Eine durch und durch absurde Position,
► (1.) weil SPD und Union das Grundgesetz zu diesem Zwecke ändern könnten (schließlich verfügen sie zusammen noch über eine 2/3-Mehrheit im Bundestag, die sie – aus ihrer Sicht – nutzen sollten, bevor sie sie im Herbst vielleicht verlieren; die 2/3 im Bundesrat dürften sich sicherlich auch wieder irgendwie zusammenbekommen lassen)
und
► (2.) weil alles andere als klar ist, daß die internet-Sperren tatsächlich grundgesetzwidrig sind. Das in populärer Sicht herangezogene Zensurverbot hat damit nämlich gar nichts zu tun. Denn Zensur im juristischen Sinne ist – wie bereits an früherer Stelle gesagt – Vor-Zensur: die staatliche Kontrolle von Werken / Äußerungen, bevor sie überhaupt veröffentlicht werden dürfen. Hier geht es – wenn überhaupt – (aus Perspektive der Anbieter) um die Unterbindung der Verbreitung von „Meinungen“, nachdem sie erstmals das Licht der Öffentlichkeit erblickt haben, und (aus Perspektive der Konsumenten und Konsumentinnen) um die Informationsfreiheit. Beide Freiheiten (die Meinungsäußerungsfreiheit und die Informationsfreiheit) unterliegen aber – wie an wiederum anderer Stelle schon gesagt – dem Vorbehalt des Jugendschutzes. Was Jugendschutz genau bedeutet und wie es sich mit Maßnahmen verhält, die im Namen des Jugendschutzes ergriffen werden, aber nur mäßig wirksam sind, soll an dieser Stelle nicht erörtert werden.
„Laut einem Artikel der BZ soll unsere Freundin und Genossin Alex weiter als Geisel gehalten werden! ‚Als Geisel? Ist doch übertrieben.‘ Finden wir nicht!!! […]. Das Landgericht hat der Beschwerde der Staatsanwaltschaft zugestimmt, mit der Begründung[,] das[s] weiterhin Fluchtgefahr besteht. […]. Wikipedia: ‚Von einer Geiselhaft spricht man, wenn eine Geisel durch Terroristen gefangen gehalten wird, um damit eine bestimmte Forderung durchzusetzen… ‘ Das[s] Alex in dem Satz die Geisel, der Staat der Terrorist und die Forderung, die Schmach der Berliner Polizei bei der Bekämpfung der Autozündelei ist[,] sollte logisch erscheinen.“
Wie kann bitte sehr eine Schmach eine Forderung sein?! Was fordert der Staat Eures Erachtens als Gegenleistung für die Freilassung??? Die Schmach der Berliner Polizei wird es ja nicht sein. – Was es statt dessen ist / sein soll, geht leider weder aus der Stellungnahme der GenossInnen noch aus dem von ihnen verlinkten BZ-Bericht hervor. In Anbetracht dieser Konfusion dürfte leider auch die abschließende martiale Äußerung, „Wir werden es nicht hinnehmen[,] das[s] unsere Freundin und Genossin Alex weiterhin festgehalten wird!“, nicht besonders viel Eindruck auf den Staatsapparat machen.
„da treten holger burner und masks damage auf. also veranstalten sie sozusagen ein sammelbecken des schlechten geschmacks. ja genau geschmack. denn wenn man sich diese rapper mal anhört, und schonmal qualitativ hochwertigen hiphop gehört hat, weis man, dass es sich hier nicht um politik sondern einfach um schlechte musik handeln sollte. ein rapper hat mehere möglichkeiten. […]. und linke haben (zumindest mehrheitlich) nie so richtig verstanden dass rap mehr ist als die ‚message‘ aus der arbeiterklasse oder von den rassistisch unterdrückten. und dann kommt sowas bei raus. ihgitt.“
„Detlef Georgia Schulze! Ein klasse Name! So was wie Rainer Maria Rilke? Was hat Er-sie-es damit bezwecken wollen? Das wir uns totlachen über diese Anzeige?“
Mit derartigen Späßen wird der angemaßte antiimperialistische Kampf sicherlich riesige Fortschritte machen.
