Archiv für August 2007

Hat die Generalbundesanwältin ihr Amt verfehlt? [Offener Brief an Peter Grottian]

Lieber Peter Grottian,
Du wirst in einer Presseerklärung des Berliner Sozialforums mit den Worten zitiert:

„Brandanschläge sind selbst innerhalb der rechtlichen Bestimmungen des Paragraphen 129a nur dann ‚terroristische Akte’, wenn eine erhebliche Gefährdung des Staates nachweisbar ist. Brandanschläge im Rahmen einer [!] sogenannter [!] ‚militanten Aufklärungskampagnen [!]’ erfüllen diesen Tatbestand nicht. Wir stellen erneut fest, dass eine Ermittlungsbehörde Interesse daran hat, Protest gegen die herrschende Politik zu kriminalisieren und mit Terrorismus gleichzusetzen. Eine Generalstaatsanwältin, die bei so einer dürftigen Beweislage eine [!] Ermittlungsverfahren auf der Grundlage des Paragraphen 129a einleitet, die hat in ihrem Amt versagt und lässt sich politisch instrumentalisieren.“ (http://soli.blogsport.de/2007/08/06/sozialforum-die-anwendung-des-politischen-sonderstrafrechtes-ist-fragwuerdig-kritische-wissenschaft-wird-kriminalisiert/ – Grammtikfehler in der Quelle).

In welchem Land lebst Du denn?
Die Generalbundesanwältin ist doch nicht die Anwältin von linksliberalen oder grünen-nahen Profs oder gar der linksradikalen Szene, die militante Aufklärungskampagnen macht, sondern – wie der Funktionstitel schon sagt – die Anwältin des Bundes, des Staates.
Du müßtest das doch als Professor für Politikwissenschaft besser wissen!
Was erwartest Du denn von einem Staat, der schon bei seiner Gründung zwei Vorschriften (die Artikel 18 – Grundrechtsverwirkung – und 21 GG – Parteienverbot –) in seine Verfassung aufnahm, die eine massive Verkürzung des pluralistischen, demokratischen Prozesses bedeuteten?


Vollständiger Text bei:

http://media.de.indymedia.org/media/2007/08//192488.pdf

De-konstruktiv oder destruktiv? – queer Lesbianismus

1989 erschien Judith Butlers Buch Gender Trouble und ein Jahr später die deutsche Ausgabe Das Unbehagen der Geschlechter, in dem sie die These aufstellte, dass „Männlichkeit und Weiblichkeit […] konstruiert sind.“ [1] In der Folgezeit entstanden nicht nur in Berlin neue Partys für „Frauen, Lesben und andere Weiblichkeiten“ sowie für ‚Lesbians and friends’. Damit stellte sich zugleich die Frage: Was sollte aus bisherigen politischen FrauenLesben-Strukturen werden?
Wie war Butlers These zu verstehen? Bedeutet ‚konstruiert’ belanglos? Bedeutet es, dass es keinen Unterschied zwischen Männlichkeit und Weiblichkeit, zwischen männer-dominierten und FrauenLesben-Strukturen gibt, da es sich in beiden Fällen gleichermaßen um ‚Konstruktionen’ handelt, die einer natürlichen Basis entbehren?


Buch
(Gabriele Dennert / Christiane Leidinger / Franziska Rauchut [Hg.], In Bewegungen bleiben. 100 Jahre Politik, Kultur und Geschichte von Lesben, Querverlag: Berlin, 2007) mit dem vollständigen Text bestellbar bei:
http://www.querverlag.de/books/in_bewegung_bleiben.html;
Inhaltsverzeichnis des Buches unter:
http://www.lesbengeschichte.de/Pdfs/In_Bewegung_bleiben_Inhaltsverzeichnis.pdf,
S. 6 / 322 ff.