Archiv für Mai 2010

Und noch eine Begriffserläuterung: Der deutsche „materielle Rechtsstaat“ ist philosophischer Idealismus

Der deutsche „materielle“ Rechtsstaats-Begriff hat also nichts mit philosophischem Materialismus, und schon gar nichts mit Historischem Materialismus im Sinne des Marxismus zu tun – auch wenn einige, geisteswissenschaftlich geprägte und in ihrer philosophischen Position idealistische sozialdemokratische Juristen seit Hermann Hellers Prägung des Begriffs des „sozialen Rechtsstaats“ an der weiteren Begriffsentwicklung mitgewirkt haben und dabei eine Zeitlang einige sozialstaatliche Brosamen abfielen.
Gegen-Begriff zum „materiellen Rechtsstaat“ ist nicht der ‚ideelle’ oder ‚idealistische Rechtsstaat’ (wie dies im Falle einer Begriffsverwendung i.S.v. philosophischem Materialismus der Fall wäre), sondern – wie wir schon gesehen haben – der „formelle Rechtsstaat“. „Materieller“ und „formeller Rechtsstaat“ werden von der deutschen Rechtswissenschaft im Rahmen eines essentialistischen Diskurses gegenübergestellt wie

Wesen und Erscheinung,

Substanz und Form,

tiefgründig und oberflächlich,

wertvoll (hoch) und überflüssig

(oder: zumindest zu vernachlässigen) (niedrig).

Und so läßt sich die dichotome Verwendung des Begriffspaares materieller und formeller Rechtsstaat wieder einmal als ein zentrales Symptom deutscher Tiefensehnsucht (Tiefe = Substanz) – verbunden mit idealistischen Höhenflügen (das ideale Wesen) – verstehen.

(Zitat aus: Detlef Georgia Schulze / Sabine Berghahn / Frieder Otto Wolf, Vorwort: Rechtsstaatlichkeit – Minima Moralia oder Maximus Horror?, in: Schulze/Berghahn/Wolf (Hg.), Rechtsstaat statt Revolution, Verrechtlichung statt Demokratie? Transdisziplinäre Analysen zum deutschen und spanischen Weg in die Moderne (StaR « P. Neue Analyen zu Staat, Recht und Politik. Serie A. Bd. 2), Westfälisches Dampfboot: Münster, 2010, 9-52 (14 f.).

Der deutsche Rechtsstaat und der österreichische Rechtsstaat – zwei Begriffserklärungen

Als Nachtrag zu meinem gestrigen Text „Noch einmal: Unrechtsstaat DDR? Rechtsstaat DDR! Leider.“ folgen hier noch zwei Begriffserläuterungen. Es handelt sich um Auszüge aus einem Vortrag, den ich am 15.12.2008 am Internationalen Forschungsinstitut für Kulturwissenschaften in Wien gehalten hatte Zu dem am Ende angesprochenen Unterschied, ob das Volk oder die Staatsapparate die Gesetze brechen s. ergänzend auch noch meinen Text „Antifranquismus mittels Recht? – Die neuste publicity für Richter Garzón„.

Es war Hans Kelsen, der 1925 in seiner Allgemeinen Staatslehre (S. 91), eine Unterscheidung zwischen einem formalen und einem materiellen Rechtsstaatsverständnis traf:

► Rechtsstaat im formalen Sinne sei jeder Staat, dessen sämtliche Handlungen aufgrund einer Rechtsordnung erfolgen – unabhängig davon, welchen Inhalt diese Rechtsordnung hat.
► Rechtsstaat im materiellen Sinne sei jeder Staat, dessen Rechtsordnung bestimmte Rechtsinstitutionen, wie demokratische Gesetzgebung, Bindung der exekutiven Akte des Staatsoberhauptes an Gegenzeichnung parlamentarisch verantwortlicher Minister, Freiheitsrechte der Untertanen und Unabhängigkeit der Gerichte, enthält.

Es blieb der deutschen Staatsrechtslehre und -praxis vorbehalten, darüber hinaus noch einen super-materiellen, ins Unermeßliche gesteigerten Rechtsstaats-Begriff zu kreieren.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht postulierte 1953 in einer seiner frühen Entscheidungen1, die stilbildend für seine (allein soweit veröffentlicht, mittlerweile auf über 100 Bände angewachsene) Rechtsprechung geworden ist:

„auch der Gesetzgeber [kann] Unrecht setzen, [so]daß also […] die Möglichkeit gegeben sein muß, den Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit höher zu werten als den der Rechtssicherheit, wie er in der Geltung des positiven Gesetzes […] zum Ausdruck kommt.“

Dem wäre zuzustimmen – ja, es wäre eine Banalität –, wenn damit nur gemeint wäre, daß es verfassungswidrige Gesetze gegeben kann; wenn „Unrecht“ also ein Synonym für „verfassungswidrig“ wäre, und wenn mit dem „positiven Gesetz“ nur die einfachen Gesetze gemeint wären, aber nicht die Verfassung, nicht die Verfassungsgesetze, wie ich hier in Österreich – anders als in Deutschland – sagen kann, ohne zu irritieren2.

Das Wort „Verfassungsgesetze“ hat in Deutschland und sicherlich auch bei österreichischen SchmittianerInnen (sofern es solche denn gibt) einen abwertenden Klang, seit Carl Schmitt3 die bloßen „Verfassungsgesetze“, also die positive Verfassung, einer eigentlichen Verfassung, einer überpositiven Verfassung entgegensetzte und erstere – die geschriebene Verfassung – der letzteren – der eigentlichen, der höheren Verfassung – unterordnete.

An dieser Stelle ist vielleicht noch eine zweite Begriffsklärung einzuschieben: […]. Die „positiven Gesetze“ sind nicht die – politisch oder moralisch – guten Gesetze, sondern es sind schlicht die gegebenen Gesetze (unabhängig davon, ob sie ‚gut’ oder ‚schlecht’ sind, was immer eine politische Streitfrage sein wird).

Für den Rechtspositivismus, oder präziser gesagt: für den Gesetzespositivismus, wie ihn Hans Kelsen verteidigt hat – und wie ich ihn heute Abend verteidigen will – sind die gegebenen Gesetze in etwa das, was für andere positivistische WissenschaftlerInnen, insb. NaturwissenschaftlerInnen, die gegebenen Tatsachen sind. Oder noch einmal präsiziert: Auch Gesetze sind Tatsachen (wenn auch eine besondere Form von Tatsachen; diskursive Tatsachen, Tatsachen, die auf Papier verkörpert sind); also: Gesetze sind Tatsachen, das heißt: Objekte, die es zu erkennen gilt (vgl. den Abschnitt „Das juristische Sein, die Rechtslage, als Erkenntnisobjekt“ meines Textes „Recht, Gesetz und Revolution“).

An dieser – wenn wir so wollen ‚positivistischen’ (für mich ist das kein Schimpfwort) – Grundhaltung ist m.E. festzuhalten, auch wenn wir
► die positivistischen Illusionen hinsichtlich der Einfachheit des Erkennens der Tatsachen,
► den Glauben, die Tatsachen oder den Glauben, der Inhalt der Gesetze sei evident,
► den Glauben, sie könnten durch bloßes Hinsehen erkannt werden,

längst hinter uns gelassen haben.

