Vor 1 1/2 Wochen fand in Berlin aus Anlaß des heutigen 20. Juli eine Diskussionsveranstaltung1 statt. Bei der Veranstaltung referierte u.a. Frank Brendle, der sich dafür auf seinen Buchbeitrag in Gerd Wiegel / Jan Korte (Hg.), Sichtbare Zeichen. Die neue deutsche Geschichtspolitik – Von der Tätergeschichte zur Opfererinnerung, PappyRossa: Köln, 2009 stützte.1 Das Typoskript lag bei der Veranstaltung aus. Daraus seien hier der erste Absatz des gesamten Textes sowie der erste Absatz des auf die Einleitung folgenden Abschnittes („Bündnischarakter des 20. Juli“) zitiert:
„Den Jahrestag des Offiziersattatentates auf Adolf Hitler vom 20. Juli 1944 zelebriert die Bundeswehr seit zehn Jahren mit einem pompösen ‚Feierlichen Gelöbnis‘ in Berlin. Die Erinnerung an die Militärverschwörung ist das Paradestück der bundeswehreigenen Traditionspflege. Die Soldaten des 20. Juli werden den jungen Rekruten, aber auch der ganzen Gesellschaft als Vorbilder präseniert, ‚weil sie ihr Gewissen über den vom Unrechtsstaat geforderten Gehorsam stellten', wie es auf der Homepage des Deutschen Heeres heißt. Die Militärs als ‚anständiger Kern‘ der Wehrmacht: Diese Aussage wird auch von etlichen Filmproduktionen der vergangenen Jahre, zuletzt ‚Valkyrie‘ mit Tom Cruise, aufgestellt. Das ist allerdings nur ein Mythos, und zwar einer der von der Bundeswehr mit Tarnen und Täuschen verteidigt wird. Denn die Offiziere des 20. Juli werden nicht zuletzt zur Legitmitation für deutschen Nationalstolz und den Anspruch auf weltweite miltärische Intervention gebraucht.“ (meine Hv.)
„Wie sehr diejenigen Offiziere, die sich später in der Verschwörung fanden, nicht nur die Machtübertragung an die Nationalsozialisten 1933, sondern etliche ihrer Maßnahmen begrüßten und sowohl macht- als auch rassepolitische Ziele und Ideologeme der Nazis teilten, hat die bundesdeutsche Geschichtswissenschaft erst nach langem Zögern aufzuarbeiten begonnen. Die Bundeswehr hinkt, was diese Aufarbeitung angeht, besonders weit hinterher. In ganz besonderem Maße gilt dies für die von den Verschwörern zu verantwortenden Kriegsverbrechen.“
Weitere Informationen zu den Hintergründen des Putschversuches finden sich auf der Seite http://www.bamm.de/geloebnix/hintergruende/ (u.a. mit einem Aufsatz von Frank Stern in der Zeitschrift für Geschichtswissenschaft).
Bleibt nur nachzutragen, daß nicht nur die Offiziere des 20. Juli im Namen des Rechtsstaats handelten2, sondern auch die Nazis den moralisch aufgeladenen Begriff des Rechtsstaats für sich reklamierten, der gegenüber die Weimarer Republik ein bloßes Gesetzesstaat, ein Staat der Herrschaft des parlamentarischen Gesetzes war:
1934 wandte sich Carl Schmitt – zwecks Abwehr von Kritik am NS – gegen „formale Methoden, Grundsätze, Normen und Einrichtungen […], die aus dem Rechtsstaat einen bloßen Gesetzesstaat machen“3. Und im gleichen Sinne und im gleichen Jahr stellte Heinrich Lange „den inneren Wert des nationalsozialistischen Rechtsstaates der äußeren Form eines leeren Gesetzes- und Machtsstaates entgegen“4.
Auch Roland Freisler warf dem „liberal-bürgerliche Gesetzesstaat“ vor, „sich der Bezeichnung ‚Rechtsstaat’ zu Unrecht bemächtigt“ zu haben.5
Otto Koellreutter sprach vom „nationalsozialistischen Rechtsstaat“, Hans Frank vom „deutschen Rechtsstaat Adolf Hitlers“6.
