Jörg Nowak / Urs Lindner (Hg.), Philosophieren unter anderen. Beiträge zum Palaver der Menschheit (Festschrift für Frieder Otto Wolf), Westfälisches Dampfboot: Münster, 2008, 332 – 352 (332, 334 f. mit FN 4; weitere FN zu dieser Passage finden sich in der Druckfassung dieses Textes).

    Abschnitts-Überschriften meines Aufsatzes:

    I. Weg mit dem ‚nutzlosen Ballast sonderbarer, eitler oder unverständlicher Ausdrücke’ (Locke)
    1. Rechts‚erkenntnis’ als rubbish production
    a) Das Bundesverfassungsgericht
    b) Die Lehre
    2. Kann die Produktion einer Erkenntnis genauso funktionieren wie die Produktion einer Entschuldigung oder Ehe? Oder: Über die Voraussetzungen des Glückens performativer Sprechakte
    3. Rechtswissenschaft als Pseudowissenschaft ohne Gegenstand
    4. Was radikale Philosophie für wissenschaftliche Erkenntnisse leisten kann
    II. Zu den potentiellen politischen Wirkungen der Kritik des Rechtsidealismus und der eventuellen Konstituierung einer Wissenschaft vom Juridischen.

    Inhaltsverzeichnis des gesamten Buches: http://dampfboot-verlag.de/download/inhalt-752-2.pdf [zurück]

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Contra sog. „Praxisrelevanz“ der Wissenschaft

Aus gegebenem Anlaß, Endnote 1 aus http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-70305:

Früher wurde die Kritik an der angeblichen ‚Praxisferne‘ der Theorie und der Abstraktheit der Wissenschaften, am analytischen, d.h. zerlegenden, Denken – zumindest von denjenigen, die diese Kritik damals geführt hatten – als ‚links‘ und ‚emanzipatorisch‘ verstanden (s. unten die Bemerkungen zum Hegel-Marxismus und der Frankfurter Schule sowie Schöttler 1988a, 176 mit FN 101 zur ‚emanzipatorischen Geschichtswissenschaft‘). Wie diese Position mittlerweile von der neo-liberalen ‚Neuen Mitte‘ assimilierte wurde, deren Hauptsorge ist, dem Diktat ‚des Marktes‘ zu folgen, zeigt bspw. eine Rede der seinerzeitigen bayerischen SPD-Landtagsfraktions-Vorsitzenden und jetzigen Bundesfrauenministerin, Renate Schmidt, die sie 1997 im Bayerischen Landtag unter dem Titel „Den ‚Rohstoff Geist‘ veredeln!“ 1997 gehalten hat. In einer Zwischenüberschrift postuliert sie: „An einem ganzheitlichen Bildungswesen arbeiten!“ Dabei gehe es um ‚Interdisziplinarität‘ und die „Verzahnung [des Bildungswesens] mit der Technologie-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik, also um jene Felder, auf denen sich das Schicksal des Standorts Deutschland und seiner Menschen entscheiden wird. […]. Dafür ist es notwendig, Barrieren und Berührungsängste zwischen Theorie und Praxis, zwischen den Bildungseinrichtungen und der Wirtschaft abzubauen.“ (Hv. d. Vf.In) Ein Interview mit dem Physiknobelpreisträger Gerd Binnig zitierend treibt sie die Verneinung der theoretischen Praxis weiter: „Die Universität ist darauf ausgerichtet, die Welt zu verstehen. Mich hat es immer fasziniert, die Welt zu gestalten. Darauf wird an der Uni weniger Wert gelegt.“ „Es gibt selbst innerhalb der Universität eine Kluft zwischen Theorie und Praxis. Theoretische Physiker sagen über Experimentalphysiker: Ja, was verstehen die schon von der Physik, die drehen nur am Knöpfchen. Die Experimentalphysiker wiederum glauben zum Teil, sie könnten nichts von der Industrie lernen. Unterschiedliche Disziplinen reden immer noch sehr zögerlich miteinander.“ Daraus schlußfolgert Schmidt um „im globalen Wettbewerb [zu] bestehen“, müssen „wir […] die Kluft zwischen Elfenbeinturm [!] und Fließband überwinden. Nur dann werden wir wieder in der Lage sein, hervorragende Forschung in ebenso hervorragende und marktfähige [!] Produkte umzusetzen.“ Dafür „brauchen [wir …] Durchlässigkeit und Gemeinsamkeit.“ „Auch wenn manche mit diesem Begriff Probleme haben mögen, unsere Hochschulen sind Dienstleistungsunternehmen. Sie müssen ihr Angebot der Nachfrage anpassen […].“ „Deshalb treten wir für ein Höchstmaß an Autonomie und auch Wettbewerb ein. Die Hochschule als Unternehmergemeinschaft [!] wird für die nötige Transparenz sorgen, mangelnde Unterrichtsleistung nicht dulden und als ‚Rendite‘ [!] hervorragend ausgebildete Absolventen haben.“ Deshalb „geht [es] nicht an, daß es mehr Altphilologen […] gibt als Japaneologen, Sinologen und Indologen. Wir brauchen Fachleute, die die ganze Welt begreifen und müssen uns diesen Herausforderungen stellen.“ Denn letztere benötigen „wir“, um im – von Samuel P. Huntington und mit ihm von Renate Schmidt beschworenen – „Kampf der Kulturen“ keine Machtverluste zu erleiden, und damit Länder, die jetzt noch Peripherie sind, nicht zu „Hauptakteur[en] der Weltpolitik“ werden. Renate Schmidt fragt: „In welcher Weise sind wir denn auf eine solche Entwicklung geistig vorbereitet? Wer, wenn nicht an vorderster Stelle die Wissenschaft, kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten? Welche Rolle spielen derartige Überlegungen eigentlich an unseren Hochschulen?“ Wissenschaft soll laut Schmidt nicht analysieren, sondern nützlich sein für die Verteidigung des ‚Modell Deutschlands‘. Deshalb ist ‚Praxisorientierung‘ auch für die Geistes- und Sozialwissenschaften gefordert, zwar nicht direkt bezogen auf ‚die Wirtschaft‘ (das wäre vielleicht auch dysfunktional), wohl aber auf den Staat bezogen. Denn auch deren Aufgabe hat nicht Analyse (‚die Welt verstehen‘), sondern ‚Praxis‘ (als ob analysieren keine Praxis ist) – ‚Wertevermittlung‘ – zu sein: „Dennoch, bei aller Notwendigkeit von Forschung und der Anwendung neuer Technologien hat die Politik dafür zu sorgen, daß Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften nicht unter den Tisch fallen. Gerade die heutige Zeit würde ohne sie und die von ihnen vermittelten Werte Gefahr laufen, unsere Demokratie, unser Gemeinwesen zu gefährden.“ (Schmidt 1997 – alle Hv. + Anm. d. Vf.In). –

