Am 05.04.1991 veröffentlichte das Neue Deutschland diesen Leserbrief von mir auf S. 2. -
Zu „sog. DemokratInnen“ und „demokratische Grundlage [spielt] keine Rolle“ ist anzumerken, daß ich damals dahin tendierte, die Existenz gesellschaftlicher Herrschaft als solches für eine Dementi jedes demokratischen Anspruchs zu halten. Zur Charakterisierung der „bürgerlichen Demokratien“ pflegte ich dagegen den Ausdruck „rechtsstaatlich-parlamentarisch“ zu verwenden. Dies war aber auch unbefriedigend, da dies die – mir durchaus schon damals klare – Spezifik des deutschen Rechtsstaats-Konzeptes, verglichen mit der angelsächsischen rule of law und dem französischen État légal, (S. 18 – 28) (in dem zwischen „rechtsstaatlich“ und „parlamentarisch“ gesetzten Bindestrich) verschwinden ließ.