Auch den folgenden Text habe ich in letzter Zeit mehrfach zitiert (1 und 2). Es handelt sich um das Selbstinterview der feministischen Stadtguerilla-Gruppe Rote Zora, das im Juni 1984 von der Emma veröffentlicht wurde.
Die digitale Fassung wurde von der Seite
http://www.freilassung.de/div/texte/rz/zorn/Zorn50.htm,
die auf folgendem Buch beruht, übernommen:
ID-Archiv im IISG/Amsterdam (Hg.)
Die Früchte des Zorns
Texte und Materialien zur Geschichte der Revolutionären Zellen und der Roten Zora
Edition ID-Archiv: Berlin, 1993, S. 598 – 605.
Gegenüber der benutzten digitalen Fassung wurde die kursiv-Setzung der Fragen, wie sie im Buch besteht, wiederhergestellt. „Frage“, „Zora 1″ usw. ist in Übereinstimmung mit der benutzten digitalen Fassung und abweichend vom Buch fett gesetzt.
Im übrigen habe ich in die vorliegende digitale Fassung in eckigen Klammern eine Konkordanz zu den Seiten der gedruckten Ausgabe eingefügt (= die Zahlen zwischen eckigen Klammern), ansonsten aber darauf verzichtet, die digitale Fassung im Detail mit der gedruckten zu vergleichen; zufällig aufgefallene scan-Fehler wurden aber korrigiert. – Die begriffserklärenden FN stammen vom Herausgeber (ID-Archiv) der gedruckten Ausgabe.
Auf S. 5 der hiesigen Datei (= S. 602 des Buches) habe ich „Verantworlichen“ in „Verantwortlichen“ korrigiert.
Hinweise auf weitere korrekturbedürftige Stellen nehme ich dankbar entgegen.1
- Die gewisse Unstimmigkeit zwischen der Formulierung der letzten Frage (bzw. des Vorwurfs) („Bewaffnete Aktionen haben doch eine ‚abschreckende‘ Wirkung.“) und der darauf gegebenen Antwort („Warum hat es keine abschreckende Wirkung, wenn ein Typ Frauen verkauft, sondern wenn sein Auto brennt.“) besteht sowohl im Buch als auch in der benutzten digitalen Fassung.
M.E. wäre auf den Vorwurf, „Bewaffnete Aktionen haben doch eine ‚abschreckende‘ Wirkung.“, eine Formulierung passender wie: „Ja, sie schrecken ab – aber nicht Frauen vom Feminismus, sondern sie schüchtern sexistische Täter ein.“ – und dann meinetwegen das von der Roten Zora gegebene Beispiel.
Und noch eine andere Anmerkung: In dem Interview heißt es: „wenn Ehemänner ihre Frauen schlagen und vergewaltigen, dann ist das legal. “ Dies war auch nach altem Recht nicht zutreffend: Inner-eheliche Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung, war nach § 240 StGB als einfache Nötigung (Strafmaß im Normalfall: bis 3 Jahre Haft oder Geldstrafe; im bes. schweren Fall: sechs Monate bis fünf Jahre Haft) strafbar; ggf. auch als Körperverletzung (Strafmaß: bis 5 Jahre Haft oder Geldstrafe). Für die außereheliche Vergewaltigung galt damals ein Strafmaß von mindestens 2 Jahren Haft, im sog. minder schweren Fall: sechs Monate bis 5 Jahre (außereheliche sexuelle Nötigung: 1 bis 5 Jahre Haft bzw. 3 Monate bis fünf Jahre).
Die aktuelle, nun in einem Paragraphen zusammengefaßte Norm über die Strafbarkeit von sexueller Nötigung und Vergewaltigung findet sich hier.
Die seit dem Emma-Interview der Roten Zora beschlossenen Gesetzesänderungen und die Passage in dem Interview, in der der zitierte Satz steht, weisen auf eine gewisse – auch in anderen Kontexten feststellbare – linksradikale Unterschätzung der immanenten Reformierbarkeit der herrschenden Verhältnisse hin.
[zurück]

@ Genosse Granit:
http://maedchenblog.blogsport.de/2010/08/06/nichts-kapiert/#comment-44162