Trotz dieser Desillusionierung ist jene positivistische – wir können auch sagen (im philosophischen Sinne) materialistische – Grundhaltung der beste, wenn auch niemals sichere Schutz dagegen, Hinsehen und Denken durch Phantasieren zu ersetzen. Schutz dagegen, Hinsehen und Denken durch Phantasieren zu ersetzen.

Aber kommen wir zurück zu dem angeführten Zitat des deutschen Verfassungsgerichtes. Daß das Gericht nicht nur die Banalität meint, daß es verfassungswidrige Gesetze geben kann, zeigt sich daran, daß es den moralisch aufgeladenen Begriff des „Unrecht[s]“ verwendet, und daran, daß es „den Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit höher […] werte[t] als den der Rechtssicherheit“. Denn, wenn es nur darum ginge, daß es verfassungswidrige Gesetze geben kann, dann gäbe es kein Problem mit der Rechtssicherheit, dann müßte sie nicht gegenüber der „materiellen Gerechtigkeit“ abgewertet werden, dann würde es schlicht um die Sicherheit, daß die geltende Verfassung auch tatsächlich gilt, gehen. Dann müßte die Rechtssicherheit nicht abgewertet, sondern verteidigt werden.

Aber das Bundesverfassungsgericht geht noch weiter, es wertet nicht nur die von ihm definierte (welche Definition sollte es sonst sein?! – wenn es nicht die der positiven Verfassung ist) / also noch mal:

das Bundesverfassungsgericht wertet nicht nur die von ihm definierte „materielle Gerechtigkeit“ höher als die einfachen Gesetze, sondern es sagt in derselben Entscheidung auch noch ganz offen, daß es im Zweifelfall bereit ist, seine Vorstellung von „materielle[r] Gerechtigkeit“ über die positive Verfassung, über die Verfassungsgesetze zu stellen:

„Auch ein ursprünglicher Verfassungsgeber“, so das Bundesverfassungsgericht, „ist der Gefahr, jene äußersten Grenzen der Gerechtigkeit zu überschreiten, nicht denknotwendig entrückt.“

Materielle Rechtsstaatlichkeit im deutschen Sinne bedeutet daher, „materielle Gerechtigkeit“ nicht nur über die einfachen Gesetze, sondern auch über die Verfassung zu stellen. Materielle Rechtsstaatlichkeit im deutschen Sinne bedeutet, daß – im Konfliktfalle – nicht der demokratische Gesetzgeber oder der demokratische Verfassungsgeber definiert, was eine „gerechte“ Lösung ist, sondern das Bundesverfassungsgericht definiert es. Das Bundesverfassungsgericht, das nur sehr mittelbar demokratisch legitimiert ist und für das das passive Wahlrecht auf einen begrenzten Personenkreis beschränkt ist4.

Wenn wir jetzt noch einmal den deutschen materiellen Rechtsstaats-Begriff mit Kelsens Unterscheidung zwischen materiellem und formellem Rechtsstaat vergleichen, dann erscheint selbst Kelsens materieller Rechtsstaats-Begriff gewissermaßen als ‚formal’, jedenfalls als positivistisch:

Die Rechtsordnung eines materiellen Rechtsstaates im Sinne von Kelsen schreibt vor, daß die Gesetzgebung auf demokratische Weise erfolgt, dies setzt voraus, daß politische Freiheitsrechte bestehen: ohne Gewissensfreiheit keine Meinungsäußerungsfreiheit, und ohne Meinungsäußerungsfreiheit, ohne die Möglichkeit, die Meinungsäußerungsfreiheit auch kollektiv bei Demonstrationen auszuüben, keine demokratische Gesetzgebung.

Außerdem gibt es noch eine institutionelle Stütze: die unabhängigen Gerichte, die – wie die klassische Formel lautet – ‚ohne Ansehen der Person’, auch ohne Ansehen der ‚Staatsperson’, ohne Berücksichtigung der – je aktuellen – Staatsräson darauf achten sollen, daß die Gesetze, die vorab (vor ihrer Anwendung) unter diesen demokratischen Formen und Verfahren beschlossen wurden, auch tatsächlich zur Anwendung kommen.

Kelsen äußerte sich an der genannten Stelle zwar nicht zu der Frage, welche Freiheitsrechte existieren müssen und wie sie genau definiert sein müssen, damit wir von einem materiellen Rechtsstaat sprechen können. Aber für Kelsen ist klar:

► Solange eine Rechtsordnung sich nicht selbst als Rechtsstaat definiert, d.h.: solange das Wort „Rechtsstaat“ kein Begriff der Gesetzes- und Verfassungssprache ist, sondern ausschließlich ein Begriff der Lehre und der Politik, stellt sich für die Gerichte nicht die Frage, den Begriff „Rechtsstaat“ auszulegen und Gesetze als ‚materiell rechtsstaatswidrig’ zu verwerfen.
► Gesetze, die unter Beachtung der in einer Rechtsordnung festgeschriebenen Verfahren (und ggf. Freiheitsrechte) zustande kommen, sind Recht.
► Und wenn keine oder zuwenig Freiheitsrechte existieren, dann mögen Politik, Moral und staatstheoretische Systematisierung einem Staat die Klassifizierung „materieller Rechtsstaat“ absprechen, und es mag rechtfertigen, daß sich das Volk diese Freiheitsrechte revolutionär erobert; eine Rechtfertigung dafür, daß staatliche Gerichte die Rechtsordnung zersetzen und ihre eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen an die Stelle der positiven Gesetze und der positiven Verfassung setzen, liegt darin nicht. (Das Kelsen-Buch, aus dem ich zitiert habe, ist wohlgemerkt eine Allgemeine Staatslehre, keine konkrete Rechtslehre; der dort entwickelte materielle Rechtsstaats-Begriff ist keine Anleitung für die Rechtssprechung.)
► Und ein viertes ist für Kelsen klar: Die Zerstörung des formellen Rechtsstaats, der Rechtssicherheit, kann niemals ein Mittel sein, um den materiellen herzustellen. Der formale Begriff des Rechtsstaats ist, wie Kelsen (1925, 91) ausdrücklich sagt, der gegenüber dem materiellen Rechtsstaats-Begriff „primäre“. Wo kein formeller Rechtsstaat existiert, existiert auch kein materieller.

Ganz anders im Falle des deutschen materiellen Rechtsstaats-Begriffs: Die Rechtssicherheit wird zur Disposition gestellt; Gerechtigkeitsvorstellungen werden vom Bundesverfassungsgericht (und auch den anderen Gerichten) unmittelbar angerufen. Die in der Verfassung positivierten Freiheitsrechte mögen einen Anhaltspunkt dafür bieten, was eine gerechte Rechtsordnung ist, aber, so das Bundesverfassungsgericht bereits in einer noch früheren Entscheidung: „Das Verfassungsrecht besteht nicht nur aus den einzelnen Sätzen der geschriebenen Verfassung, sondern auch aus gewissen […] Grundsätzen und Leitideen, die der Verfassungsgesetzgeber […] nicht in einem besonderen Rechtssatz konkretisiert hat.“ (BVerfGE 2, 380-406 [381]). Und rund 20 Jahre später sagt dasselbe Gericht: Es sei Aufgabe der Justiz, „Wertvorstellungen, die […] in den Texten der geschriebenen Gesetze nicht oder nur unvollkommen zum Ausdruck ge­langt sind, in einem Akt bewertenden Erkennens, dem auch willenhafte Elemente nicht fehlen, ans Licht zu bringen“5.