Dieser Wendung schloß sich 1935, um ihn ein weiteres Mal zu zitieren, Carl Schmitt an:
„Durch deutliche Beiworte, wie ‚nationalsozialistischer Rechtsstaat‘ oder ‚nationalsozialistischer deutscher Rechtsstaat‘, am klarsten durch die Formel des Reichsjuristenführers Hans Frank, ‚Der deutsche Rechtsstaat Adolf Hitlers‘ 2), wird der tiefe Bedeutungswandel außer Zweifel gestellt. In meinem Aufsatz ‚Der Rechtsstaat‘, der in dem von Hans Frank herausgegebenen, soeben veröffentlichten ‚Nationalsozialistischen Handbuch für Recht und Gesetzgebung‘ (München 1935) erschienen ist, bin ich dieser Umprägung ebenfalls gefolgt.“
2) Deutsches Recht, 1934, S. 120.
Vgl. zum nationalsozialistischen Rechts- und Rechtsstaats-Begriff auch noch http://userpage.fu-berlin.de/~dgsch/docs/StaR-P_w_2_Ueb_zumF-Stand.pdf, S. 58-60.
Nachtrag:
S. außerdem noch von der Gruppe nevergoinghome:
sowie
Vortrag: Stauffenberg – Nationaler Widerstand
und dazu die engl. summary (‘Valkyrie’: Cruise as “Nazi Light”).
- „Seit den Debatten um Vertreibung und Bombenkrieg haben sich die öffentliche Erinnerung und die staatlich legitimierte Gedenkpolitik von den NS-Verbrechen wegbewegt. In den Mittelpunkt sind die deutschen Opfer gerückt. Deutschland wird so zum Teil einer internationalen Opfergemeinschaft und zieht aus den Schrecken der Vergangenheit die moralische Rechtfertigung seiner heutigen Politik. Gleichzeitig soll ein einseitiger Blick die weitgehende Gleichsetzung von DDR und Drittem Reich festschreiben. Diese geschichtspolitischen Stränge werden derzeit in feste Formen gegossen und das im wörtlichen Sinne. Mit dem »Sichtbaren Zeichen gegen Vertreibung«, dem Einheits- und Freiheitsdenkmal oder dem »Ehrenmal« für die Toten der Bundeswehr werden zur Zementierung dieses veränderten Geschichtsbilds eine Reihe neuer Erinnerungsorte geplant. Trotzdem gehen die Deutungskämpfe um die neuere deutsche Geschichte weiter. Diesen Deutungskämpfen gehen die AutorInnen nach.“ (
http://www.papyrossa.de/sites_neuersch/neuer2009h_direkt.htm) [zurück] - Vgl. dazu affirmativ: Frank Schindler, Paulus van Husen im Kreisauer Kreis. Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Beiträge zu den Plänen der Kreisauer für einen Neuaufbau Deutschlands (Rechts- und Staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft N.F. Bd. 78 hrsg. von Alexander Hollerbach / Hans Maier / Paul Mikat): Schöningh: Paderborn/München/Wien/Zürich, 1996 (zugl. Diss. Uni Hamburg, 1995), im internet auszugsweise (S. 61 – 74) unter: http://www.gewaltenteilung.de/schindler.htm. [zurück]
- Nationalsozialismus und Rechtsstaat, in: Juristische Wochenschrift 1934, 713 – 718 (714). [zurück]
- Heinrich Lange, Vom Gesetzesstaat zum Rechtsstaat. Ein Vortrag, Mohr: Tübingen, 1934, 3. [zurück]
- Stichwort „Rechtsstaat“, in: Erich Volkmar / Alexander Elster / Günther Küchehof (Hg.), Die Rechtsentwicklung der Jahr 1933 bis 1935/36. Zugleich Handwörterbuch der Rechtswissenschaft. Bd. VIII: Der Umbruch 1933/36, de Gruyter: Berlin/Leipzig, 1937, 568 – 577 (574). [zurück]
- Beide zit. n. Ingeborg Maus, Entwicklung und Funktionswandel der Theorie des bürgerlichen Rechtsstaats, in: Mehdi Tohidipur (Hg.), Der bürgerliche Rechtsstaat, Suhrkamp: Frankfurt am Main, 1978, 13 – 81 = Ingeborg Maus, Rechtstheorie und Politische Theorie im Industriekapitalismus, Fink: München, 1986., 11 – 82 – jew. 74, FN 191. [zurück]
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