Mit zweierlei Maß gemessen – zu einem FR-Artikel über Richter Garzón

Mein Kommentar zu dem FR-Artikel „Baltasar Garzón. Der Fall eines unbeugsamen Richters“ – mit Nachträgen vom 28.04.:

Wenn Garzón das Strafrecht extensiv interpretiert, dann soll das „v.a. originell“ sein; wenn der Oberste Gerichtshof das Gleiche macht, dann ist das lt. Autor das Einsetzen der „Strafrechtskeule“.
Wenn Garzón mit Strafrecht Politik auf eigene Rechnung macht, dann ist das lt. Autor „effizient“ (selbst wenn er Verteidigergespräche abhören läßt – derartiges kennen wir wir ja aus Stammheim & anderen Erscheinungen des „deutschen Rechtsstaats“); wenn der Oberste Gerichtshof Politik macht, dann ist er aber lt. Autor – wenn auch „nicht nur“ – „Gehilfe parteipolitischer Interessen“.
Sicher ist bspw. das span. Amnestiegesetz von 1977 zu kritisieren – aber wenn Richter statt Parlamente die Gesetze ändern, dann nützt das nicht der Demokratie, sondern schadet ihr.
http://theoriealspraxis.blogsport.de

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  1. Fortsetzung der Diskussion bei der FR:

    Antwort von Leser Extranjero:

    @Theorie als Praxis: Ich will das Abhören von Gesprächen zwischen dem Richter und dem Angeklagten nicht verteidigen, aber ohne diese tat wären wohl die Machenschaften nicht so eindeutig aufgeklärt worden.
    Betreffend der Amnestiegesetz von 1977: Wenn ein höheres Gesetzt wie die Menschenrechte dem Nationalem Gesetzt widerspricht, wäre es mehr als fahrlässig diese zu ignorieren. Mann könnte auch davon aus gehen, dass das Amnestiegesetz unter Druck entstanden ist und somit nichtig. Dafür wären die Gerichte zuständig.
    Ich will noch daran erinnern, dass in Spanien bis Heute keine Aufarbeitung des Bürgerkriegs von 1932 statt gefunden hat. Massengräber werden erst jetzt gesucht und aufgearbeitet. Perfide am ganzen ist, dass diese Arbeiten vom gleichen Amnestiegesetz behindert werden.

    geschrieben von Extranjero am 28.04.2010 um 10:37 Uhr

    Und meine Antwort auf ihn (bei der FR verwendete Abkürzungen sind hier zur besseren Lesbarkeit teilweise ausgeschrieben; Tippfehler korrigiert):

    Dt.-span. Rechtsstaat oder angelsächs.-frz. rule of law / État légal?

    >> „ohne diese tat [das Abhören] wären wohl die Machenschaften
    >> nicht so eindeutig aufgeklärt worden.“

    Eben diese Bereitschaft, für die vermeintlich gute Sache staatlicherseits* auch mal die parlamentarischen Gesetze zu brechen – das macht den dt.-span. Rechtsstaat aus – im Unterschied zum verschrieenen westlichen ‚Formalismus‘. Das war kürzlich auch an der Steuer-CD-Diskussion zu sehen (http://theoriealspraxis.blogsport.de/2010/03/16/der-deutsche-rechtsstaat-nationale-gemeinschaft-statt-gesetzesbindung-der-staatsgewalt-das-beispiel-steuer-cd/).
    Das führt dann dazu, daß zwar abstrakt ‚DAS Recht‘ und ‚DIE Menschenrechte‘ hochgehalten, konkret aber die Herrschaft des Gesetzes sowie civil rights & liberties gebrochen werden. Und Garzón ist Teil dieses Problems.

    Welche Menschenrechtsnormen sind konkret gemeint?

    >> „Wenn ein höheres Gesetzt wie die Menschenrechte
    >> dem Nationalem Gesetz widerspricht, wäre es mehr
    >> als fahrlässig diese zu ignorieren.“

    Ja, aber es gibt keine Menschenrechte, die Staaten VERPFLICHTEN, BürgerInnen zu bestrafen (das ist eine Erfindung des deutschen Verfassungsgerichts in der Abtreibungsrechtsprechung), oder die es Staaten verbieten würde, Amnestien zu beschließen.

    >> „Mann könnte auch davon aus gehen, dass das Amnestiegesetz
    >> unter Druck entstanden ist und somit nichtig. Dafür wären die
    >> Gerichte zuständig.“

    Wenn Garzón meint, durch die spanische Verfassung von 1978 sei das Amnestiegesetz von 1977 nichtig geworden, dann könnte er es jedenfalls nicht selbst für nichtig erklären, sondern müßte die Sache gemäß Art. 163 der spanischen Verfassung dem span. Verfassungsgerichtshof vorlegen.
    Wenn Garzón meint, daß das Amnestiegesetz von 1977 gegen die Verfassung der spanischen Republik verstößt (und daß diese noch geltendes Recht sei), dann müßte er – in Anbetracht der auf franquistischer Grundlage betriebenen Transition – die gesamten Grundlagen des jetzigen spanischen Staates und auch sein eigenes Amt in Frage stellen. Das ist dann aber nicht mehr die Aufgabe eines Richters, sondern eine Sache des zivilgesellschaftlichen Engagements von BürgerInnen.

    Zivilgesellschaftliche Entfaltung von Politik oder gerichtliche Stillegung von Politik?

    >> „bis Heute keine Aufarbeitung … statt gefunden hat [… und]
    >> diese Arbeiten vom gleichen Amnestiegesetz behindert werden.“

    Ja. Aber dann gibt es zwei Möglichkeiten:
    ++ Entweder davon auszugehen, daß das heutige Parlament demokratisch legitimiert ist. Dann ist es dessen Aufgabe, das Gesetz aufzuheben.
    ++ Oder aber es geht um das Nachholen einer antifranquistischen Revolution.

    * Ich hoffe, anhand der Beispiele (Abhören, Steuer-CD) war ohnehin klar, daß es dabei um staatliche Gesetzesbrüche geht. Sicherheitshalber habe ich das – bei der FR aus Platzgründen (Zeichenbegrenzung pro Kommentar) eingesparte – Wort hier eingefügt. Daß Gesetzesbrüche seitens der BürgerInnen ganz anders zu beurteilen sind, dürfte spätens klar werden, wenn am Ende vom „Nachholen einer antifranquistischen Revolution“ gesprochen wird. [zurück]

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