Wie gesagt: Das sind keine einzelnen Ausrutscher oder Übertreibungen, sondern prägt das Methoden- und Selbstverständnis der deutschen Rechtswissenschaft und Rechtssprechung grundsätzlich.

Es gibt also mindestens drei Rechtsstaats-Begriffe:

► einen formellen, der keinerlei Anforderungen an den Inhalt der Rechtsordnung richtet, den BürgerInnen aber immerhin Rechtssicherheit garantiert;
► einen materiell-positivistischen Rechtsstaats-Begriff im Sinne von Hans Kelsen, der bestimmte (letztlich politische) Vorstellungen, was eine ‚gute’ Verfassung ist, beinhaltet, aber keine Ermächtigung an die Gerichte bedeutet, ihre jeweiligen Vorstellungen von ‚gut’ an die Stelle der tatsächlichen Rechtsordnung zu setzen;
► und schließlich einen super-materiellen, antipositivistischen, deutschen Rechtsstaats-Begriff, der genau diese Ermächtigung mitumfaßt; der erlaubt „materielle Gerechtigkeit“ höher zu werten als Rechtssicherheit, wobei „materielle Gerechtigkeit“ eine Leerformel ist, die mit den je aktuell hegemonialen moralischen bzw. politischen Werten gefüllt werden kann.

Nachbemerkung:
(Fast) alles weitere zum Thema „Rechtsstaat“ findet sich dort:

Schulze/Berghahn/Wolf (Hg.), Rechtsstaat statt Revolution, Verrechtlichung statt Demokratie? Transdisziplinäre Analysen zum deutschen und spanischen Weg in die Moderne (StaR « P. Neue Analyen zu Staat, Recht und Politik. Serie A. Bd. 2), Westfälisches Dampfboot: Münster, 2010, 952 Seiten.
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Noch einmal: Unrechtsstaat DDR? Rechtsstaat DDR! Leider.

Aus einer anderweitigen Diskussion (aus Anlaß des spd-seitigen Platzenlassens der Regierungsbildungsgespräche in Nordrhein-Westfalen aus geschichtspolitischen Gründen1):

[Dieser Text als .pdf-Datei]

Person A.: „Es muss unbedingt das Wort ‚Unrechtsstaat’ sein, oder? Es reicht nicht ‚Die DDR war eine Diktatur’ […] Es muss unbedingt dieses eine Wort sein? Sorry, das halte ich für vorgeschoben.“

Ja, es ist – mangels aktueller Relevanz – vorgeschoben. Es dürfte ja selbst Unions-Leuten klar sein, daß die Linkspartei nicht zu DDR-Verhältnissen zurück will. Allerdings finde ich: Es besteht gar kein Anlaß, sich das Wort „Unrechtsstaat“ als Vorwurf so Herzen zu nehmen und sich dagegen mit Händen und Füßen zu wehren.

Denn:

Person B.: „auf die gefahr hin, dass das ärger gibt; war es rechtsstaatlich wie wir uns heute einen rechtsstaat vorstellen, dass unter adenauer heutige genossen von mir wegen ihrer sozialistischen überzeugung im knast saßen,“ usw.

Doch das entspricht haargenau dem herrschenden (bundes)deutschen Verständnis von „Rechtsstaat“. (In Österreich mit Hans Kelsen ist das noch mal etwas anderes. Bei Kelsen ist Rechtsstaat in etwa das, was im angelsächsischen und frankophonen Bereich „rule of law“ und „État légal’ ist: Herrschaft der [vorzugsweise parlamentarischen oder hypothetisch auch von Räten oder sonst wem beschlossenen] Gesetze und des – falls vorhanden – geschriebenen Verfassungsgesetzes.) In Deutschland sagt die dominante Strömung schon immer, daß „Rechtsstaat“ den Staat ermächtigt, sich notfalls gegen die beschlossenen und verkündeten (Verfassungs)gesetze ad hoc auf ein höheres Recht zu berufen. Das ist in der ganzen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachzulesen; das ist schon bei den Autoren des 19. Jh.s angelegt, und es findet sich rechts außen bei Autoren wie Carl Schmitt („Der Führer schützt das Recht“). Und damit wird selbst die Minimalerrungenschaft, die Staatsgewalt durch Gesetzesbindung zumindest berechenbar zu machen, untergraben.2
Das deutsche Feindbild ist der Formalismus, das bloße Gesetz, und dagegen wird sich auf ein höheres, metaphysisches Recht berufen.
Und diesen gleichermaßen unhistorischen wie unmaterialistischen wie undemokratischen Diskurs machen sich leider viele Linke mit moralisch aufgeladenen Begriffen von „Unrecht“, „Gerechtigkeit“ usw. zu eigen – und reagieren deshalb auf den Vorwurf „Unrechtsstaat“ so allergisch. (Marx’ hielt von einer solchen Gerechtigkeits-Metaphysik im übrigen nichts [MEW 19, 18; 25, 352].)

Gegen dieses metaphysische Rechts-Verständnis hat Person C recht, wenn sie geltend macht: „Recht ist doch nichts überhistorisch-moralisches – sondern das Herrschaftsprogramm, was Staat *mit Gewalt* gegen die Untertanen durchsetzt.“

Trotzdem muß differenziert werden:

++ Das Recht des Rechtsstaats beansprucht, überhistorisch zu sein; tatsächlich ist es auch nur historisch. Auch die Moralvorstellungen, die als „das Recht“ ausgegeben werden, ändern sich. „Das Recht“ wird aber versucht, mit seinem omnihistorischen Anspruch, ungreifbar zu machen. Darin liegt der undemokratische, besonders herrschaftsaffirmative Charakter dieses Diskurses.

++ Auch Gesetze sind Herrschaft, auch demokratisch beschlossene: sei es in einem bürgerlich-parlamentarischen oder in einem sozialistischen Räte-System. Herrschaft der Mehrheit der jeweils Entscheidungsbefugten über die jeweilige Minderheit (was wiederum keine rein arithmetische Frage in Institutionen ist, sondern von qualitativen gesellschaftlichen Machtverhältnissen beeinflußt ist). Trotzdem hat dieser gesetzlich-positivistische Herrschaftsdiskurs – aus herrschaftskritischer Perspektive – einen Vorteil gegenüber dem metaphysisch-überpositiven Diskurs. Die historische Variabilität der Gesetze wird eingestanden; sie können geändert werden; sie werden der kontroversen Diskussion und politisch-demokratischen Entscheidungsfindung zugänglich gemacht. Das metaphysische Recht soll dagegen der Diskussion entzogen werden.

Deshalb müßten sich Linke eigentlich gar nicht darüber aufregen, wenn die DDR als „Unrechtsstaat“ bezeichnet wird. Sie könnten das selbstbewußt als Lob auffassen.

