Lieber Peter Grottian,
Du wirst in einer Presseerklärung des Berliner Sozialforums mit den Worten zitiert:
„Brandanschläge sind selbst innerhalb der rechtlichen Bestimmungen des Paragraphen 129a nur dann ‚terroristische Akte’, wenn eine erhebliche Gefährdung des Staates nachweisbar ist. Brandanschläge im Rahmen einer [!] sogenannter [!] ‚militanten Aufklärungskampagnen [!]’ erfüllen diesen Tatbestand nicht. Wir stellen erneut fest, dass eine Ermittlungsbehörde Interesse daran hat, Protest gegen die herrschende Politik zu kriminalisieren und mit Terrorismus gleichzusetzen. Eine Generalstaatsanwältin, die bei so einer dürftigen Beweislage eine [!] Ermittlungsverfahren auf der Grundlage des Paragraphen 129a einleitet, die hat in ihrem Amt versagt und lässt sich politisch instrumentalisieren.“ (http://soli.blogsport.de/2007/08/06/sozialforum-die-anwendung-des-politischen-sonderstrafrechtes-ist-fragwuerdig-kritische-wissenschaft-wird-kriminalisiert/ – Grammtikfehler in der Quelle).
In welchem Land lebst Du denn?
Die Generalbundesanwältin ist doch nicht die Anwältin von linksliberalen oder grünen-nahen Profs oder gar der linksradikalen Szene, die militante Aufklärungskampagnen macht, sondern – wie der Funktionstitel schon sagt – die Anwältin des Bundes, des Staates.
Du müßtest das doch als Professor für Politikwissenschaft besser wissen!
Was erwartest Du denn von einem Staat, der schon bei seiner Gründung zwei Vorschriften (die Artikel 18 – Grundrechtsverwirkung – und 21 GG – Parteienverbot –) in seine Verfassung aufnahm, die eine massive Verkürzung des pluralistischen, demokratischen Prozesses bedeuteten? …
Vollständiger Text bei:
http://media.de.indymedia.org/media/2007/08//192488.pdf