Dank noch mal an die Leute von wagendorf.de für den Hinweis auf den Eintrag. – Und alle andere: Nicht wundern, falls sich irgendwo noch weitere merkwürdige mir in den Mund gelegte Wörter finden. Im Zweifelsfall einfach mal nachfragen.
die forderung des staates ist, dass das abbrennen von autos aufhört und alex wird um die forderung durchzudrücken als Geisel genommen. was ist dabei nicht verständlich?
Hallo Humpel,
das ist ja wenigstens eine verständliche These – aber davon steht weder etwas in dem Beitrag auf der zitierten Soli-Seite noch in dem dort verlinkten (aber nicht zitierten) BZ-Bericht.
In dem BZ-Artikel steht:
In dem Artikel kommt weder eine Forderung des Staates noch auch nur der BZ vor. Das sind alles Tatsachenbehauptung (noch dazu solche die – BZ-untypisch – durchweg zutreffend zu sein scheinen), keine Forderungen. Auch enthält der Artikel keine Tatsachenbehauptung, der Staat würde irgendeine Gegenleistungsforderung für eine Freilassung von Alex stellen.
Der Hinweis, daß „[n]och vorige Woche“ ein Brandanschlag stattfand, macht nur deutlich, daß die BZ diese Anschläge für ein dringliches Problem hält.
Und es läßt die Schlußfolgerung zu, daß es zumindest weitere (oder gar andere) TäterInnen geben muß als Alex und die vier weiteren – im BZ-Artikel erwähnten – in U-Haft befindlichen Personen.
Alles weitere ist schlechterdings eine Projektion der Leute, die die Soli-Erklärung geschrieben haben.
Statt sich in solchen Projektionen zu ergehen, wäre interessant zu wissen, warum das Landgericht die vom Amtsgericht für den Fall einer Freilassung gemachten Auflage nicht für ausreichend hält, um eine Flucht zu verhindern. (Erst dann könnte auch beurteilt werden, ob die von den Soli-Leuten genannten – und für sich durchaus schlüssigen – Gegenargumente1 denn überhaupt die Argumente des Landsgerichts treffen --- oder aber an der Landgerichts-Argumentation völlig vorbeigehen.)
Und was den Geiselhaft-Vorwurf anbelangt: Der wird ja allein schon dadurch gehörig relativiert, daß sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Amtsgericht als auch das Landgericht einen dringenden Tatverdacht bejahen und deshalb von einer wahrscheinlich zu erwartenden Haftstrafe ausgehen.
Mal Angenommen der Tatverdacht würde sich aus Sicht des Hauptsachegerichts bestätigen, so besteht das unheimlich beeindruckende staatliche Drohmittel in der Inhaftierung von Alex von jetzt bis Prozeßende. Und danach wäre sie nach den HERRSCHENDEN Maßstäben ohnehin völlig zurecht eingesperrt.
Es geht also der Sicht des Staates ohnehin nur um ein paar Wochen oder Monate zusätzlicher U-Haft und die anschließend auf die erwartete Haftstrafe angerechnet werden. Wie sollte der Staat auf die absurde Idee kommen, daß sich dadurch nicht inhaftierte Leute vom Begehen weiterer Anschläge abhalten lassen?!
Dieser ganze Geiselhaft-Vorwurf ist doch mindestens eine genauso absurde „Konstruktion“ wie der Tatvorwurf gegen Alex.
Richtiger wäre statt dessen sich konkret mit den Argumenten des Landgerichts für die Bejahung der Fluchtgefahr auseinanderzusetzen (dafür müßten diese LG-Argumente zunächst einmal genannt und nicht verschwiegen werden) und vielleicht auch schon – sofern das nicht besser bis zum Prozeß aufgespart wird – die Argumente für die Annahme des dringenden Tatverdachts auseinanderzunehmen.
Besser argumentieren für die Freiheit von Alex!
S. auch http://theoriealspraxis.blogsport.de/2009/07/30/heute-gelesen-3007/.
*Am zweiten Tag war Sie auf einer antifaschistischen Kundgebung mit dem Wissen, dass Sie dort auf Polizei/PMS (Zivileinheiten) treffen würde
*Sie hat einen festen Wohnsitz
*Sie war in einem festen Ausbildungsverhältnis mit guten Noten
*Sie hat ein festes soziales Umfeld“ [zurück]