Das Problem ist: Die DDR war kein „Unrechtsstaat“ im von mir positiv gemeinten Sinne. Auch die DDR ließ gerne mal ‚fünfe gerade sein’, wenn es für die ‚höhere Sache’ vermeintlich nützlich war; sie hatte ihre bekannten Probleme mit der „sozialistischen Gesetzlichkeit“ (und dem demokratischen Charakter ihrer Gesetzgebung).3

In Wahrheit war die DDR eher ein „Rechtsstaat“ im bundesdeutschen Sinne als ein „Unrechtsstaat“, was die Rechtsmethodologie anbelangt – nur daß die DDR einen anderen Inhalt als die BRD auf dieses metaphysische ‚Recht an und für sich’ projizierte. Diese metaphysische Methode ist zu kritisieren – am Beispiel der DDR und der BRD. – Der Deutsche Idealismus lebt leider immer noch, und leider in manchen linken Köpfen besonders gut.
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In der Jungen Welt von Do.: “ »links« ist leider nicht immer Gewähr für »klug« und »realitätstüchtig«.“

„[…] »links« ist leider nicht immer Gewähr für »klug« und »realitätstüchtig«. Ich rate zu Bescheidenheit und Nüchternheit. Der parlamentarische Einfluß der Linken ist exakt 5,6 Prozent. […]. Mit 5,6 Prozent können wir keine Bedingungen stellen, sondern sie werden uns gestellt.“

Thies Gleiss zur Lage der Linkspartei in NRW via Heino Berg

HEUTE: Soli-Demo für die Proteste in Griechenland, Mi. (19.5.), Berlin und FfM

1. Berlin: 18 h ab Finanzministerium (Wilhelmstraße/Leipziger Straße)

a)

Von Athen nach Berlin – Banken und Konzerne sollen zahlen!

Pressemitteilung des Berliner Bündisses “Wir zahlen nicht für eure Krise” vom 16.05.2010

Das Berliner Bündnis “Wir zahlen nicht für Eure Krise!”, in dem über dreißig gewerkschaftliche und politische Organisationen zusammenarbeiten, ruft auf zur Demonstration “Von Athen nach Berlin – Banken und Konzerne sollen zahlen!”.

Als Sprecher des Bündnisses erklärt Michael Prütz:
In der aktuellen öffentlichen Meinung Deutschlands hat die griechische Bevölkerung über ihre Verhältnisse gelebt, es wird gemutmaßt, zu hohe Löhne, zu frühes Renteneintrittsalter, unverhältnismäßig hoher privater Konsum hätten zu der Misere geführt, in der Griechenland jetzt ist. In widerlicher Art und Weise hat die Boulevardpresse gegen die vermeintlich faulen Griechen und Griechinnen gehetzt. Nicht aber die griechische Bevölkerung hat über ihre Verhältnisse gelebt, sondern beispielsweise die griechischen Reeder, die die größte Flotte der Welt unterhalten und für ihre Geschäfte keinen Cent Mehrwertsteuer an den Staat entrichten müssen. Auch die griechische Kirche als größter Großgrundbesitzer in Griechenland zahlt keinen Cent Grundsteuer, während die griechische Regierung sich erlaubt, jährlich für fünf bis acht Milliarden Euro Rüstungsgüter in Deutschland zu kaufen. Die deutsche Bundesregierung weigert sich beharrlich, über die Reparationsforderungen für die von der Wehrmacht begangenen Verbrechen in Griechenland zu reden, die Summe dieser Reparationsforderungen beläuft sich nach heutigem Wert auf ca. 70 Milliarden Euro. Würden die genannten Begünstigungen und sinnlosen Ausgaben gestoppt und die berechtigen Forderungen beglichen, wäre der griechische Staat nicht in der desaströsen Lage, in der er jetzt ist.

Die wirklichen Ursachen der Krise sind hinreichend bekannt und der sogenannte Rettungsschirm für Griechenland soll einzig und allein die Profite der Banken und Konzerne sichern. Die Bevölkerungen in Griechenland, aber auch in Spanien und Portugal und morgen in England und Deutschland, sollen dafür zahlen, Kanzlerin Merkel hat dies schon angekündigt. Am Mittwoch, den 19. Mai 2010 findet wiederholt ein Generalstreik in Griechenland statt. Wir gehen am gleichen Tag auf die Straße, um zu fordern: “Banken und Konzerne müssen zahlen, Streichung der Schulden Griechenlands, gegen das neoliberale Spardiktat in Europa, stoppt die Kürzung von Löhnen, Renten und Sozialkahlschlag!”.

Weiterhin sagen wir: “Stoppt die Hetze gegen die griechische Bevölkerung!”. Wir stehen am Beginn einer europaweiten Auseinandersetzung um Löhne, Gehälter und Renten, und diese muss konsequent und kämpferisch geführt werden. Die Demonstration am Mittwoch ist ein erster Schritt zur Mobilisierung für die bundesweite Massendemonstration am 12. Juni 2010, mit der ein deutliches Zeichen gegen die Politik des Sozialabbaus gesetzt wird.

Die Demonstration findet statt am Mittwoch, den 19. Mai 2010,
Demonstrationsbeginn 18 Uhr,
Demonstrationsroute vom Finanzministerium Wilhelmstraße/Leipziger Straße zur EU-Vertretung Pariser Platz.

Kontakt: presse[at]kapitalismuskrise.org

(Quelle:
http://www.kapitalismuskrise.org/mobilisierungen-2010/pm_16-05-10/)

b)
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„scharfe Systemkritik“ – wow!

Tagesschau: „Auch sie [Gesine Lötzsch] übt in ihrer Rede scharfe Systemkritik: [O-Ton G. L.:] ‚Es ist doch so, daß wir von Spekulanten terrorisiert werden und die Kanzlerin und ihr Kabinett völlig überfordert sind.‘“
(http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video705292.html, 1:11 – 1:20 Min.).>

Seit wann ist Kritik an der vermeintlichen Unfähigkeit von AkteurInnen „Systemkritik“?! Eine solche personalisierende Kritik nimmt ‚das System‘ vielmehr aus der Schußlinie.

Vgl. auch noch meine Texte:

Linke Kapitalismuskritik muss treffender werden – Geht eine Kritik an Geiz, Gier und Verantwortungslosigkeit wirklich an die Wurzel – oder am Ziel vorbei?
http://www.trend.infopartisan.net/trd7809/t107809.html

und

Von der Ausschließung zum Klassenkampf?
http://www.attac.de/fileadmin/user_upload/Kampagnen/KapiKon/Texte/Schulze.pdf

Paketvereinbarungen, distanzierte Tolerierung oder Ignorierung der Differenzen zwischen dem größeren und kleineren Übel?


