Das Bundesverfassungsgericht bereitet wieder einmal allen Spontis Freude: Legal, illegal, sch… – was sich bei linksradikalen Spontis auf die Methoden des Widerstands gegen die herrschenden Verhältnisse bezieht (und auch diesbzgl. etwas arg vereinfacht), bezieht sich bei dem Grünen Karlsruhe-Fanclub auf das Agieren der Staatsgewalt:
Die heutige Entscheidung des BVerfG zu einer „Wohnungsdurchsuchung auf Grundlage von Daten einer sogenannten Steuer-CD […] bestätigt uns in unserer Auffassung, dass die angebotenen Daten ein legitimes Mittel sind, um Steuervergehen zu bekämpfen. Die Polizei handelt rechtmäßig, wenn sie“ – illegal erlangte – „Beweismittel aufkauft und auswertet. […]. Weil Steuerhinterziehung eine gemeinschädliche Straftat mit hoher Strafandrohung ist, sollte die Abwägung klar sein – dies wird nun vom Bundesverfassungsgericht so bestätigt.“
Anders als die Grünen meinen („Die FDP entdeckt den Datenschutz immer dann, wenn es um den Vorteil ihrer eigenen Klientel geht.“), liegt der ‚Skandal‘ nicht darin, daß sich die FDP in diesem Fall auf Seiten der Legalität schlägt, sondern darin, daß im deutschen Rechtsstaat die Legalität des staatlichen Handelns – von BVerfG wegen – immer nur nach Maßgabe gründlicher Einzelfall-Abwägung gebot ist. -
Alles weitere – sowohl zur juristischen als auch politischen Seite – dieser Angelegenheit war bereits im März an dieser Stelle gesagt.
PS.:
Zur Erinnerung Art. 20 III HS 2 und 97 GG lauten: „die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ und „Die Richter sind […] nur dem Gesetze unterworfen.“.
Das BVerfG ist dagegen der Ansicht: „Unabhängig davon besteht von Verfassungs wegen kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Beweise stets unzulässig wäre.“ – was nichts anderes bedeutet, als daß im Einzelfall eben keine Bindung „Gesetz und Recht“ besteht.