Sollten ‚sie‘ (d.h. jenes „wir“, das Schmidts Rede spricht) tatsächlich auf jede Theorie verzichten oder sich mit den HandwerkerInnen-Theorien der ‚PraktikerInnen‘ bescheiden (was aber vollständig und dauerhaft auch nicht so wahrscheinlich ist) wird ihren Plänen allerdings nicht allzuviel Erfolg beschieden sein. Denn jede HandwerkerInnen-Theorie kommt früher oder später an ihre Grenze – nämlich, wenn sie auf Probleme stößt, die sie aufgrund ihres Verzichts auf Wissenschaftlichkeit nicht lösen kann (s. bspw. den Zusammenbruch der Lyssenkoschen „Proletarischen Wissenschaft“ in der Sowjetunion: „Die Techniker der Landwirtschaft hatten Lyssenko zum Sieg verholfen: gestützt auf die wenigen spektakulären Erfolge, die er in der Agronomie erringen konnte, hatte er sich einen Namen gemacht; […]. Und dies war auch der Ort, wo sich mit der Zeit sein Abstieg abzeichnete: als die haarsträubenden Anwendungen der neuen Vererbungstheorie zu spektakulären Fehlschlägen geführt hatten, die sich nicht länger verbergen ließen.“ [Lecourt 1976, 143]). ‚Die Praxis‘ mag sich dann zwar noch lange durchwurschteln können, ohne Kritik (d.h. ohne „reflektierte[s] Verhältnis“ zu ihrer Theorie, s. Endnote 5) bleibt sie aber „– ob sie es will oder nicht – den Wirkungen ihrer Ursachen ausgeliefert“ (Lecourt 1976, 148), d.h. sie gerät in eine Krise, die zu ihrem Zusammenbruch führen kann, falls es nicht zu einem theoretischen Einschnitt kommt, der den tatsächlichen Ursachen Rechnung trägt.

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