Aus Anlaß der Regierungsbeteiligungsambitionen der nordrhein-westfälischen Linkspartei wieder herausgekramt


I. Auszug aus http://theoriealspraxis.blogsport.de/1991/11/22/der-staat-sind-wir-alle-brd-linke-zwischen-staatstragenheit-und-selbstisolierung/

>>Entsprechend dieser Überlegung hat M. Stamm schon 1986 seinen Vorschlag einer bedingungslosen Tolerierung einer SPD-Minderheitsregierung entwickelt: Die Differenz zwischen CDU und SPD dürfe nicht einfach fundamentalistisch negiert werden, denn dies nutze im Ergebnis nur der SPD: „Die SPD schneidet (hinsichtlich der Sympathie, d. Verf.) bei ihnen (den grünen WählerInnen, d. Verf.) zwar schlechter ab als bei den SPD-WählerInnen, dafür die CDU noch schlechter, das bedeutet, daß sie [die Grünen-WählerInnen, TaP] den vorhandenen Unterschied zwischen SPD und CDU, wie die meisten SPD-WählerInnen, als wesentlichen Gegensatz verarbeiten.“19
Dieser Tatsache sei durch Nachgeben auf einer Ebene, auf der die GRÜNEN aufgrund des gesellschaftlichen Kräfteverhältnisses nur verlieren könnten, – dem inhaltlicher Regierungsbildungsverhandlungen / -vereinbarungen – Rechnung zu tragen. Erst, wenn die Frage der Regierungsbildung geklärt, und damit die „integrierende und disziplinierende Wirkung“ der „an der Frage des Regierungswechsels inszenierten Polarisierung ‚Rot‘ gegen ‚Schwarz‘“ leer gelaufen sei, bestehe wieder die Möglichkeit, die teilweise bestehenden inhaltlichen Differenzen zwischen der SPD und ihren WählerInnen zugunsten der GRÜNEN zu nutzen.“20
Eine Koalition zwischen SPD und GRÜNEN würde dagegen nach Ansicht von Stamm u.a. „die Einzelthemen, deren Unterordnung die alte ‚Schwarz-Rot‘-Polarisierung zur Zeit der Schmidt-Regierung nicht mehr leistete, was eine Voraussetzung für das Entstehen der Grünen war, erneut und viel effizienter untergeordnet werden und zwar unter die Erfordernisse des Hauptanliegens Rot/Grün gegen Schwarz/Gelb.“21< <

Dies bedeutet für heute:
Solange sich die Linkspartei-WählerInnen SPD und Grünen (erheblich) näher sehen als Union und FDP, solange bleibt der Linkspartei nichts anderes übrig, als anzubieten, SPD und Grüne gegen Union und FDP zu stützen. Alles andere würde viele Linkspartei-WählerInnen zurück in das SPD/Grünen-Lager treiben.
Allerdings sollte sich die Linkspartei nicht selbst zu einem Teil eines gemeinsamen Lagers SPD/Grüne/Linkspartei machen. Vielmehr sollte sie (wenn sie es denn selbst so sieht; was aber nicht sicher ist) daran arbeiten, deutlich zu machen, daß der Unterschied SPD/Grüne vs. Union/FDP nicht der ausschlaggebende, sondern nur ein gradueller ist. Das würde voraussetzen, daß sich die Linkspartei nicht für inhaltliche Gesamtpakete (durch ihre Unterschrift) verantwortlich machen läßt und diese dann verteidigt, sondern ihre Stützung von SPD/Grünen gegen Union/FDP genau auf diese Punkte beschränkt, wo tatsächlich ein Unterschied besteht – und sich im übrigen die volle Freiheit der Kritik und gesellschaftlichen Mobilisierung wahrt (was auf der Regierungsbank und auch bei Aushandlung und Unterzeichnung eines inhaltlichen Tolerierungspaketes nicht der Fall ist).
Nur mittels einer Entkoppelung von Regierungsbildungsfrage einerseits und Inhalten andererseits – d.h. mittels einer Politik der „bedingungslosen“ (wie Stamm sagte) oder „distanzierten“ (wie ich vorziehe zu sagen) Tolerierung – ist es möglich, die disziplinierende Wirkung der Blockbildung Union/FDP vs. SPD/Grüne(/Linkspartei) zu unterlaufen sowie SPD- und Grünen-WählerInnen in konkreten inhaltlichen Auseinandersetzungen gegen die offizielle Politik von SPD- und Grünen zu mobilisieren. Dies funktioniert dagegen weder, wenn diese WählerInnen vor eine „Alles oder nichts“-Alternative gestellt werden (‚Der Unterschied zwischen Kraft und Rüttgers interessiert uns nicht.‘), noch, wenn die Linkspartei auf SPD/Grünen-Politik einschwenkt und diese im Rahmen von Gesamt-Paketen mitträgt.

II. Auszug aus http://theoriealspraxis.blogsport.de/1991/05/19/die-geschichte-der-sozialistischen-arbeiterpartei-sap/

Zur Situation Anfang der 1930er Jahre:

>>SPD-Linke und SAP erkannten zwar, daß die sozialdemokratisch Tolerierung (der [Notverordnungs]politik) der bürgerlichen (Minderheits)regierungen die Faschisierung begünstigte (bspw. S. 226 ff.). Sie hat­ten dieser aber nur eine abstrakte Negation entgegenzusetzen: Die ‚fundamental-oppositionelle’ (S. 50) Ablehnung der SPD-offiziellen Tolerierung des „kleineres Übels“ (S. 85). Im Zweifelsfall sei eine faschistische Regierungsbeteiligung einer sozi­aldemokratischen Tolerierung einer bürgerlichen Regierung ohne FaschistInnen vorzuziehen. Gegen diese Regierung sei dann außerparlamentarischer Druck zu entfalten (S. 228). Ob dieser dann noch möglich ist, und wie er genau ausse­hen sollte, konnte die SAP aber nicht sagen.
Statt dieses va-banque-Spiels hätte also der Hauptstoß nicht gegen die mehrheitssozialdemokratische Tole­rierungspolitik an sich, sondern gegen deren konkrete Ausgestaltung geführt werden müssen:
Das „kleinere Übel“ besteht in der Wirklichkeit und kann deshalb nur un­ter der Anerkennung seiner Existenz bekämpft werden. Friedrich Engels kriti­siert die These des Abstentionismus*, das Bestehende dürfe von Linken nicht anerkannt werden, so: „Das Bestehende besteht und macht sich nicht wenig lu­stig über unsere Anerkennung. Wenn wir die Mittel, die uns das Bestehende gibt, benutzen, um gegen das Bestehende zu protestieren, ist das Anerken­nung?“ (MEW 17, 412 [412] – Über die politische Aktion der Arbeiterklasse). Die Nutzung der ‚Mittel des Bestehenden’ im Kampf gegen das Bestehende ist aber nicht mit einem rein instrumentellen Verhältnis (jedes Mittel könne für beliebige Zwecke eingesetzt werden) möglich. Denn jedes Mittel funktioniert nach seiner eigenen Logik, ist also nur für bestimmte Zwecke nutzbar. Deshalb würde eine bloße Umkehrung der herrschenden Mittel hinter dem Rücken derjeni­gen, die sie benutzen, ebenfalls die herrschenden Zwecke realisieren. Die ‚Mittel des Bestehenden’ müssen also nicht nur für andere Zwecke, sondern auch anders als von den Herrschenden eingesetzt werden (Brecht sagt: „Lenin sprach nicht nur anderes als Bismarck, sondern er sprach auch anders.“)
Es wäre also notwendig gewesen, das „kleinere Übel“ tatsäch­lich gegen das „größere Übel“ (Nazis) zu stützen – wie der Strick den Gehäng­ten (Lenin) –, aber ohne den „üblen“ Charakter des ersteren zu bestreiten und ohne auf eine Massenmobilisierung von links gegen das „kleinere Übel“ zu ver­zichten. Dies würde einschließen, auf parlamentarischer Ebene bei Abstimmun­gen über Einzel­maßnahmen / einzelne Gesetze eine tolerierte Regierung nur so­weit zu unter­stützen, wie sich diese tatsächlich von den Vorschlägen des „größeren Übels“ unterscheiden.< <

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Noch einmal NRW: Vollwertige oder distanzierte Kooperation?

