oder: Ist Berlin Pankow oder doch Weimar?
[Der folgende Text entstand 2005 aus Anlaß von Schröders Vertrauensfrage, die im Ergebnis zum Ende der rot-grünen Koalitition und dem Beginn von Merkels Kanzlerinschaft führte. SPD-Chef Müntefering richtete damals eine „Einladung“ genannte Aufforderung an die Abgeordneten seiner Partei, sich bei der von Schröder gestellten Vertrauensfrage zu enthalten (also zu Schröder weder ja noch nein zu sagen), um so die – von Schröder gewünschte – Auflösung des Bundestages und vorgezogene Neuwahl zu erreichen. Der Grünen-Abgeordnete Werner Schulz beantwortete diese „Einladung“ genannte Aufforderung mit einem Vergleich mit den politischen Verhältnissen in der DDR, was für Empörung sorgte. Der folgende Text beschäftigt sich mit der Frage, was an Schulz‘ DDR-Vergleich und der Empörung richtig und was daran falsch war – und was darüber vergessen wurde: der Vergleich mit Weimar und der deutschen Tradition des herrschenden Anti-Parlamentarismus.
Der Text blieb damals unveröffentlicht. Im Anhang des Textes werden die relevanten Verfassungsbestimmungen des Grundgesetzes und der Weimarer Verfassung zitiert.
Zur ergänzende Lektüre sei unbedingt das Minderheitsvotum von Richterin Lübbe-Wolff zur Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung über die Bundestagsauflösung
empfohlen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20050825_2bve000405.html.] (mehr…)