Im blog Lafontaines Linke heißt es:

„Definitiv kein Gerücht ist indessen, dass die Linkspartei es ablehnt, in NRW eine rot-grüne Minderheitsregierung zu tolerieren. Was vor zwei Jahren in Hessen noch diskutiert und versucht wurde, kommt offenbar nicht mehr in Frage. Die Linke, jetzt in sieben westdeutschen Landtagen vertreten, besteht darauf, als vollwertiger Partner akzeptiert zu werden.“

Wie kann die Linke beanspruchen, als „vollwertiger Partner akzeptiert zu werden“, wenn sie doch in NRW beansprucht, eine grundsätzliche Alternative darzustellen?

Zwischen Parteien, die den status quo verwalten, und einer Partei, die beansprucht, auch die Grundlagen des status quo in Frage zu stellen, kann es keine „vollwertige“ Parterinnenschaft geben. Was es geben kann, ist eine Übereinstimmung im Detail – und um dieser Details willen mag (je nach historischer Konstellation) auch eine Kooperation geboten sein. Im Interesse beider beteiligten Seiten liegt es dann allerdings, die im Grundsätzlichen bestehende Distanz auch in der Form der Kooperation (vgl. dort) deutlich zu machen.

Wenn Linkspartei dagegen darum buhlt, von Grünen und SPD als „vollwertiger Partner akzeptiert“ zu werden, dann zeigt dies, daß sie entweder der Illusion anhängt, SPD und Grünen würden das gleiche Projekt verfolgen wie sie selbst, oder aber, daß sie den Anspruch, eine grundsätzliche Alternative zu verkörpern, zu Unrecht erhebt, und sie tatsächlich selbst das gleiche Projekt wie SPD und Grüne verfolgt – und die Distanz nicht im Grundsätzlichen, sondern in den Details liegt.

Verschiedene Geschmäcker

Inga Nitz und Stefan Liebich (BundessprecherInnen des Forums Demokratischer Sozialismus; letzterer zugleich MdB der Linkspartei; erstere zugleich Mitglied der Bremer Bürgerschaft) einerseits und die Sascha Stanicic von der SAV andererseits haben den Programmentwurf der Linkspartei gelesen. Wie verschieden doch die Geschmäcker sein können:


„Neokommunistisch“?

„Bereits im ersten Absatz ist – zumindest missverständlich – formuliert, dass es zum Ringen um andere gesellschaftliche Verhältnisse eines anderen Wirtschafts- und Gesellschaftsmodells bedarf. Hier relativiert sich das gegenwärtige Engagement gegen Armut, für Frieden, gesellschaftliche Teilhabe und mehr demokratische Rechte bereits im doppelten Sinne, und zwar mit problematischen Konsequenzen. Entweder wird die schrittweise Verbesserung nur als marginale Vorstufe zum eigentlichen Ziel unterbewertet oder es bedarf erst des anderen Gesellschaftssystems, um die Ziele überhaupt zu erreichen. Dieses – im Grunde neokommunistische – Politikverständnis findet sich an zahlreichen Stellen im Programmentwurf wieder. Da der Transformationsgedanke unvermittelt daneben steht, bleibt ein Eindruck mangelnder Stringenz. Bei näherer Betrachtung stellt man fest, dass die hier kritisierte Logik sogar die dominante ist, in deren Rahmen sich jenseits reformerischer Einschübe die einzelnen Reformprojekte ein- und unterordnen. In diesem Rahmen sind die Reformprojekte eben nicht zentraler Bestandteil sozialistischer Politik, sondern bloßes Aktionsmoment neben den eigentlich angestrebten strategischen Systemveränderungen.“


Oder nicht marxistisch?

„Insgesamt trägt das Programm einen linksreformistischen Charakter. Es formuliert vage ein sozialistisches Ziel, ohne jedoch eine genaueres Bild davon darzulegen, was unter Sozialismus verstanden wird und wie Sozialismus erreicht werden kann. Der Text stellt zwar die Behauptung auf, dass der Kampf für linke Reformprojekte gleichzeitig für das sozialistische Ziel wirkt. Tatsächlich bleibt er aber überall, wo er konkret wird, im Rahmen der kapitalistischen Produktionsweise und des kapitalistischen Systems. Die von ihm aufgestellten Forderungen werden nicht verstanden als Mittel zur Mobilisierung der Arbeiterklasse für den Sturz des Kapitalismus, sie sprengen nicht den kapitalistischen Rahmen, sind also keine Übergangsforderungen im marxistischen Sinne, […]“

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NRW-Wahl: Über Größenwahn und Illusionen

Die Frankfurter Rundschau berichtet:

„Die Spitzenkandidatin der Linken in Nordrhein-Westfalen, Bärbel Beuermann, hat dagegen für ein rot-rot-grünes Bündnis geworben. Ob es dazu komme, liege aber nicht an ihrer Partei, sondern an der SPD und den Grünen, sagte Beuermann am Montag im ARD- ‚Morgenmagazin‘. ‚Unsere Tür ist offen für die Parteien, die mit uns einen ganz klaren Politikwechsel voranbringen wollen. Wir werden sehen, wer durch diese Tür tritt.‘
Nach Aussage ihres Bundesvorsitzenden Oskar Lafontaine wird sich die Linke in Nordrhein-Westfalen nicht auf eine Tolerierung einer rot-grünen Minderheitsregierung einlassen. Für Gespräche darüber gebe es ‚keine seriöse Grundlage‘, sagte er am Montag vor einer Sitzung des Parteivorstandes in Berlin.“

einen ganz klaren Politikwechsel“ – das zeugt entweder von Größenwahn oder von Illusionen.

► Das zeugt von Größenwahn, falls dahinter die Vermutung steht, eine 5,6 Prozent-Partei (noch dazu ohne begleitende massive außerparlamentarische Mobilisierung) könne zwei Parteien (SPD und Grünen), die zusammen ungefähr neunmal so stark sind, in entscheidenden Fragen ihren Willen aufzwingen.

► Oder es zeugt von Illusionen, falls dahinter die Vermutung steht, SPD und Grünen seien ohnehin für einen „einen ganz klaren Politikwechsel“ und dieser müßte ihnen also gar nicht erst aufgezwungen werden. – (Und was ist eigentlich mit den WählerInnen von SPD und Grünen? Falls die denn wenigstens für „einen ganz klaren Politikwechsel“ wären, warum haben die dann die Parteien gewählt, die sie gewählt haben?!)

‚Unseriös‘ ist nicht (nur) eine Tolerierung (das kommt darauf an, welche Form von Tolerierung gemeint ist1), sondern den Eindruck zu erwecken, in Gesprächen mit SPD und Grünen könne überhaupt „ein ganz klare[r] Politikwechsel“ auch nur ernsthaft zu Debatte stehen.

  1. Gegen eine Tolerierung, die auf einem inhaltlich ausgehandelten Vertrag beruht, spricht das Gleiche, wie gegen eine Koalition: Die Linkspartei müßte das, was alles andere als „ein ganz klare[r] Politikwechsel“ sein wird, als solchen oder zumindest als ‚guten Kompromiß‘ loben und sich gebotene Kritik an einem etwaigen Verhandlungsergebnis versagen müssen. Etwas anderes wäre es, wenn die Linkspartei ohne Schnüren eines inhaltlichen Gesamtpaketes, das die Linkspartei dann insgesamt verteidigen müßte, Rot-Grün in jedem Einzelfall gegen etwaige noch schlimmere Alternativen von CDU und FDP stützen würde – aber sich die volle Freiheit der Kritik am üblen Charakter auch des kleineren Übels wahren würde.
    Falsch ist nicht, das kleinere Übel gegen das größere Übel zu stützen, sondern das kleinere Übel als das Gute auszugeben. [zurück]

9. Mai – Todestag von Ulrike Meinhof

Heute vor 34 Jahren starb Ulrike Meinhof. Den Bericht der Internationalen Untersuchungskommission zu ihrem Tod gibt es bei labourhistory.net als .pdf-Bildpartei und bei nadir.org als .html-Datei und ihren ihren Text vom Protest zum Widerstand bei der Ruhr Uni Buchum:

“ »Protest ist, wenn ich sage, das und das paßt mir nicht. Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß das, was mir nicht paßt, nicht länger geschieht. Protest ist, wenn ich sage, ich mache nicht mehr mit. Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß alle andern auch nicht mehr mitmachen.« So ähnlich – nicht wörtlich – konnte man es von einem Schwarzen der Black-Power-Bewegung auf der Vietnamkonferenz im Februar in Berlin hören.
Die Studenten proben keinen Aufstand, sie üben Widerstand. Steine sind geflogen, die Fensterscheiben vom Springerhochhaus in Berlin sind zu Bruch gegangen, Autos haben gebrannt, Wasserwerfer sind besetzt worden, eine BILD-Redaktion ist demoliert worden, Reifen sind zerstochen worden, der Verkehr ist stillgelegt worden, Bauwagen wurden umgeworfen, Polizeiketten durchbrochen – Gewalt, physische Gewalt wurde angewendet. Die Auslieferung der Springerpresse konnte trotzdem nicht verhindert werden, die Ordnung im Straßenverkehr war immer nur für Stunden unterbrochen. Die Fensterscheiben wird die Versicherung bezahlen. An Stelle der ausgebrannten Lastautos werden neue ausfahren, der Wasserwerferbestand der Polizei wurde nicht verkleinert, an Gummiknüppeln wird es auch in Zukunft nicht fehlen. Also wird das, was passiert ist, sich wiederholen können: Die Springerpresse wird weiter hetzen können, und Klaus Schütz wird auch in Zukunft dazu auffordern können, »diesen Typen ins Gesicht zu sehen« und die Schlußfolgerung nahelegen, ihnen reinzuschlagen – was am 21. Februar bereits geschehen ist -‚ schließlich zu schießen.
Die Grenze zwischen verbalem Protest und physischem Widerstand ist bei den Protesten gegen den Anschlag auf Rudi Dutschke in den Osterfeiertagen erstmalig massenhaft, von vielen, nicht nur einzelnen, über Tage hin, nicht nur einmalig, vielerorts, nicht nur in Berlin, tatsächlich, nicht nur symbolisch – überschritten worden. Nach dem 2. Juni wurden Springerzeitungen nur verbrannt, jetzt wurde die Blockierung ihrer Auslieferung versucht. Am 2. Juni flogen nur Tomaten und Eier, jetzt flogen Steine. Im Februar wurde nur ein mehr amüsanter und lustiger Film über die Verfertigung von Molotowcocktails gezeigt, jetzt hat es tatsächlich gebrannt. Die Grenze zwischen Protest und Widerstand wurde überschritten, dennoch nicht effektiv, dennoch wird sich das, was passiert ist, wiederholen können; Machtverhältnisse sind nicht verändert worden. Widerstand wurde geübt. Machtpositionen wurden nicht besetzt. War das alles deshalb sinnlose, ausufernde, terroristische, unpolitische, ohnmächtige Gewalt? (… mehr)“

Ex-RAF-Mitglieder: Entpolitisierung durch Personalisierung und Aussagen – ohne uns!


(mit Dank an myspace.com/wildbeeren)

Die Junge Welt dokumentiert heute eine Erklärung ehemaliger, nicht namentlich genannter RAF-Mitglieder zu den Versuchen der Bundesanwaltschaft, zu weiteren Verurteilungen wegen Aktionen der RAF zu kommen:

Von uns keine Aussagen

Neue Prozesse, Zeugenladungen und Beugehaftandrohungen: Etwas zur aktuellen Situation – von einigen, die zu unterschiedlichen Zeiten in der RAF waren

Seit nunmehr drei Jahren spekulieren Staatsschützer und Medien darüber, wer im Einzelnen vor mehr als dreißig Jahren die Schüsse auf Siegfried Buback und Hanns Martin Schleyer abgegeben hat. Ermittlungsbehörden bemühen sich, weitere RAF-Aktionen nach Indizien zur Täterschaft abzuklopfen. Kaum haben die letzten Gefangenen aus der RAF den Knast hinter sich gelassen, sehen sich die einen mit neuen Verfahren konfrontiert, während die anderen mit Zeugenladungen und Beugehaftandrohungen belegt werden. Nach der ersten Welle im Sommer 2007, im Ermittlungsverfahren gegen Stefan Wisniewski, läuft seit Ende 2009 der zweite Versuch, Aussagen von uns zu bekommen, formell im Verfahren gegen Verena Becker. Verena Becker war 1977 in der RAF, 1983 haben wir uns von ihr getrennt. Demnächst wird ihr ein neuer Prozeß gemacht, offensichtlich nur als Auftakt zu weiteren Prozessen. Gegen Stefan Wisniewski und Rolf Heißler wird weiterhin ermittelt.

Vordergründig geht es darum, individuelle »Schuldzuweisungen« zu bekommen, also Beteiligte unter Druck zu setzen und zum Reden darüber zu bringen, wer genau was gemacht hat. Über 30 Jahre war es allen ziemlich egal, wer wofür verurteilt wurde. Hauptsache, sie verschwanden hinter Schloß und Riegel. Seit dem Medienspektakel zum »Deutschen Herbst« in 2007 ist das »Ringen um Klärung« plötzlich zur Gretchenfrage geworden. Es reicht nicht, daß wir uns kollektiv für die Aktionen der RAF verantwortlich erklärt haben. Wir sollen »endlich« einmal auspacken, um, wie es heißt, »aus der Logik der Konspiration auszusteigen«.

Worum es hier wirklich geht, ist, (mehr…)

Informatives Interview mit in Athen lebendem deutsch-sprachigen Rechtsanwalt

Interviewt von Heike Demmel für Radio Z (Nürnberg) gibt Achim Rollhäuser differenzierte Einschätzungen zu „Provokateurs“-Vorwürfen, Verschwörungstheorien, inner-linken Fraktionierungen und weitere Mobilisierungen:

http://www.freie-radios.net/portal/content.php?id=33887
(via http://kulturschock.tumblr.com/post/578206440/bei-den-gestrigen-auseinandersetzungen-in)

Ungute Erinnerung an die kommunistische Geschichte

Zur Erklärung der Kommunistischen Partei Griechenlands (KKE) zu den Ereignissen in Athen

Die Erklärung vermengt unbegründet zwei verschiedene Vorfälle.

Über einen Vorfall vor dem Parlament heißt es:

„Als die Demonstration der PAME vor dem Parlament angekommen ist, waren Mitglieder der Chrisi Avgi vor Ort (es handelt sich um eine rechtsradikale nationalistische Gruppe), ‚bekannte Unbekannte‘, die 1994 die Technische Universität in Brand gesetzt hatten und eine Gruppe, die tatsächlich schrie ‚Das Parlament soll brennen‘. Wir sind hingegangen, haben sie entwaffnet und haben ihnen zwei Fahnen von PAME weggenommen.“

Chrysi Avgi (so die Wiki-Transkription) ist tatsächlich eine Organisation, die von der dt. Wikipedia als „nationalsozialistisch und rassistisch“ bezeichnet wird (http://de.wikipedia.org/wiki/Chrysi_Avgi). Wenn Mitglieder einer solchen Organisation in einer linken Demonstration zu Gewalt aufrufen („Das Parlament soll brennen“) ist die Bezeichnung Provokateure gerechtigt.

Gleichzeitig werden aber auch – ohne jede nähere Erläuterung – diejenigen, die die Mollis in die Marfin Bank warfen, als Provokateure bezeichnet:

„Aleka Papariga, Generalsekretärin des ZK der KKE hob die Bedeutung des organisierten politischen Kampfes hervor und verurteilte aus dem griechischen Parlament die Versuche der Provokateuren, die mit Brandflaschen in einer Bank, den Tod von drei Menschen verursacht haben.“

Solange es keine konkreten Anzeichen für das Gegenteil gibt, kann und muß aber zwangslos davon ausgegangen werden, daß diese Mollis – wie Dutzende andere Mollis auch – von militanten Linken geworfen wurden (und sie aufgrund spezifischer örtlicher Umstände1 Folgen hatten, die normalerweise mit dem Werfen von Mollis bei Demonstrationen nicht beabsichtigt sind und auch nicht eintreten).

Andere Linke mögen daran eine Kritik haben. Diese Differenz hinsichtlich der einzusetzenden Mittel rechtfertigt aber nicht die Unterstellung feindlicher Ziele, wie dies im Provokateurs-Begriff impliziert ist.
Wenn es dann auch noch heißt, „Wir sagen, dass das Volk […] alle notwendigen Maßnahmen ergreifen soll, um seine Kämpfe zu schützen.“, dann erweckt das schlechterdings ungute Erinnerungen daran, wie in der Vergangenheit von Kommunistischen Parteien mit inner-linken GegnerInnen umgegangen worden ist.
(mehr…)

Marfin Bank Athens: „The fire brigade had never issued an operating license to the building in question.“

In vorhergehendem Beitrag ist ein auf Indymedia Athen veröffentlichter Bericht eines Angestellten der Marfin Bank erwähnt, in dem dieser schwere Vorwürfe erhebt, weil es in der Filiale, in der es gestern zu den drei Todesfällen kam, nur unzureichende Sicherheitsmaßnahmen für einen Brandfall gegeben haben soll. Der britische blog Voices of Resistance from Occupied London hat eine englische Übersetzung anscheinend dieses Indymedia Athen-Artikels veröffentlicht. In einem Aufruf zur Mitarbeit charakterisiert sich der britische blog wie folgt: „You don’t have to be an anarchist to write for us, you just have to be willing to talk to the anarchists!“

Der dortige Artikel lautet wie folgt:

An employee of the burnt bank speaks out on tonight’s tragic deaths in Athens – please spread

Wednesday, May 5, 2010

Tonight’s tragic deaths in Athens leave little space for comments – we are all very shocked and deeply saddened by the events. To those (on the “Occupied London” blog even) who speculate that the deaths might have been caused purposefully by anarchists, we can only reply the following: we do not take to the streets, we do not risk our freedom and our lives confronting the greek police in order to kill other people. Anarchists are not murderers, and no brainwashing attempted by Greek PM Papandreou, the national or the international media should convince anyone otherwise.

That being said, and with developments still running frantically, we want to publish a rough translation of a statement by an employee of Marfin Bank – the bank whose branch was set alight in Athens today, where the three employees found a tragic death.

Read the letter, translate it, spread it around to your networks; grassroots counter-information has a crucial role to play at a moment when the greek state and corporate media are leashing out on the anarchist movement over here in Greece.

I feel an obligation toward my co-workers who have so unjustly died today to speak out and to say some objective truths. I am sending this message to all media outlets. Anyone who still bares some consciousness should publish it. The rest can continue to play the government’s game.

The fire brigade had never issued an operating license to the building in question. The agreement for it to operate was under the table, as it practically happens with all businesses and companies in Greece.

The building in question has no fire safety mechanisms in place, neither planned nor installed ones – that is, it has no ceiling sprinklers, fire exits or fire hoses. There are only some portable fire extinguishers which, of course, cannot help in dealing with extensive fire in a building that is built with long-outdated security standards.

No branch of Marfin bank has had any member of staff trained in dealing with fire, not even in the use of the few fire extinguishers. The management also uses the high costs of such training as a pretext and will not take even the most basic measures to protect its staff.

There has never been a single evacuation exercise in any building by staff members, nor have there been any training sessions by the fire-brigade, to give instructions for situations like this. The only training sessions that have taken place at Marfin Bank concern terrorist action scenarios and specifically planning the escape of the banks’ “big heads” from their offices in such a situation.

The building in question had no special accommodation for the case of fire, even though its construction is very sensitive under such circumstances and even though it was filled with materials from floor to ceiling. Materials which are very inflammable, such as paper, plastics, wires, furniture. The building is objectively unsuitable for use as a bank due to its construction.

No member of security has any knowledge of first aid or fire extinguishing, even though they are every time practically charged with securing the building. The bank employees have to turn into firemen or security staff according to the appetite of Mr Vgenopoulos [owner of Marfin Bank].

The management of the bank strictly bared the employees from leaving today, even though they had persistently asked so themselves from very early this morning – while they also forced the employees to lock up the doors and repeatedly confirmed that the building remained locked up throughout the day, over the phone. They even blocked off their internet access so as to prevent the employees from communicating with the outside world.

For many days now there has been some complete terrorisation of the bank’s employees in regard to the mobilisations of these days, with the verbal “offer”: you either work, or you get fired.

The two undercover police who are dispatched at the branch in question for robbery prevention did not show up today, even though the bank’s management had verbally promised to the employees that they would be there.

At last, gentlemen, make your self-criticism and stop wandering around pretending to be shocked. You are responsible for what happened today and in any rightful state (like the ones you like to use from time to time as leading examples on your TV shows) you would have already been arrested for the above actions. My co-workers lost their lives today by malice: the malice of Marfin Bank and Mr. Vgenopoulos personally who explicitly stated that whoever didin’t come to work today [May 5th, a day of a general strike!] should not bother showing up for work tomorrow [as they would get fired].

- An employee of Marfin Bank

[greek original]

In den Kommentaren zu dem Artikel sind verschiedene Folgeübersetzungen verlinkt; eine deutsche Übersetzung gibt es hier und eine kastilische (’spanische‘) hier (Carta de un empleado del Banco Marfin).